Das Schicksal des Pfalzgrafen und Königs von Böhmen Friedrich war im März 1621 längst entschieden; spätestens mit der Achterklärung mußten letzte Zweifel beseitigt sein1. Doch wie ging es nun mit der Union weiter, und was konnten ihre einzelnen Mitglieder noch tun? Diese Fragen stellten sich für alle Unionsstände, insbesondere aber für Hessen-Kassel. Landgraf Moritz, ein durchaus entschiedener Anhänger des Pfälzers, sah sich mit diesen Punkten auf dem Landtag konfrontiert, den er Ende Februar einberufen hatte und der am 2. März 1621 beendet wurde2.
Die Lage Hessen-Kassels war zu Beginn des Jahres 1621 durchaus prekär. Die spanischen Truppen unter Spinola hielten die Territorien Friedrichs V. von der Pfalz weitestgehend in Schach; ihrer militärischen Dominanz konnte in diesen Wochen niemand etwas entgegensetzen. Gefährdet waren allerdings die rückwärtigen Linien, insbesondere die Versorgung der spanischen Verbände über die Rheinschiene; Spinola nutzte hier die relative Nähe zu den Spanischen Niederlanden. Sollte Hessen-Kassel also militärisch etwas unternehmen wollen, war die Kontrolle über den Rheinstrom ein naheliegendes Ziel. Gleichzeitig würde aber eine solche Aktion den Anlaß dafür bieten, Hessen-Kassel als offenen Unterstützer des geächteten Pfalzgrafen anzusehen und das Land selbst anzugreifen.
Landgraf Moritz ließ den Landständen gleich zu Beginn des Landtags die Forderung nach weiterer finanzieller Unterstützung vorstellen: zur „hochnöthigen [..] landtsdefension und -sicherung, auch verwahr- und besetzung der vestungen“ benötigte der Landgraf Gelder, um weitere 2.000 Mann Infanterie „und etzliche compagnien zu roß“ anzuwerben sowie Zulagen für das bereits angeworbene Kriegsvolk auszahlen zu können. Zuvor hatten die Vertreter des Landesherrn „die vor augen schwebende große und von tag zu tags zuwachsende gefahr ausführlichen zu gemüth geführet“ und damit die Dringlichkeit der Forderungen unterstrichen.
Die Landstände stellten dies gar nicht in Abrede, formulierten aber politische Gegenforderungen: Landgraf Moritz sollte nicht nur dafür sorgen, daß die bereits geworbenen Truppen einer besseren Disziplin unterworfen und damit die Straßen „gegen das streiffende volck zu roß und fueß“ gesichert würden; er sollte auch das Regiment des Herzogs von Sachsen-Lauenburg, das sich in hessischen Landen befand, entlassen und „die ohnedas zu end lauffende union quittiren“. Damit stellten sich die Landstände klar gegen jedes weitere Engagement zugunsten Friedrichs von der Pfalz und pochten allein auf die Verteidigung des eigenen Territoriums als Endzweck für die geplanten Werbungen3.
Der hessische Landgraf dachte jedoch nicht daran, auf diese Vorstellungen einzugehen und sich von den Ständen in seine auswärtige Politik hineinreden zu lassen. Er beschwerte sich vielmehr darüber, daß ihm „gleichsamb ziel und maaß [sc. der Politik Hessen-Kassels] vorgeschrieben werden möchte“, und lehnte diese Bedingungen ab. Tatsächlich knickten die Landstände ein: mit den Bedingungen hätte es „nicht die besorgte und angegebene meinung“, man hätte dies, wie die Stände replizierten, nur „aus unterthäniger treu und sorgfalt vors vatterlandt“ erwähnt. Der Landgraf konnte also mit den geforderten Geldern planen, ohne daß er sich in puncto des Austritts aus der Union oder der Verlegung des sächsischen Regiments hätte festlegen müssen; wegen der Kriegsdisziplin habe er den Offizieren ohnehin schon „ernste befelch ertheilet“ – die einzige und zudem wohlfeile Zusage.
Bescherte der Landtag Moritz also einen totalen Erfolg? Ganz so einfach war es nicht. Denn parallel zu den Landtagsverhandlungen fanden in Bingen Gespräche zwischen Gesandten Hessen-Kassels und dem spanischen Kommandeur Spinola statt; letzterer forderte von Hessen-Kassel genau das, was auch auf dem Landtag zur Sprache kam: Austritt aus der Union und Neutralität, sprich Nichteinmischung in die Sache des Pfalzgrafen. Die Gesandten des Landgrafen hatten zwar keine Vollmacht für diese Punkte, spürten aber den habsburgischen Druck. Die Fortsetzung dieser Verhandlungen zwischen Hessen-Kassel und Spinola war also zentral, und genau darauf konnte die Landstände den Landgrafen festlegen, der im Landtagsabschied schließlich auch die „continuation der bingischen handlung“ zusagte.
Ja, Landgraf Moritz hatte sich bei den Verhandlungen gegen seine Stände durchgesetzt. Doch der Preis war hoch: der Bruch mit ihnen trat deutlicher denn je zutage, was angesichts der bedrohlichen Situation im Reich keine gute Voraussetzung für eine starke Politik Hessen-Kassels sein sollte. Daß die Ritterschaft bereit war, auf die Forderungen Spinolas (der hier ohnehin ganz im Sinne des kaiserlichen Politik agierte) einzugehen und in diesem Sinne auch die Landtagsverhandlungen mitgestaltete, sollte ein Muster aufzeigen, das auch in den folgenden Jahren immer wieder auftrat: Wenn man mit dem Landgrafen nicht mehr weiterkam, verhandelte man eben mit den Landständen. Ein Tilly sollte dies bald schon genauso und mit einigem Erfolg handhaben.
- “22. Januar 1621: Die Ächtung des Pfalzgrafen”, in: dk-blog, 26. Januar 2021, https://dkblog.hypotheses.org/2930. [↩]
- Die folgenden Ausführungen bei Günter Hollenberg (Hg.): Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen, Bd. 33), Marburg 2007, Nr. 29, S. 134-138: Landtagsabschied, Karthause 2. März 1621. – Der Abschied selbst resümierte dabei auch die landesherrliche Proposition, die landständischen Beschwerden und die Moritz‘ Reaktion darauf, bietet also auch einen kursorischen Einblick in den Verhandlungsgang selbst. [↩]
- Damit blieben die Landstände bei ihrer schon lange zuvor formulierten Haltung, siehe dazu auch: “22. August 1620: Kriegssteuern für die Protestantische Union”, in: dk-blog, 25. August 2020, https://dkblog.hypotheses.org/2761. [↩]
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Michael Kaiser (2. März 2021). 2. März 1621: Wie soll sich Hessen schützen? dk-blog. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/nske
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