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20. März 1621: Wer bekommt die pfälzische Kurwürde?

Die Ächtung Friedrichs V. von der Pfalz brachte ein hochbrisantes Thema ganz nach vorn auf die Agenda: Was sollte nun aus der Kurwürde werden, die der Pfalzgraf verloren hatte? Es gehörte zu den Kennzeichen vormoderner Fürstenherrschaft, daß im Fall eines vakanten Herrschaftstitels von verschiedenen Seiten sofort Erb- und Rechtsansprüche geltend gemacht wurden.

Bei der pfälzischen Kurwürde war dies nicht anders, und aus dem Grund wandte sich der bayerische Geheime Rat Dr. Wilhelm Jocher am 20. März 1620 an den Reichsvizekanzler Hans Ludwig von Ulm1. Denn nicht nur Maximilian von Bayern hatte Ambitionen auf die Kur, sondern auch ein anderer Wittelsbacher, Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg. Seine Ansprüche gründeten auf dem Umstand, daß er die größte verwandtschaftliche Nähe zum geächteten Pfalzgrafen reklamierte und ihm deswegen Land und Kurwürde zustünden. Diese Ansichten hatte er sogar gegenüber Maximilian selbst vorgebracht und mit der Bitte verbunden, daß Maximilian ihn dabei beim Kaiser unterstütze2. Aus bayerischer Sicht war dieses Ansinnen vollkommen absurd, und entsprechend abschlägig beschied Maximilian den pfalz-neuburgischen Vorstoß, nicht ohne Verweis auf „mein und meines Hauß von uralten Zeiten her continuirte praetension zu der cur“3.

Das hielt den Pfalz-Neuburger nicht von seinen Plänen ab, und als einer der reiselustigsten regierenden Fürsten seiner Zeit war er in diesen Wochen dabei, sich auf den Weg nach Wien zu machen, um am Kaiserhof direkt für seine Ansprüche zu werben. Genau dies schreckte Maximilian auf. Eigentlich war die Entscheidung zugunsten Maximilians längst gefallen, der die Kurwürde als Preis für die Unterstützung Ferdinands im Krieg gegen das aufständische Böhmen erhalten sollte. Aber weder war die Kurübertragung vollzogen noch war dieser Plan, der ja einigen politischen Zündstoff barg, öffentlich bekannt. Insofern war aus Maximilians Sicht wichtig, daß nach Wien signalisiert wurde, wie man mit diesem gefährlichen Gast vorzugsweise umgehen solle.

Jocher stellte also im Auftrag seines Dienstherrn dar, daß die pfalz-neuburgische Argumentation ohnehin falsch sei: so sei „in hoc crimine laesae Maiestatis dz feudum gar nit den agnatis, sonder dem Directorio Domino & Imperatori frei heimgefahln“; die agnatischen Ansprüche, auf die sich Wolfgang Wilhelm berufe, seien „nur ad casum successionis ordinariae gerichtet“. Also könne der Kaiser in dem Fall die Kurpfalz samt -würde als freies heimgefallenes Lehen auch ebenso frei wieder vergeben (nämlich an Bayern, wie zuvor abgemacht).

Dabei müsse man aber, so Jocher weiter, darauf achten, daß die letztlich schon gefällte Entscheidung zugunsten Bayerns nicht „alsbald allenthaben kundbar“ werde. Denn sonst würden protestantische Reichsstände eine Verletzung des Ulmer Vertrags vermuten und gegen Maximilian von Bayern „inflamirt“ werden, und überhaupt laufe man dann Gefahr, „im Reich früezeitige motus zuerwecken“. Deswegen solle man am Kaiserhof Wolfgang Wilhelm von der geplanten Kurübertragung nichts mitteilen, und „das er Pfalzgraue sich contentirn mus lassen vnd der Zeit zu warten“, „bis Ihre Mai[estät] sich resoluire“. In seinem Schreiben unterstellte Jocher, daß der Plan der Kurübertragung auf Maximilian „am kai: houe noch in sumo silentio ist“. Ein frommer Wunsch und vielleicht auch eher eine schwache weil indirekte Mahnung zur Diskretion. Denn tatsächlich gab es bereits kurze Zeit später Gerüchte, die genau dieses große Geheimnis als Nachricht weitertrugen4.

So zeigte dieses Schreiben vor allem, wie nervös Maximilian von Bayern angesichts dieser Thematik agierte. Allein daß Jocher, der „Kronjurist Maximilians“ (Dieter Albrecht), dafür eingesetzt wurde, ist bezeichnend. Wie so oft vermied es der bayerische Herzog aber, sich politisch zu exponieren, und die Entscheidung in der Kurfrage zu einem so frühen Zeitpunkt offiziell publik gemacht zu sehen, war ihm zuwider. Dabei war es rein machtpolitisch völlig ausgeschlossen, daß ein Fürst wie Wolfgang Wilhelm in dieser Frage eine reelle Chance hatte. Auch aus kaiserlicher Sicht war eindeutig, „daß seine [= Wolfgang Wilhelms; M.K.] Bewerbung sich – ganz im Gegenteil zu der Maximilians – gegebenenfalls ohne sehr beträchtlichen politischen Kollateralschaden abweisen oder beiseite stellen ließ“5.

  1. Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, Bd. 1,2, Nr. 44, S. 168-170; http://d-nb.info/456190198. []
  2. Wolfgang Wilhelm an Maximilian am 10.2.1621, ebd. Nr. 28, S. 88 f. []
  3. Maximilian an Wolfgang Wilhelm am 14.2.1621, ebd. Nr. 29, S. 89 f. []
  4. Vgl. in dem Tenor eine handgeschriebene Zeitung vom 7.4.1621 aus Wien, ebd. S. 169 Anm. 1. []
  5. Thomas Brockmann: Dynastie, Kaiseramt und Konfession. Politik und Ordnungsvorstellungen Ferdinands II. im Dreißigjährigen Krieg (Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte, NF 25), Paderborn 2011, S. 202. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (16. März 2021). 20. März 1621: Wer bekommt die pfälzische Kurwürde? dk-blog. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nskg


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