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16. April 1621: Frieden für Württemberg

Das Ende der Union, das mit dem Vertrag von Mainz absehbar war1, löste keineswegs nur Enttäuschung oder Mißmut aus. Bei den katholischen Reichsständen sowieso nicht, aber auch bei den protestantischen gab es solche, die die Auflösung des Bündnisses als Erfolg, ja als Rettungstat deklarierten.

Besonders konsequent agierte Johann Friedrich, Herzog von Württemberg. Er war ja neben Markgraf Joachim Ernst der zweite Vertreter der Union gewesen, der den Vertrag von Mainz am 12. April mitunterzeichnet hatte. Genau diesen Schritt stellte er nun gegenüber seinen Untertanen als politischen Erfolg dar. Dazu erließ Johann Friedrich eine Verordnung, die auch im Druck erschienen ist und vom 16. April 1621 datiert2.

In diesem Mandat erläuterte der Herzog angesichts der „jetzigen beschwerlichen vnd höchst sorgsamen Läuffen“ seine Politik, die er „für sie / von dem Allerhöchsten Vns anvertrawte liebe Vnderthanen / vnd alle so Vns zuversprechen stehen“ praktiziert habe. Ihm, der „weder Mühe noch Arbeit“ gescheut und sich „mit vilem verdrüssigem raisen in eigner Person / neben auffwendung grossen Vnkostens“ engagiert habe, sei es nämlich gelungen, „vnser Land vnd Leut vor Feindtsgefahr [zu] versichern“. Im Ergebnis habe er so mit dem Marchese Spinola den „Frid für die Vnirte Ständ“ geschlossen, wodurch „also vnser Hertzogthumb vor Feindtlichen Zusatz vnd überfall sicher gestelt“ sei.

Der Abschnitt strotzte nicht nur von Selbstbewußtsein und Pathos, sondern hob auch klar die Rolle des Herzogs als Schützer seines Landes hervor, der „auß Landtsväterlicher Sorgfalt“ handelte. Johann Friedrich, so wurde in diesem Dokument deutlich, nahm die Pflichten, die mit der Rolle des Landesherrn verknüpft waren, sehr sorgsam wahr. Er hatte auch keine Scheu, sich selbst ein solch positives Urteil auszustellen und erwartete, wie er gleich zu Beginn festhielt, auch von seinen Untertanen, daß sie ihm deswegen „mit vnderthänigem danckbarem Gemüt“ begegneten.

Die Stilisierung als aufopferungswilliger und sorgender Landesvater erfolgte nicht ohne Hintergedanken. Denn auch von seinen Württembergern erwartete der Herzog ähnliches Engagement. Denn des Kriegsvolks, das zuvor zur Landesdefension angeworben worden war, war Württemberg „verhoffentlich nicht [mehr] bedürfftig“ – es mußte, so war es ja auch im Mainzer Vertrag mit Spinola vereinbart, abgedankt werden. Da allerdings auch hier Soldausstände aufgelaufen waren, mußte das Land noch einmal Geld aufbringen, damit die Söldner ausbezahlt werden konnten. Und seine Untertanen erinnert der Herzog vorsorglich noch einmal daran, daß unbezahlte Söldner „vnder dem Praetext vnd Vorwandt / jhres außständigen ohnentrichten Soldts“ im Land schwere Schäden anrichten würden.

Entsprechend lud Johann Friedrich die Ständevertreter, nämlich den „Grossen Außschuß vnd Gewalthabere von Praelaten vnd Stätten / alhero zu Vnserm Hofläger“ ein, um mit ihnen die Aufbringung einer entsprechenden Geldsumme festzulegen, die „noch vor eingehendem Monat Majo“ „allhero in Vnserer Landtschafft Cassa“ eingeliefert werden sollte. Damit machte der Herzog seinen Ständen gewaltig Druck, denn das Geld würde binnen weniger Tage aufzubringen sein. Und er nahm sie mit dieser Steuerleistung erneut in die Pflicht, „damit man jhren getrewen Eifer / so sie zum Friden tragen verspühren […] möcht“.

Im weiteren Verlauf der Verordnung wechselte Herzog Johann Friedrich also die Rolle: aus dem sich für seine Untertanen aufreibenden Landesvater wurde eine fordernde Obrigkeit, die das Land ihrerseits in die Pflicht nahm. Das Zauberwort der Argumentation war aber der Frieden, den man am Ende sichern würde: Württemberg war dabei, mit dem Kapitel der Union auch die Geschichte einer aktiven auswärtigen Politik zu beenden, die kurz davor war, sich in den Krieg einzumischen. Vor diesem Hintergrund war das Dokument des Württemberger Herzogs auch ein gelungenes Beispiel für eine Propaganda, die den Untertanen das Ende des protestantischen Bündnisses als großen Erfolg verkaufte.

 

  1. “12. April 1621: Ein Auflösungsvertrag für die Union”, in: dk-blog, 13. April 2021, https://dkblog.hypotheses.org/2984. []
  2. Von Gottes Gnaden/ Johann Friderich/ Hertzog zu Würtemberg/ [et]c. Unsern Gruß zuvor/ Liebe Getrewe/ Wir setzen in keinen zweiffel/ Unsern Underthonen ins gemein werde wissendt sein/ von ihnen auch mit underthänigen danckbarem Gemüt erkent werden/ daß Wir … Unser Land und Leut vor Feindtsgefahr versichern/ zumahl reine Kirchen und Schulen/ neben guter Policey/ in Unserm Hertzogthumb erhalten möchte[n] … : [… Datum Stuttgardten den 16. Tag Aprilis/ Anno 1621. …]“, s.l. 1621, VD17 1:016486F. – Das Datum folgt aller Wahrscheinlichkeit nach dem alten Kalender, so daß es sich nach neuer Datierung um den 26.4.1621 handelte. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (20. April 2021). 16. April 1621: Frieden für Württemberg. dk-blog. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/nskl


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