Im Frühsommer 1625 war es soweit: Wallenstein, der schon länger zuvor mit dem Kaiser über ein militärisches Kommando verhandelt und dabei eigeninitiativ Angebot gemacht hatte, wurde tatsächlich zum kaiserlichen Feldherrn berufen. Dabei handelte es sich nicht um einen singulären Akt, vielmehr gab es verschiedene Schriftstücke, die diesen Prozess dokumentierten. Ein wichtiger Schritt war dabei Patent vom 25. Juli 1625, mit dem Kaiser Ferdinand II. Wallenstein zum General über das kaiserliche Kriegsvolk erklärt.
Publiziert ist das Patent bei Hermann Hallwich, Fünf Bücher Geschichte Wallensteins, hier Bd. 3, Leipzig 1910, S. 12 (danach auch bei Gottfried Lorenz [Hrsg.], Quellen zur Geschichte Wallensteins [Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit, 20], Darmstadt 1987, S. 97 f.). In seiner Art ist es kein besonders anspruchsvoller Text, doch es lohnt sich, ihn aufmerksam zu lesen. Denn es lassen sich durchaus Beobachtungen anstellen, die über das Faktum der Ernennung Wallensteins hinaus einige Besonderheiten bei diesem Vorgang deutlich machen. Ausprobiert habe ich das in meiner aktuellen universitären Veranstaltung zum Thema Wallenstein, was sehr gut geklappt hat.
Auch wenn das Patent Wallenstein „zuem General vber dißen Vnnßern nach dem Heil. Römischen Reich abgeordtneten succurs hiemit bestölt“, fällt doch auf, daß sich der Text mit keinem Wort an den neuen Feldherrn richtet. Vielmehr sind die Militärs adressiert, von den Offizieren bis hin zu den Mannschaften („… thuen hiemit kundt allen vnd jeden Vnßern Obristen, […] vnd allen Kriegsdienstleuthen zue Rosß vnd Füeß“), die über den soeben ernannten General informiert und darauf verpflichtet werden, ihm Gehorsam zu leisten. Das Dokument stellt insofern eine Bestallungsurkunde dar, doch adressiert sie nicht den Begünstigten, sondern die Gruppe, die von diesem neuen Befehlsträger abhängen wird, nämlich die Armee.
Die Darstellung geht davon aus, daß Wallensteins Ernennung zum General eine bisher bestehende Lücke füllt: Es gibt ein Heer, dem ein Feldherr fehlt – so stellt sich die Situation dar, die das Patent entwirft: „ … nachdem die Notturfft erfordert, oberstbemelten Vnserm Kriegsvolckh ain Haupt vnd Capo zuuerordnen“. Tatsächlich verhielt es sich völlig anders. Es gab zwar ein paar kaiserlicher Kontingente, doch das Kommando erhielt Wallenstein, damit er überhaupt erst die Armee aufstellen würde, die er dann auch in den Krieg führen sollte. Das kaiserliche Kriegsvolk, das auf dem Weg ins Reich sei, wie das Patent es darstellt, gab es zu dem Zeitpunkt gar nicht.
Welche Aufgaben hat der Capo über die kaiserliche Armee? Folgt man dem Patent, ging es vor allem darum, daß die Untertanen durch die Truppen nicht über Gebühr belastet würden. Konkret war die Rede davon, daß durch „dessen guete Krieges vnd policeyordnung die ohne daß allerorts vnnd Landen hart betrangte vnd plagte Jnwohner vnd Vnderthanen geschüzt vnd in bessere Obacht genomen werden khündten“. Was hingegen völlig fehlt, ist ein Hinweis auf das Kerngeschäft des Kriegs: Daß der neubestallte General für den Kaiser Siege erringen und die Feinde überwinden sollte, findet sich mit keiner Silbe erwähnt. Insofern sagt dieser Passus einiges über die Wahrnehmung des Kriegsalltags und auch über das grundsätzliche schwierige Verhältnis zwischen Militär und Bevölkerung aus.
Nun darf man an der Stelle dieses Generalspatent nicht verabsolutieren. Vieles, was man womöglich in dieses Dokument erwartet hat, taucht an anderer Stelle auf. So bietet die sog. kaiserliche Instruktion für Wallenstein vom 27. Juni 1625 deutlich mehr Hinweise auf die Thematik (Lorenz, Quellen, S. 82-94), die im Generalspatent vermißt werden. Gleichwohl bleibt auffällig, was in dieser Ernennungsurkunde (nicht) gesagt wird und wie an dieser Stelle das Aufgabenprofil des neuen Generals konturiert wird.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (14. Mai 2019). Wallensteins Generalspatent von 1625. dk-blog. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/nshv