Das Westfälische Friedenswerk gilt als eine großartige Konstruktion, die eine höchst komplexe und verfahrene Konfliktsituation beigelegt hat. Entsprechend positiv fallen die Bewertungen in der Historiographie aus, eben weil der Westfälische Frieden nicht einfach nur dem Krieg im Reich, also dem „Teutschen Krieg“, ein Ende gesetzt hat, sondern auch eine europäische Reichweite besaß. In der Geschichtswissenschaft gibt es durchaus eine Debatte darüber, inwieweit 1648 ein System etabliert hat, das nachhaltig die europäische Staatenpolitik geprägt habe. Kritische Stimmen erhoben aber bereits die Zeitgenossen, und sie bezogen sich auf ganz andere Punkte.
Dies zeigt das Beispiel des Martinus Milagius (Martin Milag), der als Gesandter namens der anhaltischen Fürsten in Osnabrück verhandelte. Von ihm sind immer wieder Äußerungen belegt, die zeigen, wie sehr ihn der Verhandlungsfortgang bedrückte. Das lag nicht allein an den vielen Verzögerungen, die für Milagius einen jahrelangen Aufenthalt in Osnabrück nötig machten. Ihn deprimierte vor allem die Erkenntnis, daß bei den Friedensverhandlungen ganz offenkundig das Prinzip Macht vor Recht herrschte. Gerade für ihn als Vertreter von mindermächtigen Fürsten wurde schnell klar, wie sehr bei den Verhandlungen vor allem die „potentiores“, wie er sie nannte, ihre Interessen verfolgten. Konkret erfuhr er dies bei der sog. Askanischen Frage, als er für die anhaltischen Fürsten ihre Anrechte auf Aschersleben vorbrachte, damit aber praktisch überhaupt kein Gehör fand.
Umgekehrt sah er, wie Schweden seine machtpolitischen Interessen rücksichtslos verfolgte. Der schwedische Griff nach Pommern war durch keine Rechtsansprüche gedeckt, sondern entsprach einem strategischen Kalkül. Damit verletzte Schweden aber brandenburgische Ansprüche, die im Grunde auch niemand bezweifelte. Brandenburg aber war mächtig genug, um für das verlorene Pommern Kompensation zu erlangen. Dazu gehörte auch das Hochstift Halberstadt, zu dessen Territorium seit dem späten Mittelalter, aber von den Anhaltinern stets bestritten, Aschersleben gehörte. Nun konnte Brandenburg für Pommern eine Entschädigung fordern, doch Anhalt für das (in dem Fall von Brandenburg, das keineswegs ein geschmälertes Hochstift übernehmen wollte) verweigerte Aschersleben eben nicht.
Am Ende stand für Milagius das Gefühl der Ohnmacht, nur schwer konnte er seine Enttäuschung verbergen. Er beklagte, daß der Frieden eben nicht „favore iuris“, sondern „favore armorum“ gemacht werden würde. Nun kann man einwenden, daß die anhaltischen Ansprüche kaum das zentrale Problem waren, an dem Wohl und Wehe des Reichs und der Frieden in Europa hing. Aber es war – aus anhaltischer Sicht – eben doch eine Rechtsposition, die völlig unterging.
Insofern wird man Milagius‘ Befund ernst nehmen müssen, daß bei den Verhandlungen in Westfalen eben auch Entscheidungen aus purer Willkür gefällt wurden. Der Westfälische Frieden war eben eine Kompromißfrieden, der einige gravierende Probleme löste (nicht alle, wie etwa den Konflikt zwischen Frankreich und Spanien!), dies in manchen Fällen aber auf Kosten Mindermächtiger tat.
Letztere Einschätzung entsprang der Diskussion, die sich an einen Vortrag von Michael Rohrschneider anschloß, als er über „mindermächtige“ Interessenpolitik auf dem Westfälischen Friedenskongreß berichtete. Dies geschah im Rahmen einer Fachtagung, die die Historische Kommission für Sachsen-Anhalt am 12.-13. Oktober 2018 in Dessau zum Thema „Der Dreißigjährige Krieg und die mitteldeutschen Reichsfürsten. Politische Handlungsstrategien und Überlebensmuster“ veranstaltete.
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Michael Kaiser (16. Oktober 2018). Ein gerechter Frieden? dk-blog. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nsh2