Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

4. August 1620: Todesstrafe für Vergewaltigung

Wenn der Krieg begann, gab es auch sofort Exzesse. Praktisch unmittelbar nach dem Einmarsch der ligistischen Truppen setzte das „Prennen“ ein (vgl. https://dkblog.hypotheses.org/2725). Anfang August kamen erste Nachrichten, die über Gewalt gegen Frauen berichteten.

In dem Kontext meldete sich Tilly bei seinem Kriegsherrn am 3. August, daß der Tatverdächtige tatsächlich verhaftet worden sei. Es habe eine Vernehmung und auch eine Gegenüberstellung stattgefunden, bei der „von dem Jnteressierten1 weib außtruckhlich gesagt, das Sie durch disen Soldaten nottgezwangt worden“. Nach diesem eindeutigen Befund habe Tilly den Vergewaltiger dem Profosen übergeben, also dem für die Strafverfolgung zuständigen Militärbeamten. Mit dabei sollte aber auch der Oberstleutnant Florainville (Florinville) sein, offenbar als Vertreter des Regiments, aus dem der Delinquent stammte.

Allerdings, so schrieb der Generalleutnant doch einigermaßen zerknirscht an den bayerischen Herzog, habe er erfahren, „das die execution noch nit firüber“. Entsprechend wolle Tilly, wie er versicherte, sich „beÿ mehrbedeuttem Obr: Leutenant der sachen beschaffenheit erkhundigen, vnd E.fdhr. vnderthenigist berichten“ (Tilly an Herzog Maximilian, „Neuenpaw“ 3.8.1620, BayHStA Dreißigjähriger Krieg Akten 80 fol. 35 Ausf.).

Tatsächlich reagierte Maximilian ausgesprochen mißmutig: „Nun khombt mir etwas frembt vnd vnuerhofft vor, warumben obangedeitte execution gegen einen so hochsträfflichen khundtbaren verbrecher biß dato nit ins werckh gestelt, vnd mein austruckhlicher beuelch nit in bessere obacht genommen worden“. Daran schloß der Fürst die Erwartung, daß die „gegen besagten nottzwinger mit gebürender vneingestelter straff vnd execution“ verfahren werde. Und überhaupt, so fügte er hinzu, erwarte er von Tilly, daß auch weiterhin seine Befehle die notwendige Beachtung finden, „weilen sonst die beuelch vnd geschefft wenig nuzen, wan sij nit vollzogen werden“ (Herzog Maximilian an Tilly, Wels 4.8.1620, BayHStA Dreißigjähriger Krieg Akten 80 fol. 39-39‘ Konzept).

Die Reaktion war bezeichnend. Natürlich ging es dem bayerischen Herzog, der strikte moralische Vorstellungen besaß, darum, einen Verbrecher entsprechend abzustrafen. Unverkennbar war aber auch die Vorstellung, daß am Vollzug der verfügten Strafe die Wahrung der fürstlichen Würde als Richter hing. Daß im Militär Zweifel aufkommen würden, wer letztendlich Recht zu sprechen habe und rechtliche Standards zu setzen befugt war, konnte Maximilian nicht hinnehmen. Allerdings konnte auch diese eindeutige Haltung nie derartige Gewaltexzesse verhindern, die in den Folgejahren immer wieder auftraten.

  1. Hier im Sinne von „betroffenen“. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (5. August 2020). 4. August 1620: Todesstrafe für Vergewaltigung. dk-blog. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/nsjl


Ein Gedanke zu „4. August 1620: Todesstrafe für Vergewaltigung“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.