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Kriegserklärungen im 17. Jahrhundert

Irgendwie fing der Krieg an und breitete sich immer weiter aus. Zwar gilt der berühmte Fenstersturz von 1618 in Prag als Auslöser für die Konflikte, die wir dann unter dem Begriff des Dreißigjährigen Kriegs zusammenfassen. Doch einen „regulären“ Beginn des Kriegs, will heißen: eine eigentliche Kriegserklärung, gab es nicht, konnte es angesichts der Konfliktparteien und unterschiedlichen Interventionsmuster mit ihren jeweiligen Legitimationsstrategien auch nicht so einfach geben. Nun hat vor einigen Jahren Bernd Klesmann zum Problem der Kriegserklärungen eine Studie vorgelegt.

Unter dem Titel „Bellum solemne“ untersucht er in seinem Buch Kriegserklärungen im 17. Jahrhundert. Das Augenmerk der Untersuchung liegt dabei auf den Jahrzehnten nach dem Dreißigjährigen Krieg; vor allem die ludovizianischen Kriege stehen im Mittelpunkt. Dazu geht Klesmann auch auf das Phänomen der Reichsacht ein, ein zentrales Instrument der Reichsgerichtsbarkeit bei reichsinternen Konflikten, das bekanntermaßen gerade in der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs von großer Bedeutung war. Und auch den Weg in den Dreißigjährigen Krieg, wie er sich seit 1618 entwickelte, zeichnet er nach (138 ff.). Ansonsten gibt es noch mit der französischen Kriegserklärung aus dem Jahr 1635 einen Fall, der sich auf die Zeit des Dreißigjährigen Kriegs bezieht. Doch ist dies alles nicht ein bißchen wenig für einen Beitrag im Rahmen des dk-blogs?

Wenn man tatsächlich allein die Seiten zusammenzählt, die strikt auf Phänomene aus der Zeit zwischen 1618 und 1648 bezogen sind, mag man enttäuscht sein. Doch dies erscheint mir zu bösartig, und vor allem wird man der Anlage des Buches nicht gerecht. Denn es ist eben charakteristisch für diese Studie, daß sie weder erst um 1618 beginnt noch – was ohnehin viel häufiger passiert – mit dem Stichjahr 1648 aufhört. Vielmehr umfaßt Klesmanns Ansatz das gesamte Jahrhundert und führt argumentative Linien über mehrere Jahrzehnte zusammen. Das Buch bringt einen dazu, diesen zeitlich erweiterten Kontext ernst zu nehmen und – aus der Sicht des am Dreißigjährigen Krieg Interessierten – eben auch die Entwicklung der späteren Jahrzehnte einzubeziehen. Genau in diesem Ansatz, die Zäsur von 1648 zu ignorieren, liegt auch ein Gewinn in dieser Studie.

Darüber hinaus können manche Interpretationen, die an Beispielen der zweiten Jahrhunderthälfte ausgeführt werden, sicherlich auch auf Verhältnisse in der Phase des Dreißigjährigen Kriegs angewendet werden. So dürften sich Stichworte wie die „Ehre des Staates“ und Formen der Ritualisierung in diesen Konfliktverläufen (S. 273 ff.) genauso wie Aspekte der rhetorischen Gestaltung (3. Kapitel) anhand von Material aus früheren Jahrzehnten exemplifizieren lassen. Um den Gedanken abschließend noch einmal aufzugreifen: Die magische Schwelle von 1648 zu überschreiten und die weitere Entwicklung miteinzubeziehen, kann man bei Bernd Klesmann lernen. Und wer sich dann noch für die davorliegende Entwicklung interessiert, kann nun auf die jüngst erschienene Habilitationsschrift von Anuschka Tischer zurückgreifen („Offizielle Kriegsbegründungen in der Frühen Neuzeit: Herrscherkommunikation in Europa zwischen Souveränität und korporativem Selbstverständnis“).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (4. Juni 2013). Kriegserklärungen im 17. Jahrhundert. dk-blog. Abgerufen am 25. April 2025 von https://doi.org/10.58079/nsa8


Ein Gedanke zu „Kriegserklärungen im 17. Jahrhundert“

  1. Der Hinweis auf die Bedeutung von Epochengrenzen ist sehr richtig, denn als Historiker vergisst man gelegentlich, dass die Epochengrenzen, mit denen wir operieren, lediglich heuristische Instrumente sind, mit denen wir etwas Ordnung in das Chaos der vergangenen Tatsächlichkeit zu bringen versuchen. Das Ergebnis geschichtswissenschaftlicher Arbeit ist außerdem immer ein Text (im weitest verstandenen Sinn dieses Begriffes, also auch einen Film z. B. betrachte ich hier als Text) und ein Text hat notwendig einen Anfang und ein Ende. Die Regeln der geschichtswissenschaftlichen Kunst legen der Historikerin zwar nahe, für die Wahl des Anfangs und des Endes ihres Textes eine gewisse argumentative Begründung zu liefern, prinzipiell wäre reine Willkür in der Wahlentscheidung aber genau so zulässig. Außerdem haben in der wissenschaftlichen Historiographie bestimmte Epochengrenzen eine starke Tradition, denn meinem Eindruck nach endet fast jedes Handbuch zur deutschen oder europäischen Geschichte bei Daten wie 1648 oder 1945 und der Nachfolgeband fängt dort an. Deshalb sind Arbeiten, wie die von Bernd Klesmann oder Anuschka Tischer, die aufgrund ihrer Fragestellung andere Epochen bilden und die traditionellen Epochengrenzen ignorieren, so auffällig. Bezüglich der Jahre um 1648 lässt sich diese Zeitspanne auch unter verfassungsgeschichtlichen Fragestellungen als eine Einheit fassen, die 1640 mit dem ersten Reichstag seit der langen reichstagslosen Zeit nach 1613 beginnt und mit der Eröffnung des Reichstages von 1663, der dann zum Immerwährenden werden sollte, endet. Aber auch den Friedensprozess, der den Dreißigjährigen Krieg beendete, kann man gut mit den Hamburger Präliminarverträgen von 1641 beginnen und mit dem Nürnberger Exekutionstag von 1649/50, oder besser noch mit dem Abzug der letzten “fremden” Truppen aus dem Reich zu Beginn der 1650er Jahre enden lassen. In beiden Fällen markiert der 24. Oktober 1648 lediglich einen Mittel- oder Wendepunkt, aber keinen Endpunkt. Allerdings weisen auch diese Epochengrenzen ein gewisses Maß an Willkür auf, denn mit welchen zureichenden Gründen, die über die kontingente Tatsache ihres letztendlichen Erfolgs hinausführten, kann man denn z. B. die Hamburger Präliminarverträge und die Verhandlungen, die zu diesen führten, von den beständigen Friedensverhandlungen abheben, die als ein typisches Charakteristikum der europäischen Kriegsführung des Mittelalters und der Frühneuzeit die Kampfhandlungen immer begleiteteten?
    Eine andere, interessante Frage ist allerdings auch die, ob die Zeitgenossen selbst eine Epochengrenze wahrnahmen. Im Falle des Jahres 1945 wurde, so weit ich weiß, schon relativ bald auch von den Zeitgenossen von einer “Stunde Null” gesprochen (dies ist der für mich als Frühneuzeithistoriker in meiner zeitgeschichtlichen Allgemeinbildung abgespeicherte Kenntnisstand. Sollte ich mich da irren, lasse ich mich gerne korrigieren). Ob man im Falle der Jahre nach 1648 vergleichbare Einschätzungen und Äußerungen der Zeitgenossen finden kann, müsste man vielleicht noch einmal untersuchen. Ich persönlich bin da vor jeder empirischen Untersuchung erst einmal skeptisch. Mit der Unterzeichnung der Instrumenta Pacis im Oktober 1648 trat ja zunächst ein Waffenstillstand ein, bei dem es, gemessen an den noch offenen Konfliktfragen, durchaus fraglich war, ob er denn überhaupt halten würde. Bis man sich dessen sicher sein konnte, mussten erst noch die Ratifikationen ausgetauscht (demnächst im von Dorthée Goetze edierten APW-Band), die Fragen der schwedischen Satisfaktion im Nürnberger Exekutionstag geklärt und die Truppen der fremden Kronen ja tatsächlich abgezogen werden. Bezeichnenderweise wurden ja erst auch danach die Friedensfeiern in den Städten tatsächlich abgehalten.
    Geistesgeschichtlich wäre vielleicht auch zu fragen, wie traumatisch die Erfahrung des Dreißigjährigen Krieges für die Zeitgenossen wirklich war. Die Rede von der “Stunde Null” in Bezug auf das Jahr 1945 implizierte und impliziert ja eine Veränderung, einen Bruch in der geschichtlichen Kontinuität katastrophalen und revolutionären Ausmaßes. Eine solche Einschätzung musste sich angesichts der Tatsächlichkeiten, nach einer zuvor so in der deutschen Geschichte nicht zu finden totalen militärischen Niederlage als Folge eines unzweifelhaft von Deutschland ausgegangenen Aggressionskrieges und einem als ebenso beispiellos empfundenen (die Massaker, den Völkermord (?), an den Herero hatte man da schon längst vergessen) moralischen Versagen in den von Deutschen verübten Völkermorden, wohl fast zwangsläufig ergeben. Bei einer solchen Lageeinschätzung erfüllt die Rede von einer “Stunde Null” mindestens zwei Funktionen, nämlich a) eventuelle eigene Schuld hinter dem Ereignishorizont des totalen Neuanfangs verschwinden zu lassen und b) die implizite Aufforderung, die neu aufzubauende Gesellschaft so einzurichten, dass Vergleichbares niemals wieder geschehen kann. Eine mögliche These, die ähnliche Einschätzungen bei den Zeitgenossen des Dreißigjährigen Krieges vermuten würde, bedürfte m. E. eine überzeugende Begründung. Meine These wäre dagegen, dass für die Zeitgenossen der Dreißigjährige Krieg zwar ein langer, letztlich aber doch nur ein Krieg war, mit den für Kriege typischen unangenehmen Begleiterscheinungen, keinesfalls hingegen eine Urkatastrophe.

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