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17. Mai 1620: Eine kaiserliche Lizenz zum Krieg

Die Vorbereitungen für den Feldzug gegen die aufständischen Böhmen gingen auf kaiserlicher Seite mit Macht voran. Genauso lief es bei der Katholischen Liga, die ja durch den Münchener Vertrag verpflichtet war, für den Ferdinand II. in den Krieg zu ziehen. Doch dies war nur eine Hilfszusage, reichsrechtlich bot dies noch keine Absicherung: Genau das wünschte sich Maximilian von Bayern aber noch.

Am 17. Mai 1620 übersandte Kaiser Ferdinand nun dem Herzog von Bayern die notwendigen Papiere, d.h. ein Patent, in dem Maximilian als militärischem Anführer der Liga die Kommission erteilt wurde, gegen die Aufständischen vorzugehen. Allerdings handelte es sich hier um ein Patent für das Losschlagen gegen Oberösterreich, nicht gegen Böhmen1. Für den Kaiser war es wichtig, diese Region, die sich ebenfalls gegen die Habsburger Herrschaft gewandt hatte, unter Kontrolle zu bekommen, bevor es gegen das – aus seiner Sicht – usurpierte Königtum Friedrichs von der Pfalz ging.

Dabei gab Ferdinand aber die Hoffnung noch nicht auf, daß er die oberösterreichischen Stände „in kuerz auf einen guetten weeg [..]pringen“ könne2. Tatsächlich verhandelte Wien in diesen Tagen noch mit einigen Ständen der Erblande; an die Oberösterreicher schickte er noch ein Dekret, in dem sie zur Huldigung am 9. Juni aufgefordert wurden3.

Maximilian von Bayern bestätigte den Empfang des kaiserlichen Patents am 25. Mai, zeigte sich über das kaiserliche Vorgehen ganz verständig: Ihm wäre „nichts angenemers zu gehör khommen“, als wenn die Stände sich noch einmal besinnen und damit „dergleichen execution4 vnnott sein solte“. Die kaiserliche Kommission, so der bayerische Herzog weiter, sei ja deswegen nicht umsonst, und könnte „bej yetzigen vast algemeinen empörungen auch anderer ortt angewendt werden“5.

Für Maximilian boten Patent und Kommission die entscheidende Voraussetzung, militärisch losschlagen zu können. Der Kaiser gab ihm den Auftrag und übernahm dafür auch die rechtliche Verantwortung – eine durchweg elegante Lösung für den bayerischen Herzog, der jetzt die Lizenz zum Krieg hatte. Daß daneben auch noch eine finanzielle Gegenleistung ausstand, die der Habsburger für die militärische Unterstützung würde leisten müssen, was wiederum eine andere Sache. Aber auch das würde Maximilian nicht vergessen.

  1. Das böhmische Patent wurde erst am 6. Juni 1620 ausgestellt. []
  2. Ziegler, Walter (Bearb.): Altbayern von 1550-1651 (Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern, Abt. I: Altbayern vom Frühmittelalter bis 1800, Bd. 3, Teile 1 u.2), München 1992, S. 883. []
  3. Gindely, Dreißigjähriger Krieg, Bd. 3, S. 205. []
  4. Hier auf den geplanten Feldzug bezogen, der den kaiserlichen Auftrag, die Rebellen wieder zum Gehorsam zu bringen, exekutieren würde. []
  5. Wie Anm. 2. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (19. Mai 2020). 17. Mai 1620: Eine kaiserliche Lizenz zum Krieg. dk-blog. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/nsja


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