Wieso kam es im Herbst 1618 überhaupt zur Belagerung und Erstürmung der Stadt Pilsen? Aus Sicht des Historikers nimmt sich die Frage recht harmlos aus, aus zeitgenössischer Perspektive drängte sehr schnell die Frage nach der Verantwortung für diesen Waffengang in den Vordergrund. Auch die „Gründliche Relation“ des Mansfeldischen Feldpredigers Heilmann hatte hierauf eine Antwort: Die Stadt Pilsen, so der Tenor dieser Flugschrift, war selber schuld.
Es spricht für die Qualität der in dieser Druckschrift aufbereiteten Propaganda, daß die Schuldzuweisung keineswegs übertrieben oder vehement daherkommt. Vielmehr sind es immer wieder eingestreute Wertungen, die im Gesamteindruck den Pilsenern ein verheerendes Zeugnis ausstellten. Dies zeigt sich bereits in der Vorgeschichte der Belagerung, als die Pilsener Kriegsvolk zur Selbstverteidigung anwarben und von den böhmischen Ständen aufgefordert wurden, dieses Militär, das im Umland anfing zu plündern, wieder abzudanken. Pilsen weigerte sich jedoch und zeigte sich in den darauf folgenden Verhandlungen „trotzig“: dies ist die Vokabel, die allein auf S. 6 gleich dreimal verwandt wird. Auch später noch, als die Stadt Verhandlungen ablehnt, wirft der Autor ihr „Halsstarrigkeit“ vor (S. 9).
Den drohenden Konflikt nahm die Stadt – so die „Gründliche Relation“ – jedenfalls ohne zu zögern an und bereite alles für eine Belagerung vor, indem man etwa „die schönen Vorstädte / so für eines Fürsten Wohnung vnd Statt wol passiret“ niederbrannte. Die Rigorosität, ja Unmenschlichkeit des Pilsener Vorgehens belegte auch der Hinweis, daß man beim Niederbrennen der Vorstädte auch einer Kindbetterin „das Bett vnter dem Leib mit einem Liecht angezündet“ hatte (S. 6): ein klarer Verstoß gegen die allgemeine Regel, bei kriegerischen Maßnahmen Alte, Kinder und Frauen, insbesondere Wöchnerinnen, zu schonen.
Den Ständen hingegen war ein bewaffneter Konflikt mit Pilsen „nie in Sinn kommen“, so Heilmann gleich zu Beginn seines Berichts. Entsprechend setzte man auf „eine gütliche wolmeinende Tractation zu verhütung Blutvergiessens“ (S. 6) und bot der Stadt Pilsen „wolmeinende Conditiones“ an, die grundsätzlich die Unversehrtheit der Bewohner an Ehre, Leib und Leben garantierten (S. 7 f.). Das von Pilsen geworbene Kriegsvolk sollte unbehelligt abziehen, stattdessen „zwey Fähnlein Knechte / von vnserm Volck“ (d.h.von den Mansfeldischen Truppen) als Besatzung aufgenommen werden; außerdem sollte eine Kriegsentschädigung von 60.000 rheinischen Gulden gezahlt werden.
Pilsen lehnte ab – und Heilmann fragte daraufhin den Leser, „ob die Statt Pilsen nit selbst / an all diesem ihrem Vnglück / so wol auch anderm Schaden / … / mutwillige Vrsach sey“ (S. 8). Auch hier folgte noch einmal der Hinweis, daß die böhmischen Stände es niemals auf eine Belagerung und Eroberung dieser Stadt abgesehen hätten. Interessant ist, daß in all diesen Bezügen niemals konfessionelle Aspekte auftauchten. Auch im Angebot der Böhmen an Pilsen ist von der Wahrung der konfessionellen Verhältnisse zumindest explizit nicht die Rede. Ob religionspolitische Erwägungen tatsächlich keine Rolle spielten, dieser Frage werde ich im nächsten Schritt nachgehen.
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Michael Kaiser (11. Dezember 2018). Was in Pilsen geschah, II. dk-blog. Abgerufen am 19. April 2025 von https://doi.org/10.58079/nsha
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