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Pommersche Gravamina, Teil II – konfessionelle Gewalt

Eine Gesandtschaft aus dem Herzogtum Pommern reicht im Sommer 1630 vor den Kurfürsten und dem Kaiser eine Supplikation ein, in der die Beschwernisse des Landes vorgestellt werden. Auf 16 Seiten werden in 54 Unterpunkte die Gravamina aufgefächert. In einigen dieser Beschwerden wird deutlich, daß viele Ausschreitungen und Zusammenstöße zwischen der Bevölkerung und dem Militär auch konfessionell motiviert waren – die Spanne reicht von Rücksichtslosigkeiten gegenüber Geistlichen und religiösen Handlungen bis hin zu offener Gewalt.

So fanden, während in der Kirche gepredigt wurde, auf dem Kirchhof Vergatterungen statt, die von lautem Trommelwirbel begleitet wurden. Einfach nur Gedankenlosigkeit oder nicht doch bewußte Störung und damit Mißachtung religiöser Zeremonien? Letzteres wird man sicher für den Fall unterstellen, daß „Soldaten mit brennenden Lunten vnnd Mußqueten / mit grossem Getümmel vnd Ergernüß / bey annoch wehrender Predigt durch die Kirchen gangen“ (S. 8, Nr. 22). Daß dieses Bedrohungsszenario nicht aus der Luft gegriffen war, erlebten die Geistlichen selbst, die aus nichtigen Gründen gefangen gesetzt wurden (S. 8, Nr. 23). Kirchen selbst wurden aufgebrochen, die dort gefundenen Wertgegenstände geraubt; was nicht mitgenommen werden konnte, wurde zerstört (S. 8, Nr. 24). Am Ende wurden die Geistlichen selbst verjagt, so daß auch keine Gottesdienste mehr stattfinden konnten und „die armen Leute zugleich ohne Seelentrost / vnd Kinder ohne Empfängnuß der H. Tauffe dahin sterben / vnd also […] / auch an jhrer Seligkeit periclitiren müssen“ (S. 9, Nr. 26).

Derartige Ausschreitungen, die sich nicht nur in Schikanen äußerten, sondern gleich das Seelenheil gefährdeten, waren schlimm genug. Hinzu kam aber, daß alle Steuerungsmechanismen versagten, wie es bei allen Vorkommnissen erwähnt wurde: Salvaguardien, also Schutzbriefe, wurden durchweg mißachtet; Offiziere, die für die Einhaltung der Disziplin ihrer Truppen verantwortlich waren, ließen die Exzesse zu; wenn die landesherrliche Regierung einzuschreiten versuchte, wurde sie „mit schlechter Resolution“ abgewiesen (S. 8, Nr. 23). Ja selbst wenn Plünderer auf frischer Tat ertappt wurden wie bei der Ausraubung der St. Marienkirche zu Greifswald, so wurden sie doch äußerst lasch bestraft (S. 9, Nr. 25). Kurzum, es herrschte reine Willkür, oder, wie es in der Flugschrift hieß: „daß es der Teuffel / auß der Hölle bey nahe nicht ärger machen (konnte)“ (S. 8, Nr. 24).

Auffällig ist an diesen Beschreibungen, daß nirgends explizit von einer konfessionellen Frontstellung die Rede ist, d.h. daß eine lutherische Bevölkerung von katholischem Militär drangsaliert wurde. Gut möglich, daß das absolut Naheliegende nicht eigens erwähnt werden sollte. Und vielleicht wollte man diesen Gegensatz gar nicht so sehr betonen, als vielmehr auf die eindeutig kriminellen Handlungen (die rechtliche Dimension, besonders der Religionsfriede, wird eingangs erwähnt: S. 8, Nr. 22) und die verübten Schäden hinweisen. Daß womöglich die kaiserliche Armee alles andere als durchweg katholisch war, daß sich also sehr wahrscheinlich auch protestantische Söldner an diesen Exzessen beteiligten, wird nicht thematisiert – letztlich konnte dies der pommerschen Obrigkeit egal sein. Denn unabhängig davon wurde in Pommern deutlich, daß die militärische Dominanz auch vor geistlichen Autoritäten nicht zurückschreckte: Dies konnte sich in bloßen Schikanen oder in Plünderungen und Zerstörungen erweisen, aber eben auch in gezielter Gewalt gegen eine Konfession. Auch wenn das Restitutionsedikt in diesen Gravamina keine Rolle spielte, wurde doch ein Machtszenario beschrieben, in dem das Militär uneingeschränkt in die religiösen Belange eines Territoriums eingriff.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (30. April 2013). Pommersche Gravamina, Teil II – konfessionelle Gewalt. dk-blog. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nsa3


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