Eine fremde Schutzmacht

Nichts ist besser als ein eindeutiger Befehl. Und einen solchen bekam der ligistische Hauptmann von seinem Feldherrn Tilly: Wenn feindliche Streifparteien in diesem Gebiet auftauchten und man ihrer habhaft werden könne, habe er diese „stracks niedermachen zulaßen, oder gefenglich anzunehmen“. Auffällig ist die Reihenfolge der Anweisung, die das Niedermachen eindeutig gegenüber der Gefangennahme priorisiert. Auch dies machte unmißverständlich klar, daß der Hauptmann kompromißlos durchgreifen sollte.

Aufschlußreich ist wie so oft der Kontext dieser Anweisung: Tilly gab diesen Befehl im Mai 1630 an einen Hauptmann, dessen Einheit offenbar in der Grafschaft Mark stationiert war (Generalleutnant Tilly an Hauptmann Carivicre [?], Stade 13.5.1630, GStA PK I. HA Rep. 34 Nr. 109 unfol. Kopie). Der ligistische Feldherr war von dem Offizier angefragt worden, wie er sich zu verhalten habe: In der Gegend, in der er einquartiert sei, würde die Bevölkerung, darunter auch der Drost und viele Adlige, durch Überfälle leiden, die Söldnertrupps der Generalstaaten verübten. Diese forderten Geld und drohten damit, die Leute, die Zahlungen verweigerten, zu entführen. Tilly ordnete keineswegs sofort Gegenmaßnahmen an, sondern schlug vor, daß die betroffenen „Drosten vnd Edelleute an vns deßhalber selbst ein Clagschrift einschickten, vnd suchten das wir Sie dießfals als vnser Quartier vertreten vnd beschuzen wollten“. Auf diese Weise könne er, Tilly, sich seinerseits an die Generalstaaten wenden und von ihnen verlangen, daß diese Überfälle aufhören sollten. Um den Willen zu unterstreichen, diese Gebiete zu schützen, sollte dann verfahren werden, wie oben beschrieben: nämlich mit harter Hand gegen die Streifparteien.

Tillys Kalkül war eindeutig: Er wollte auf keinen Fall eigeninitiativ die Kontrolle über diese Region übernehmen. Vielmehr sollte ihn ein Hilferuf mobilisieren, aufgrund dessen er dann die gewünschte Schutzfunktion wahrnehmen könnte. Gerade im Fall der Generalstaaten war dies geboten, verlangte Kurfürst Maximilian von Bayern doch von der Armee der Katholischen Liga, daß sie strikte Neutralität gegenüber den Generalstaaten einhielt und sich keineswegs zu Kampfhandlungen mit ihnen einließ. Tilly glaubte hier einen Weg gefunden zu haben, diese auferlegte Zurückhaltung umgehen zu können. Und natürlich bot sich ihm die Gelegenheit, die Quartiere für die eigenen Truppen zu schützen, was für den Erhalt der Armee wichtig war.

Daneben gab es noch eine andere Dimension. Denn dieser Briefwechsel wurde dem Kurfürsten von Brandenburg zugeleitet. Seinem Anspruch nach war er der eigentliche Landesherr und damit zuständig für die Regelung solcher Vorfälle. Doch Kurfürst Georg Wilhelm war weit davon entfernt, seine Herrschaftsansprüche in dieser Region aufrecht erhalten zu können. Letztlich konnte er nur zuschauen, wie das Territorium, das er beanspruchte, in Zeiten der Not nicht ihn als Landesherrn anrief, sondern mit Tilly einen Repräsentanten einer anderen Macht. Tillys rabiater Befehl an den Hauptmann war vor dem Hintergrund auch ein Signal an die Schutzsuchenden, daß sie mit ihm an jemanden appelliert hatten, der tatsächlich fähig war, dieser Aufgabe nachzukommen.

Diesen Artikel zitieren: Michael Kaiser, "Eine fremde Schutzmacht", in: dk-blog, 21. November 2017, https://dkblog.hypotheses.org/1222.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search