Man kann ja nicht nur arbeiten, und jeder muß sich ab und zu um seine privaten Dinge kümmern: Grund genug, einmal Urlaub zu nehmen! Genau dies hatte Christoph von Lerchenfeld vor, der als bayerischer Kriegskommissar im Heer der Katholischen Liga diente. Er hatte seinen Dienstherrn Kurfürst Maximilian von Bayern darum gebeten, für eine gewisse Zeit „heraufreisen“, also zurück nach Bayern kommen zu dürfen. Der Kurfürst antwortete ihm am 1. Februar 1628 (Bay HStA, Kurbayern Äußeres Archiv 2379 fol. 42-43 Konzept).
Bevor sich Maximilian zu diesem Punkt äußerte, ging er zunächst auf eine Reihe von anderen Themen ein: Da gab es noch Versorgungsfragen für die Besatzung der Festung Wolfenbüttel zu regeln, die erst kürzlich, zu Weihnachten 1627 vor den Truppen der Liga kapituliert hatte. Gleichzeitig ging die Belagerung der Festung Stade weiter, und die dort eingesetzten Truppen sollten durch Leistungen der Städte Braunschweig, Hildesheim und anderer unterstützt werden; auch Gelder für die Soldzahlungen sollten – darauf wies der Kurfürst eigens hin – „zu etwas erschonung der cassa“ (gemeint war die Kriegskasse der Liga) von diesen Städten mitaufgebracht werden. Schließlich ging es um die in Wolfenbüttel erbeutete Artillerie: was mit diesen Geschützen zu tun sei und vor allem, wie man sie kostengünstig nach Bayern bringen könnte, war ein noch offenes Thema.
Es gab also für den Kriegskommissar noch einiges zu erledigen – kein Wunder eigentlich, denn der Krieg machte keine Pause: auch im Winter hörten die Kämpfe nicht auf, und die Verwaltungsaufgaben im Militär bestanden ohnehin fort. Lerchenfeld war zudem kein gewöhnlicher Kriegskommissar. Zusammen mit Hans Christoph von Ruepp befand er sich im Hauptquartier des Generalleutnants Tilly, war also dem Feldherrn zugeteilt und unterstützte ihn bei den zentralen Verwaltungsaufgaben. In diesem Fall kam noch hinzu, daß Ruepp sich in dieser Zeit gerade am kurbayerischen Hof aufhielt; Maximilian hatte ihn nach München einbestellt und wollte aufgrund seiner Berichte die weiteren Planungen für die Armee vorantreiben (vgl. Maximilian an Tilly am 8. Januar 1628, Briefe und Akten, Bd. 2,4, S. 7-8).
Wenig überraschend war also der Schlußpassus des kurfürstlichen Schreibens, in dem Maximilian festhielt, „das wir dir vor dismahl mit der […] erlaubnus nit willfaren khinden“. Er wies vor allem darauf hin, daß es „ein vnumbgenckhliche notdurfft ist, dz vnder euch beeden [=Ruepp und Lerchenfeld, M.K.] wenigst einer daniden bei der stell alzeit verbleibt“. Lerchenfeld hatte also Pech gehabt oder hätte sich mit seinem Kollegen besser abstimmen müssen; allerdings erfahren wir auch nicht, was der konkrete und womöglich spontan aufgetretene Anlaß für sein Urlaubsgesuch gewesen ist.
Der Kurfürst hingegen unterstrich auf diese Weise noch einmal, wie wichtig ihm die Einrichtung des Kriegskommissariats insgesamt war, das generell als ein ganz wesentlicher Schritt hin zur Verobrigkeitlichung des frühneuzeitlichen Militärwesens gilt. Nach wie vor ist der Aufsatz von Otto Hintze klassisch, verfügbar etwa in Beamtentum und Bürokratie (1981), S. 78-112, oder in den Gesammelten Abhandlungen, hier Bd. 1: Staat und Verfassung (zuerst 1941, dann 3.u.erw.Aufl. 1970). Zum Kommissar speziell im kurbayerischen Militär dieser Zeit ist die Arbeit von Kapser heranzuziehen.
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Michael Kaiser (1. März 2016). Ein Urlaubsgesuch. dk-blog. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/nsdt