In einem Aufruf zum Gebet war von einem „plötzlichen Todt“ die Rede (Eine Demütige Beicht Und Christliches Gebet, Königsberg 1620; VD17 1:691123V). Davon konnte keineswegs die Rede sein. Denn es war allgemein bekannt, daß es Johann Sigismund, dem Kurfürsten von Brandenburg, schon seit längerem sehr schlecht ging. Bereits im November hatte er deswegen die Regierungsgeschäfte seinem Sohn Georg Wilhelm übertragen. Am 23.12.1619 a.St. bzw. am 2.1.1620 n.St. verstarb er dann in Berlin.
Damit ging eine Regierungszeit zuende, der die Nachwelt ein eher zwiespältiges Urteil ausgestellt hat. Die ältere Forschung hat auf die Weichenstellungen hingewiesen in den Jahren seit der Herrschaftsübernahme 1608 hingewiesen: vor allem die territoriale Expansion, die mit dem Erbe am Niederrhein und dem Herzogtum Preußen zwei große Konfliktherde bescherte. Dann die Konversion zum Calvinismus, die sich als Hypothek für die Dynastie im Verhältnis zur Untertanenschaft und den Ständen erweisen sollte, die beide nach wie vor strikt dem Luthertum anhingen. Während diese Zeit für Otto Hintze (Die Hohenzollern und ihr Werk, S. 164) somit „eine der bedeutsamsten [Regierungen] in der Geschichte des hohenzollernschen Hauses“ war, konstatiert Wolfgang Neugebauer (Die Hohenzollern, Bd. 1, S. 139) eine „zu Unrecht heroisierte“ Regierungszeit.
Vieles spricht für die neuere Wertung, wie sie Neugebauer vertritt; vor allem die internen Konflikte, denen Johann Sigismund kaum Herr zu werden imstande war. Das betrifft die massiven Streitereien mit der Kurfürstin Anna, die ihrem Mann politisch nicht folgen mochte in einer Politik, die sie als viel zu riskant für die Wahrung der Erbansprüche in Jülich und Kleve ansah. Reichs- und außenpolitisch verharrte Brandenburg in einer abwartenden, ja passiven Haltung, die dem politischen Gewicht des Kurfürstentums nicht angemessen war. Ohnehin war Johann Sigismund ein schwacher Herrscher gewesen, der sich durch seine ungesunde Lebensweise – er war dem Alkohol verfallen – selbst zugrunde gerichtet hatte; auch ein erster Schlaganfall im Jahr 1616 war ihm nicht Warnung genug gewesen.
Gleichwohl bedeutete der Tod eines Herrschers in einer von dynastischen Prinzipien geleiteten politischen Welt immer eine riskante Übergangsphase; so wird man auch den Hinweis auf die „bevorstehende[.] vnd gefehrliche[.] verenderung“ verstehen können, die durch den Tod des Kurfürsten eingeleitet worden war (so formuliert in der obenerwähnten „Demütigen Beicht und Gebet“). Nun vollzog sich also im Hause Brandenburg der Generationenwechsel (vgl. auch: Eine Generation Krieg?, in: dk-blog, 8. März 2016, https://dkblog.hypotheses.org/862): Sein Sohn Georg Wilhelm sollte die folgenden zwanzig Jahre und damit die meiste Zeit des Dreißigjährigen Kriegs über das Haus und Kurfürstentum Brandenburg führen. Dabei erwies er sich nicht stärker und bestimmter als sein Vater. Brandenburg ging, wie sich bald schon zeigen sollte, auch mit dem neuen Kurfürsten schweren Zeiten entgegen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (7. Januar 2020). 2. Januar 1620: Der Tod eines Kurfürsten. dk-blog. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nsir
Ein Gedanke zu „2. Januar 1620: Der Tod eines Kurfürsten“