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Abdankungen in Memmingen, II

Wie die Abdankung des kurbayerischen Regiments Winterscheid im Herbst 1649 ablief, läßt sich gut rekonstruieren (vgl.”Abdankungen in Memmingen, I”, in: dk-blog, 4. Dezember 2017, https://dkblog.hypotheses.org/?p=1232). Auch die Motive der Beteiligten sind klar, ebenso sind viele Hintergründe nachvollziehbar. Nicht verschweigen möchte ich aber ein paar blinde Flecken oder zumindest Ungereimtheiten, die im Umfeld dieses Ereignisses geblieben sind.

Der große Streitpunkt im Zuge der Auflösung des Regiments war der Sold, der den Kriegsknechten noch auszuzahlen war. Der kurbayerische Oberkommissar war angehalten, als Abdankungsgeld maximal zwei Monatssolde anzubieten, während das Regiment drei Monatssolde forderte. Als die Situation am 5. Oktober 1649 eskalierte, lenkten der Regimentschef Winterscheid wie auch der Oberste Zeugmeister Franz von Royer ein: Auf einmal war es doch möglich, daß drei Monatssolde ausgezahlt wurden. Wo aber kamen diese Finanzmittel her? Schuldverschreibungen oder ähnliches konnte es nicht geben, die Söldner erhielten vielmehr unmittelbar das Geld ausgezahlt. Da der zuständige Oberkommissar strikte Anweisungen hatte, nur bis zu zwei Monate auszuzahlen, wäre es erstaunlich, wenn er doch noch zusätzliches Geld verfügbar gehabt hätte. Oder streckten etwa Winterscheid, Royer und der Oberkomissar die nötigen Gelder aus eigenen Mitteln vor in der Hoffnung, diese Auslagen dann vom Kurfürsten wieder erstattet zu bekommen? Die Quellen geben darüber gar keinen Aufschluß, die Frage des Geldflusses bleibt hier also ungeklärt (vgl. auch den Hinweis im Beitrag S. 210, FN 59).

Ebenfalls erstaunlich ist der Umstand, daß bei diesem Aufruhr nirgends die Frauen der Söldner erwähnt werden. Dabei ist unstrittig, daß das Regiment, zumal es seit zwei Jahren in Memmingen in Garnison lag, einen umfänglichen Troß dabei hatte. Die Söldner zogen ja nicht allein in den Krieg, sondern hatten ihre weibliche Begleitung dabei. Daß die Frauen überhaupt nicht in die Auseinandersetzung um die Abdankungsgelder involviert gewesen seien, verwundert. Denn sie wären ja unmittelbar von der Höhe der Auszahlung betroffen gewesen. Auch in der Memminger Überlieferung findet sich augenscheinlich kein Hinweis darauf, daß die Söldnerfrauen das Anliegen ihrer Männer unterstützt hätten.

Apropos Memmingen: Der Magistrat der Reichsstadt hatte sich bereits im Vorfeld der Abdankung vollkommen zurückgehalten. Dies zeigte sich, als der Oberste Zeugmeister Royer, als er am 4. Oktober in der Stadt ankam und gleich vom Magistrat verlangte, daß die Memminger ein Stadttor besetzen und sich selbst, wie es hieß „in gueter bereitschafft“ halten sollten. Der Bürgermeister redete sich zunächst heraus, daß die Bürger, als die kurbayerischen Truppen nach Memmingen gekommen waren, alle Waffen hätten abgeben müssen; sie könnten also gar nichts tun. Doch Royer veranlaßte umgehend, daß 100 Musketen an die Stadt ausgehändigt wurden, „darauf Sie [= Vertreter des Rats von Memmingen] zwar ain Thor besezet, aber wieder kheine burger in bereitschafft gehalten“ (Bay HStA Kurbayern Äußeres Archiv 3015 fol. 210f.). Sicher eine kluge Verhaltensmaßnahme, denn hier handelte es sich um einen Konflikt zwischen den Söldnern und ihrem Kriegsherrn, dem Kurfürsten von Bayern. Memmingen war Schauplatz des Konflikts, hatte in diesem aber nichts zu gewinnen – warum also sollte die Stadt Partei ergreifen?

Fragen der Geldaufbringung und des Geldflusses, die Rolle der Söldnerfrauen und das Verhalten der Quartiergeber (also konkret der Städte und Orte, in denen die Einheiten Quartier genommen hatten) sind nur drei Punkte, die generell für weitere Untersuchungen im Bereich der Abdankungen von hohem Interesse sein können. Daß im Falle Memmingens nicht alles klar ist, muß nicht viel heißen: Andernorts mag die Quellenlage hierfür ergiebiger sein und Mechanismen aufdecken, die im Oktober 1649 in Memmingen vielleicht nicht so klar zutage traten.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (12. Dezember 2017). Abdankungen in Memmingen, II. dk-blog. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nsg3


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