Als Friedrich von der Pfalz Ende Februar in Breslau ankam, nahm er dort nicht nur als neuer König von Böhmen die Huldigung der schlesischen Stände entgegen. Passenderweise wurde gleich einen Fürstentag abgehalten. Es gab also politische Verhandlungen zwischen dem König und den Landständen, sondern auch nach Friedrichs Abreise am 6. März gingen die Beratungen Landstände weiter.
Ein wichtiges Thema hierbei waren Konfessionsfragen. So richteten mehrere evangelische Gemeinden ihre Beschwerden an die zu Breslau versammelten „Herren Fürsten und Stände Augspurg[ischer] Confession in Ober- und Nieder-Schlesien“. In allen Fällen ging es um das Recht der Religionsausübung in bestimmten Kirchen sowie den entsprechend konfessionell geprägten Schulunterricht. (Die folgenden Zitate entstammen sämtlich Edition von Hermann Palm (Hrsg.), Acta Publica. Verhandlungen und Correspondenzen der schlesischen Fürsten und Stände, Jahrgang 1620, Breslau 1872, S. 76-79, alle Schreiben vom 10. März 1620.)
So drangen die Evangelischen im niederschlesischen Canth darauf, daß ihnen Kirchen und Schulen in der Stadt restituiert und somit „das freye Religions Exercitium“ sollte erlaubt werden. Die Antwort an die protestantischen Glaubensbrüder fiel erstaunlich konservativ aus: „Weil die Catholischen in der Possession der Kirchen befunden worden, daß sie deren keinesweges entsetzet werden können“, sollten sich die Evangelischen entweder neue Kirchen bauen oder wie bisher die in der Nähe gelegene Schoßnitzer Kirche benutzen. Fast noch härter traf es die Evangelischen in Deutsch-Raßelwitz, die sich in drückender Mehrheit gegenüber „nicht mehr alß 5 Catholische[n] Wirthe[n] daselbst“ damit abfinden mußten, daß sie sich eine neue Kirche errichten sollten. Beinahe entschuldigend wiesen die Fürsten und Stände zur Erläuterung ihrer Entscheidung darauf hin, daß sie gemäß des im Majestätsbrief bestätigten Prinzips des „uti possidetis“ „auf den klahren Buchstaben des Mayt. Briefes hiermit verweisen“ müßten. Nicht viel anders erging es den Glaubensbrüdern in Sprottau, Ziegenhals und Ratibor.
Dieser Befund zeigt, daß die Königsherrschaft Friedrichs keineswegs einherging mit einer rigorosen Religionspolitik, die sich vehement für die Protestanten einsetzte und alles Katholische verfolgte. Dabei hatte die Konföderationsakte vom Juli 1619 noch anderes befürchten lassen (“31. Juli 1619: State-Building auf Böhmisch”, in: dk-blog, 30. Juli 2019, https://dkblog.hypotheses.org/2199), und auch der Bildersturm, den Friedrichs pfälzische Gefolgsleute zur Weihnachtszeit im Prager Veitsdom anzettelten, mochte entsprechende Befürchtungen befördert haben (“21. Dezember 1619: Vorbereitungen auf Weihnachten, mal ganz anders”, in: dk-blog, 18. Dezember 2019, https://dkblog.hypotheses.org/2375).
Tatsächlich war Friedrich auf seiner Huldigungsfahrt durch die schlesischen Lande bemüht, die Ängste der dort lebenden Katholiken zu zerstreuen. Der kleinen calvinistischen Gemeinde in Breslau versprach er zwar freie Religionsausübung, beließ es aber insgesamt beim konfessionellen Status Quo. In derselben Weise entschieden die protestantischen Landstände, auch als der König bereits abgereist war. Wie sehr ihre Religionspolitik auf Ausgleich angelegt war, zeigte der in jedem Antwortschreiben enthaltene Hinweis, man könne doch versuchen, die Kirchen und Schulen „per vices“, also abwechselnd zu benutzen, zumal „die Erfahrung gegeben, daß sich beyderseits Religions-Verwandten darüber wohl und zum Besten mit einander vertragen“.
Ohne Zweifel bargen diese konfessionspolitischen Entscheidungen Enttäuschungen für die lutherischen Gemeinden in Schlesien: sie hatten sich definitiv mehr erhofft von einem nicht-katholischen König. Doch dieser, auch das war offenkundig, setzte zumindest in diesem Moment mehr auf eine ausgleichende und beschwichtigende Politik denn auf einen konfessionellen Rigorismus.
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Michael Kaiser (10. März 2020). 10. März 1620: Schlesische Konfessionsprobleme. dk-blog. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/nsj0