Ein Vertrag zu Lasten Dritter

Der böhmische Aufstand bescherte den Habsburgern eine existentielle Krise. Sie benötigten dringend Unterstützung, fast egal von wem. Sobald Erzherzog Ferdinand II. sich innerhalb der Familie durchgesetzt und dann auch im Reich zum neuen König und Kaiser hatte wählen lassen, ging er daran, sich Verbündete zu schaffen. Von zentraler Bedeutung war Bayern. Noch wenige Jahre zuvor hatte das Haus Habsburg die Katholische Liga, die Maximilian von Bayern aufgebaut hatte, bekämpft und mit großem Geschick auch ins politische Aus manövriert. Eine Sammlungsbewegung katholischer Reichsstände ohne habsburgische Beteiligung war nicht hinzunehmen.

Genau dies hatte sich nun geändert. 1619 war es aus Wiener Sicht akzeptabel, wenn die Liga unter bayerischer Ägide wiedererstehen würde, wenn nur das militärische Potential auch den bedrängten Habsburgern zugute komme. Ferdinand, frisch in Frankfurt zum neuen Reichsoberhaupt gewählt, machte auf seiner Rückreise nach Wien gleich in München Halt und strengte deswegen Verhandlungen mit dem bayerischen Fürsten an. Das Ergebnis war der Münchener Vertrag, der die Grundlage für die in den folgenden Jahren so überaus erfolgreiche Kooperation zwischen München und Wien bilden sollte (siehe dazu auch schon http://dkblog.hypotheses.org/354).

Im Kern bekräftigte der Vertrag den unangefochtenen Führungsanspruch Maximilians in dem neu zu belebenden Katholischen Bund. Habsburgischen Ambitionen, wie sie in den Jahren zuvor die Liga blockiert hatten, wurde eine Absage erteilt. Für das bedrängte Haus Habsburg wurde aber militärische Unterstützung in Aussicht gestellt; ungeachtet einiger Kautelen, auf die der bayerische Herzog gepocht hatte (ihm oblag es, Umfang und Zeitpunkt dieser Hilfe festzulegen), war hier die Beteiligung der Katholischen Liga im Feldzug gegen die böhmischen Stände und ihren neuen König Friedrich festgelegt. Für dieses Engagement ließ Maximilian sich von Ferdinand II. einige Gegenleistungen zusichern, so die Erstattung der Kriegskosten, eine territoriale Bestandsgarantie, dann noch die Möglichkeit territorialen Zugewinns (mit Blick vor allem auf die Oberpfalz, eventuell noch die Rheinpfalz) und schließlich die Übertragung der pfälzischen Kurwürde.

Der Münchener Vertrag legte also die Verpflichtungen für Maximilian fest, der aber auch erhebliche Gegenwerte dafür zu erwarten hatte. Eine klassische Do-ut-des-Konstellation, wie sie üblich war und ist. Was in den Darstellungen und Bewertungen dieser Abmachung in meinen Augen kaum oder gar nicht thematisiert wird, ist die Rolle der anderen Ligastände. Zwar sollten auch die geistlichen Kurfürsten in diesen Vertrag miteingebunden werden, allerdings vor allem als Mitverantwortliche. Anders wird man die Beteiligung des kurkölnischen Obersthofmeisters Eitel Friedrich von Hohenzollern namens der geistlichen Kurfürsten an den Verhandlungen in München kaum bewerten können. Immerhin sollte die Liga in erster Hinsicht dem Schutz ihrer Mitglieder dienen, dann erst den Kriegsinteressen des Kaisers. Dies war sicher ein zentraler Vorbehalt, der auch in der Kriegsrealität der folgenden Jahre immer wieder eine Rolle spielte. Doch kann man nicht übersehen, daß der eigentliche Vorteilsnehmer ausschließlich Maximilian von Bayern war.

Umgekehrt gefragt: Welchen Vorteil hatten die Bundesstände zu erwarten, wenn Maximilian die Kurwürde erringen würde? Wo lag der Gewinn für die Ligamitglieder, wenn die Oberpfalz an Bayern fiele? Die Kriegskosten sollten für Bayern erstattet werden – wer aber erstattete sie für die Ligastände? Vor dem Hintergrund erscheint mir der Münchner Vertrag vor allem ein Vertrag zu Lasten Dritter zu sein, nämlich der Ligastände selbst. Sie waren in diese Abmachungen eingebunden, ohne wirklich Nutznießer zu sein. Wenn ich es richtig sehe, hat es aber seitens der Ligastände dazu auch später keine kritischen Kommentare gegeben, erstaunlicherweise. Am Ende also wird man den Münchner Vertrag vor allem als Ausweis des politischen Geschicks Maximilians von Bayern sehen können.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (25. April 2017). Ein Vertrag zu Lasten Dritter. dk-blog. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/nsfc


Ein Gedanke zu „Ein Vertrag zu Lasten Dritter“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search