Die Entscheidung über das Schicksal des Königtums Friedrichs von der Pfalz sollte in Böhmen fallen, doch parallel dazu entwickelte sich auch im Westen des Reichs ein neuer Kriegsschauplatz: Unter Spinola griffen spanische Truppen kurpfälzische Gebiete an und brachten König Friedrich in seinen Stammlanden in Bedrängnis. Die Bedrohung spürten auch andere Reichsstände in dieser Region, so Hessen-Kassel.
Hier berief Landgraf Moritz die Landstände seines Territoriums für den 14. August nach Kassel, um über die „diesßen landten antrowende kriegsgefahr“ zu beraten. Am 22. August wurde der Landtagsrezeß verabschiedet, der den Landgrafen in dieser Krisensituation handlungsfähig machen sollte1. Der Text an sich war knapp gehalten; in fünf Paragraphen wurden die Beschlüsse der landständischen Beratungen festgehalten.
Im Zentrum stand tatsächlich die Frage, wie man auf die Kriegsgefahr reagieren sollte; konkret sprach auch der Landtagsabschied von den „besorgendte[n] excursiones und plünderungen“, d.h. man rechnete weniger mit einem echten Angriff, sorgte sich aber davor, daß spanische Truppen auch hessen-kasselisches Gebiet nicht verschonen und dort auf Streifzug gehen würden. In den Verhandlungen mit den Ständen war Landgraf Moritz ganz offen hineingegangen und hatte um finanzielle Unterstützung gebeten, ohne eine konkrete Summe zu fordern. Das erste Angebot der Stände ging von 100.000 Reichstalern aus, doch in weiteren Beratungen bequemten sich die Landstände dazu, das Doppelte aufzubringen. Dabei waren 50.000 Reichstaler sofort zu zahlen, während die übrigen Gelder als landständischer Kredit aufzubringen waren. Immerhin wurden die Ausstände der im Jahr zuvor zugesagten Gelder hier mit eingerechnet.
Weitere Punkte waren eine Münzordnung, die weiter beraten und von den Landständen dringend angemahnt wurde. Ebenso erwarteten die Stände Entscheidungen über die noch bestehenden Gravamina. Andere Verhandlungsmaterien ließ man aber „bis zu anderwertiger reassumption und handlung ohnpraeiudicirlich reservirt undt verschoben sein“ – eine klare Prioritätensetzung, die das sonst vielfach landwierige Geschäft des Landtags deutlich vereinfachte.
Die aufzubringenden Gelder selbst wurden nach Ausweis des Landtagsabschieds auch „zue contentirung der union“ beschlossen. In Hessen-Kassel, so schien es, war der Unionsgedanke noch ausgesprochen lebendig, und auch in der Edition dieser Landtagsabschiede ist dieser Steuerbeschluß als „Kriegssteuer für die Evangelische Union“ bezeichnet. Daran ist, wie eben der Wortlaut des Dokuments nahelegt, nicht zu zweifeln. Allerdings erscheint der Unionsbezug doch eher ein landesfürstlicher Hebel gewesen zu sein, um die Bereitschaft der Stände zu den Zahlungen weiter zu erhöhen. Am wichtigsten aber war das Anliegen der Defension. Eigentlich war auch die Frage der Landesdefension ein weiterer Streitpunkt, denn der Landgraf wollte unbedingt auch das hessische Defensionswerk in diese Finanzierung einbinden – ein Ansinnen, dem die Stände dann rasch folgten.
Damit war aber auch klar, daß die hier verabredeten hessischen Gelder keineswegs für einen Feldzug der Union zur Verfügung gestellt werden sollten. Es ging im Kern um die Verteidigung des Territoriums von Hessen-Kassel. Daß die hier zu finanzierenden Truppen Spinola in der Pfalz entgegentreten und das Territorium des Unionsmitgliedes Kurpfalz schützen würden, hat man auf dem Landtag in Kassel offenbar in keinem Augenblick wirklich erwogen. Und so zeigte auch das Beispiel Hessen-Kassel, daß Friedrich von der Pfalz keine Hilfe von der Union würde erwarten können.
- Siehe dazu die Edition des Dokuments samt Erläuterungen bei Günter Hollenberg (Hg.): Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen, Bd. 33), Marburg 2007, Nr. 25, S. 120-124. [↩]
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Michael Kaiser (25. August 2020). 22. August 1620: Kriegssteuern für die Protestantische Union. dk-blog. Abgerufen am 20. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/nsjo