Am 18. August 1632 fiel die sächsische Stadt Zwickau in kaiserliche Hände. Wenn eine Stadt für eine Armee ihre Tore öffnen mußte, war dies immer ein banger Moment. Für Zwickau sollte es nicht so schlimm kommen, denn die Stadt wurde nicht im Sturm genommen, sondern ergab sich nach kurzer Belagerung den Kaiserlichen. Damit alles in geordneten Bahnen verlief, wurde am Tag zuvor (also am 17. August) eine sog. Kapitulation aufgesetzt, die das Miteinander von besiegter Stadt und siegreichem Militär regeln sollte. Es handelte sich also um einen Vertrag, der das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses war. Sicher war das Militär in einer stärkeren Position, doch eine Stadt, die anbot, ihre Tore gutwillig zu öffnen, ersparte den Angreifern beträchtlichen Aufwand und nicht zuletzt auch einen deutlich höheren Blutzoll. Der „Zwickauische Accord“ ließ genau erkennen, an welchen Punkten die Stadt ihre eigenen Interessen verteidigt hatte.
Zentral war die Autonomie der Stadt. Zwar sollte eine kaiserliche Garnison in Zwickau stationiert werden. Doch die Stadt konnte durchsetzen, daß die Torschlüssel sowohl vom Kommandeur als auch vom Rat der Stadt gemeinsam „in verwahrung genommen werden“ sollten. Überhaupt blieb die Stadtverfassung unangetastet (Nr. 2), und ebenso wurde unmißverständlich festgelegt, daß am konfessionellen Status Quo „im geringsten keine enderung vorgenommen werden“ sollte (Nr. 3). Wichtig für die städtische Autonomie war auch, daß die Bestände im Zeughaus nicht in die Verfügungsgewalt der kaiserlichen Garnison gelangten; Zwickau sollte also wehrhaft bleiben (Nr. 6).
Ohnehin bestand die Besatzung Zwickaus lediglich aus einer Kompanie Infanteristen unter dem Befehl eines Hauptmanns; der Accord bezifferte die Stärke der Garnison auf „200 Mann Teuzsche knechte“. Das war keine sonderlich schreckenverbreitende Kriegsmacht, aber wenn man einkalkuliert, daß ungefähr noch einmal so viele Köpfe durch den dazugehörigen Troß kamen (vor allem die Familienangehörigen der Söldner), dann sah sich Zwickau durchaus hohen Belastungen ausgesetzt. Entsprechend legte der Accord auch gleich zu Beginn fest, daß die Leistungen für die einquartierten Soldaten analog zu denen sein sollten, die schon zuvor für das sächsische „Defensions Volck“, also die selbst organisierte Landesverteidigung, aufgebracht worden waren. Wer Soldaten aufnahm, sollte nur diese festgelegten Verpflegungsleistungen erbringen – das hieß im Klartext, daß nichts, was über das zum Leben Notwendige hinausging, von den Bürgern gefordert werden durfte. In dem Kontext war auch von „guter disciplin“ die Rede, und ebenso erfolgte die Warnung, daß kein Soldat „sich am Weibesbildt oder iemandt zuvergreiffen“ habe.
Dies war wichtig festzuhalten, und blieb doch erst einmal ein Stück Papier. Wie die Kaiserlichen zu Zwickau sich tatsächlich verhalten würden, mußte die Zukunft erweisen. Nun war Sachsen in diesen Wochen nicht die zentrale Bühne des Kriegs; der Hauptkampf fand bei Nürnberg zwischen Gustav Adolf und Wallenstein statt. Letzterer hatte aber seinen Generalwachtmeister Heinrich Holk beauftragt, gegen Kursachsen vorzugehen. Golo Mann zufolge hatte der kaiserliche Generalissimus nichts dagegen, wenn Sachsen die Härten des Krieges spüren würde (vgl. S. 712 f.): Vor diesem Hintergrund hatte Zwickau nicht viel Gutes zu erwarten, auch wenn Holk zusammen mit dem Rat der Stadt diese Abmachung unterzeichnet hatte.
Der Zwickauische Accord liegt vor als Digitalisat:
http://www.manuscriptorium.com/apps/index.php?direct=record&pid=AIPDIG-VHUP__IIR_C_2965__0VC5AD9-cs
Dabei handelt es sich um eine Abschrift dieser Kapitulation, die im Militärhistorischen Institut in Prag vorhanden ist (Signatur: IIR C 2965). Leider gibt es am Rand etwas Textverluste, und ganz offenbar fehlt auch mindestens eine Doppelseite, denn von der Nr. 6 im Vertrag springt der Text auf die Nr. 16. Trotzdem bietet schon dieser Teil des Zwickauischen Accords einen guten Einblick in die Kriegsrealität, die die sächsische Stadt im Sommer 1632 erlebte.
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Michael Kaiser (28. Februar 2017). Zwickau wird kaiserlich. dk-blog. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nsf5
Ein Gedanke zu „Zwickau wird kaiserlich“