Für die Finanzierung des Kriegs benötigte man riesige Geldsummen. Um diese Gelder aufzubringen, wurden allenthalben Kontributionen erhoben, Abgaben also, die als Kriegssteuern ausgewiesen waren. Zwar gab es auch Möglichkeiten, ganz regulär Reichssteuern zu erheben, aber wie sollte dies in einer Phase geschehen, in der das Reich samt seinen Institutionen gelähmt schien? Tatsächlich läßt sich nachweisen, daß in den Jahren des Dreißigjährigen Kriegs das Reich nicht völlig dysfunktional war, sondern daß es auch hier möglich war, regulär Reichssteuern zu erheben. Dies führt ein Beitrag vor, der kürzlich erschienen ist:
Fabian Schulze, Silent leges inter arma? Zur Rolle reichsrechtlicher Normen und Verfahrensweisen bei Türkensteuerforderungen im Dreißigjährigen Krieg, in: Was das Reich zusammenhielt. Deutungsansätze und integrative Elemente, hrsg. von Josef Bongartz, Alexander Denzler, Ellen Franke, Britta Schneider und Stefan Andreas Stodolkowitz, Köln/Weimar/Wien 2017, S. 125-147.
Der Beitrag bezieht sich auf ein Beispiel aus den 1620er Jahren, bei dem es um sog. Türkenhilfen ging, die von den Reichskreisen aufgebracht werden sollten. Anlaß für die Ausschreibung dieser Steuerforderung war der Konflikt, der im Herbst 1623 mit Bethlen Gabor, dem Fürsten von Siebenbürgen, ausgebrochen war. Der Kaiser benachrichtigte daraufhin die Kurfürsten sowie kreisausschreibende Fürsten. Da der Aufstand des Siebenbürger Fürsten von den Osmanen mit Truppen unterstützt wurde, stellte der Kaiser fest, daß dies ein „offener Türckhen Krieg“ sei (S. 131): Also sei es auch legitim, das Reich um finanzielle Hilfe anzugehen, damit man diesem Gegner entgegentreten könne. Der Obersächsische Kreis lehnte dieses Ansinnen ab und erklärte, daß es eben gar kein Türkenkrieg, sondern eine Adelsrevolte sei, für die das Reich nicht zuständig wäre. Der Schwäbische Kreis hingegen akzeptierte die kaiserliche Argumentation, wollte die Finanzzusagen aber an die Zusicherung geknüpft wissen, daß keine anderen Kriegsbelastungen auf die Kreisstände zukommen sollten. Interessanterweise räumten die schwäbischen Kreisstände dem Kaiser ein, daß er bei ausstehenden Zahlungen der Kreissteuern diese im Sinne von Säumnisklagen vor dem Reichskammergericht einklagen könne (S. 134).
Tatsächlich blieben viele Zahlungen aus, und so ging 1624 eine entsprechende Klage in Speyer ein, die sich gegen rund 50 Kreisstände richtete. Ziel der Klage war aber nicht die Ächtung der Beklagten, sondern vor allem die Begleichung der Ausstände (S. 137). Angeklagt war übrigens auch Bayern, und zwar als Inhaber von Mindelheim. Allerdings gelang es Bayern im Jahr 1625, eine Zahlungsbefreiung zu bekommen. Ein Argument dafür waren die Leistungen, die Bayern als führendes Mitglied der Katholischen Liga für den Kaiser aufbrachte. So plausibel dies sein mochte, galt dieses Argument offenbar nur für Bayern, während anderen schwäbischen Kreisständen, die auch Mitglieder der Liga waren, diese Befreiung von der Türkensteuer nicht zugestanden wurde: Sie kontribuierten für die Liga und waren trotzdem zur Zahlung der Türkensteuer verpflichtet (S. 142 f.). Wenig überraschend, daß protestantische schwäbische Kreisstände erst recht nicht umhin kamen zu zahlen. Ausnahme war allein Baden-Durlach, das tatsächlich als zahlungsunfähig angesehen wurde, so daß hier der fiskalische Prozeß erst einmal ausgesetzt wurde.
So zeigt das Beispiel des Schwäbischen Reichskreises, daß auch in einer Phase starker konfessioneller Polarisierung und offener militärischer Konflikte noch eine Reichssteuer ausgeschrieben werden konnte. Außerdem wird deutlich, daß auch das Reichskammergericht noch funktionierte – auch wenn die Vorzugsbehandlung für Kurbayern einen schalen Nachgeschmack hinterläßt. Wenig überraschend ist zudem, daß der Obersächsische Reichskreis sich komplett aus diesem Verfahren heraushielt: Anders als im schwäbischen dominierten hier große Reichsstände, die deutlich weniger an Reichsinstitutionen orientiert waren.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (6. Februar 2018). Reichssteuern im Krieg. dk-blog. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nsga
Lieber Herr Kaiser,
ich entdecke etwas spät Ihr sehr interessantes und anregendes Blog. Und: Ja! Der Dreißigjährige Krieg wird immer noch als Urkatastrophe der deutschen Geschichte dargestellt (obwohl Böhmen eine wesentliche Rolle spielte). Aufschlussreicher ist m.E. die Frage, wie das Heilige Römische Reich und seine Institutionen überlebten, wie die Zeitgenossen auch den Fürsten- bzw. Kaiserdienst verstanden und ausübten. Vielen Dank für den Beitrag!