Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Stichtag 19. Februar 1619: Die Achterklärung über Mansfeld

Mit der Einnahme der westböhmischen Stadt Pilsen war Ernst von Mansfeld am 21. November 1618 ein militärischer Erfolg gelungen, der die Reichsöffentlichkeit aufmerken ließ. In Wien war man sehr besorgt, doch die Reaktion der kaiserlichen Seite war zunächst sehr zurückhaltend. Denn auch andernorts spitzte sich die Lage für die Habsburger zu: Die kaiserlichen Kommandeure wurden von ständischen Armeen zurückgedrängt, eine böhmische Ständearmee war sogar in Niederösterreich eingedrungen. Unterstützung war bitter nötig, da die eigenen Truppen sehr unter einer allgemeinen Unterversorgung litten, doch weder die Landstände der habsburgischen Erblande zeigten große Bereitschaft zu helfen, noch gab es aus dem Reich ermunternde Signale. Der Fall Pilsens war also nur eine schlechte Nachricht unter vielen.

Ein Umschwung erfolgte Anfang Januar 1619 mit der Nachricht, daß die spanischen Habsburger die bedrohten Verwandten in Wien mit erheblichen Geldern zu unterstützen bereit waren und auch Truppen gegen die Böhmen aufzustellen versprachen. Auch gab es erste Anzeichen, daß die Katholische Liga, bis dato ein Schatten ihrer selbst, sich neu aufstellen würde – womöglich zugunsten der Habsburger. Gleichzeitig zeichnete sich ab, daß Verhandlungen zwischen den Habsburgern und den böhmischen Ständen ergebnislos verlaufen würden. Man mußte also damit rechnen, daß im Frühjahr der Krieg erst recht wieder aufleben würde.

Dies alles regte die kaiserliche Seite im Februar an, den Gegenschlag nun auch auf politisch-rechtlichem Feld voranzubringen. Bereits im Herbst hatte es Beratungen und Gutachten gegeben, wie man den Akteuren auf böhmisch-ständischer Seite (reichs-)rechtlich begegnen könne. Auch Mansfeld als Parteigänger der Böhmen stand hier sehr schnell im Fokus der Überlegungen. Ein Gutachten des Reichshofrats hatte bereits am 16. November 1618 festgestellt, daß Mansfeld sich durch sein Verhalten faktisch in der Reichsacht befinde: Man könne umgehende die öffentliche Erklärung dazu vorbereiten und publizieren, wenn denn die politischen Umstände dafür sprächen. Genau das war jetzt der Fall, und so wurde der Reichshofrat am 14. Februar angewiesen, eine Achterklärung vorzubereiten. Am 19. Februar beriet der Geheime Rat über den Entwurf des Reichshofrats und nahm ihn in der vorgelegten Form an: Mit diesem Datum wurde also die Reichsacht, die über Ernst von Mansfeld verhängt wurde, publiziert.

Kayserliche Declaration, unnd Aachts Erklärung / wider den Graff Ernsten von Manßfeldt; VD17: 32:649254W / urn:nbn:de:gbv:32-1-10025636839

Die Achterklärung führte aus, daß niemand „ainigen Krieg vnd vnfriedliche Thätliche handlung thun noch fürnemmen / wider Vns / oder ainigen gehorsamen Standt deß Heiligen Reichs / ohne Vnser / oder seiner Obrigkeit vorwissen / vnd bewilligung / fürnemblich / bey jetzigen geschwinden gefehrlichen Zeiten / sich zu dienen / nit sollen bewegen lassen“. Wer dagegen zuwider handelt, solle, wie es schon der Reichsabschied von 1559 festhalte und derjenige von 1564 bestätige, „in Vnsere vnnd deß Heiligen Reichs Aacht / ipso facto, auch ohne ainige fernere Erklärung“ fallen. Im vergangenen Jahr habe die kaiserliche Seite auf diese Regelung „jedermänniglich mit denen darinn gesetzten Pöenen zur warnung vnd sich vor Schaden zuhüten vorgestellt“ (30.6. und 27.10.1618). Allerdings sei es „Landtkündig“, daß Ernst von Mansfeld gegen diese Reichskonstitutionen verstoßen habe, als er „viel Kriegsvolck geworben / vnd in Vnser Königreich Böhaimb / vnd also wider Vns vnd Vnsere Vnterthanen geführet“. Dementsprechend hieß es dann weiter im Text: „Als declarirn Wir mehrgedachten Ernsten von Manßfeldt / inn Vnser Kayserlich Mayestatt / vnnd deß Heyligen Reichs Aacht / wie obvermeldet / mit der Thatt / vnd ipso facto gefallen zu sein / Denuncijrn vnd verkünden Jhne auch hiemit auß Kayserlicher Macht / zu Schutz vnd Handhabung obbemelter Reichs Constitutionen vnnd Satzungen / in jetztbemelte Aacht / Setzen Jhne auß dem Frieden in den Vnfrieden / vnd Erlauben seinen Leib / Haab vnd Guet / jedermenniglichen“.

Diese Reichsacht wurde in dieser Form publiziert und verbreitet. Gerade auch in der Reichsöffentlichkeit wurde damit sichtbar, daß eine wie auch immer geartete schiedliche Beilegung in weite Ferne rückte – Wien bereitete sich auf die kriegerische Auseinandersetzung in den kommenden Monaten vor. Zu dieser Geschichte der Eskalation gehört aber auch die Reaktion Mansfelds auf die Achterklärung, der mit großem Gleichmut sagte, daß er sich diese Ächtung noch mehr verdienen wolle (Ludwig Graf Ütterodt zu Scharffenberg, Ernest Graf zu Mansfeld (1580-1626). Historische Darstellung. Mit einem Anhange, Originalbriefe Mansfelds und Tillys enthaltend, Gotha 1867, S. 219).

Überliefert ist die Achterklärung in vielen zeitgenössischen Drucken, so auch in Londorps bekannten Acta publica; hier habe ich zurückgegriffen auf das digitalisierte Objekt in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek / Klassik Stiftung Weimar: „Kayserliche Declaration, unnd Aachts Erklärung / wider den Graff Ernsten von Manßfeldt“: [Geben in Unser Statt Wienn/ den Neuntzehenden Monats Tag Februarii/ Anno Sechzehenhundert Neunzehenden/ Unserer Reiche …] – [S.l.], 1619; VD17: 32:649254W / urn:nbn:de:gbv:32-1-10025636839.
Man findet die Achterklärung auch in der archivalischen Überlieferung. Mir bekannt ist z.B. ein Exemplar in Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, Kurköln VII (Kriegsakten) Nr. 39/5 fol. 1.
Zum historischen Kontext maßgeblich ist die Darstellung von Christoph Kampmann, Reichsrebellion und kaiserliche Acht. Politische Strafjustiz im Dreißigjährigen Krieg und das Verfahren gegen Wallenstein 1634 (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte, 21), Münster 1993, v.a. S. 19-31.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (19. Februar 2019). Stichtag 19. Februar 1619: Die Achterklärung über Mansfeld. dk-blog. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/nshj


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.