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17. Mai 1621: Berichtspflichten eines Feldherrn

Im Frühjahr 1621 operierte die Armee der Katholischen Liga immer noch in Nordwestböhmen. Viele Berichte des Generalleutnants dokumentierten die Fortschritte dieser militärischen Aktionen. Meist ging es dabei um die üblichen Schwierigkeiten, die sich in jedem Feldzug ergaben.

So berichtete Tilly am 16. Mai „wegen Mangel der Victualien“, aber vor allem über Verhandlungen mit den Lothringischen Reitern, die abgedankt werden sollten, aber noch erhebliche Soldrückstände geltend machten1. Noch am selben Tag sah sich der Generalleutnant veranlaßt, ein zweites Schreiben an seinen Kriegsherrn zu schicken: diesmal ging es um massive Probleme bei der Artillerie, die man bei der Belagerung der nordböhmischen Stadt Elbogen (heute: Loket) einsetzen wollte2: einige Kanonen mußten noch aus Pilsen und Taus (Domažlice) herbeigeschafft werden, ein paar davon waren qualitativ minderwertig, bei anderen mangelte es an geeigneten Kugeln3.

Ungeachtet dieser Nachrichten sah sich Tilly tags darauf schon wieder genötigt, an Maximilian von Bayern zu schreiben4. Diesmal ging es nicht so sehr um den Fortschritt der Operationen, sondern um etwas Generelles. In einem Schreiben vom 8. Mai hatte der bayerischen Herzog seinen Feldherrn aufgefordert, daß dieser alles, wie er selbst rekapitulierte, „waß sonst notwendig zu wissen, E:F: durchl: ich wochentlich ein: zwey oder da es möglich dreymahl auisiren soll“. Gut für Tilly, daß er gerade am Tag zuvor sehr ausführlich rapportiert hatte. Doch Maximilian ging es tatsächlich um etwas Grundsätzliches: Er erwartete nicht einfach nur anlaßbezogene Berichte, sondern schlichtweg eine systematische Korrespondenz, die zwei- bis dreimal pro Woche, also idealerweise jeden zweiten Tag einen Bericht über den Sachstand im Feldlager vorbrachte.

Zwar bemühte sich Tilly noch, Verständnis für seine Situation aufzubringen: „Allein bitt E:F: durchl: ich vnderthenigst, die wöllen zugemuet fvhren, daß ich bey der beschehenen belegrung in auffihrung der schanzen, Plantirung der stuck vnd batterien so tag, so nacht occupirt, vnd dahero wie gern ich auch gewölt E:F: durchl: die notturfft nicht schreiben konnen“. Doch dies änderte nichts an der Anforderung, daß der Generalleutnant in beständigem Austausch mit seinem Dienstherrn stehen sollte. Zielführender war deswegen Tillys abschließende Bitte um einen „Secretarius“, mit dem er „E:F: durchl: hierin alle mögliche satisfaction geben will“.

Im Frühjahr 1621 ergab sich tatsächlich eine neue Konstellation in der Kriegführung der Katholischen Liga. Nachdem Maximilian von Bayern nach der Schlacht am Weißen Berg wieder zurück in seine Münchener Residenz gereist war, führte Tilly als Generalleutnant alleine die Operationen im Feld. Ein direkter und unmittelbarer Austausch mit dem General der Katholischen Liga – dies war der Titel, den Maximilian sehr bewußt führte und der die exklusive Entscheidungsbefugnis über alle Militaria einschloß – war Tilly nun nicht möglich; ebenso wenig hatte Maximilian eine immediate Kontrolle über das Geschehen im Feld.

Die Anweisung, regelmäßig zu berichten, etablierte also das Verfahren, das auch im kommenden Jahrzehnt der Kriegführung für die Liga prägend sein sollte. Immer wieder pochte Maximilian auf eine engmaschige Berichterstattung und gab seinerseits entsprechende Anweisungen. Und immer wieder sah sich der bayerische Fürst genötigt, seinen Feldherrn für ausbleibende Berichte zu tadeln, was Tilly immer wieder mit den konkreten zeitintensiven Aufgaben im Rahmen des Feldzug zu erklären sich bemühte. Die Aktionen des Frühjahrs 1621 in Nord- und Westböhmen boten die ersten Beispiele für diese Mechanismen in der Kriegsorganisation und der beginnenden Bürokratisierung des Kriegs allgemein.

 

  1. Generalleutnant Tilly an Maximilian von Bayern, Mies 16. Mai 1621, BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv 2238 fol. 323-323‘ und 325 Ausf. []
  2. Zu diesen Operationen, aber mit möglicherweise einer Datierung nach altem Kalender, Heilmann, Kriegsgeschichte, S. 97. []
  3. Generalleutnant Tilly an Maximilian von Bayern, Mies 16. Mai 1621, BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv 2238 fol. 329-330 Ausf. []
  4. Generalleutnant Tilly an Maximilian von Bayern, Mies 17. Mai 1621, BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv 2238 fol. 331-331‘ Ausf. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (18. Mai 2021). 17. Mai 1621: Berichtspflichten eines Feldherrn. dk-blog. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/nskp


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