Nichts war wichtiger als die gute Ordnung wiederherzustellen, gerade nach einem Krieg. So wurde es von einer Obrigkeit erwartet, und klare Verhältnisse zu schaffen war ganz im Sinne des Kurfürsten von Sachsen. Er hatte zugunsten des Kaisers in den böhmischen Krieg eingegriffen und für diese Parteinahme die Oberlausitz als Pfandbesitz erhalten. Zur Realisierung dieser Ansprüche gehörte auch, daß er sich von den Landständen dieses Territoriums huldigen ließ.
Anders als in Schlesien war die militärische Situation längst bereinigt, in der Oberlausitz gab es auch keinen Widerstand mehr gegen den Kaiser oder Kursachsen als kaiserlichen Kommissar. Kurfürst Johann Georg konnte also daran gehen, in diesem Territorium für klare Verhältnisse zu sorgen. Ein wichtiger Schritt war der Dresdner Akkord im Februar 1621 gewesen, der den Kriegszustand in der Lausitz faktisch beendet hatte. Die hier verkündete Amnestie hatte allerdings auch bewußt einige Adelsvertreter ausgeschlossen, insbesondere diejenigen, die als Landesbeamte das Königtum Friedrichs von der Pfalz anerkannt hatten. Kurfürst Johann Georg mußte also zunächst einmal diese Vakanzen neu besetzen. Leicht fiel dies bei Karl Hannibal von Dohna, der bis zu seiner Flucht im Oktober 1619 als Landvogt das höchste Amt in der Oberlausitz bekleidet hatte1.
Als Landhauptmann sah sich der Kurfürst gezwungen, Adolph von Gersdorff einzusetzen: er war zwar nicht amnestiert worden, galt aber als Verwaltungsfachmann für die oberlausitzischen Verhältnisse als unersetzbar. Darauf hatten vor allem die kursächsischen Geheimen Räte ihren Kurfürsten hingewiesen. In der historiographischen Würdigung spricht Hermann Knothe ihn, der sowohl den Kaisern Rudolf II., Matthias, dann dem Pfälzer und nun Kursachsen diente, von „der politischen Charakterlosigkeit“ frei und attestiert ihm, „nur dasjenige gethan [zu haben], was des Landes Nothdurft zu fordern schien“2. Gersdorffs Beispiel zeigte, wie sehr Verwaltungsspezialisten auch Zeiten des Umbruchs problemlos überstehen konnten; ein etwas anderer Fall, aber durchaus vergleichbar war im benachbarten Schlesien derjenige des Georg Rudolf von Liegnitz, der auch unter der erneuerten Habsburgerherrschaft als „Vorwalter der Oberhauptmanschaft in Ober vnd Nieder Schlesien“ amtierte3.
Diese personellen Entscheidungen traf Kursachsen im Mai und Juni, so daß am Juli der Weg frei war für die Einberufung eines Oberlausitzer Landtags4. Diesen schrieb Johann Georg für den 11. Juli nach Kamenz aus, und dort traf er auch selbst am 10. Juli ein. Bevor mit den Landtagsverhandlungen das reguläre politische Geschäft beginnen konnte, verlangte der Kurfürst von den Landständen die Huldigungsleistung, hier noch als Interimshuldigung, die am 12. Juli erfolgte. Den dazugehörigen Eid leisteten die Prälaten, die Ritterschaft und die Städtevertreter „dem Kaiser, als unserem rechten Herrn, und dem Kurfürsten von Sachsen, als kaiserlichem Commissar“5.
Tags darauf und vor dem Landtagsgeschäft hielt aber noch der kursächsische Oberhofprediger Matthias Hoë von Hoënegg eine sog. „Huldigungs und LandtagsPredigt “6. Sie war nicht nur den Landständen der Oberlausitz gewidmet, sondern vor allem an sie gerichtet7. Und die Botschaft auf 48 Druckseiten bestand darin, den Landständen die neuen Herrschaftsverhältnisse zu verdeutlichen, d.h. faktisch die kursächsische Obrigkeit als gottgegeben vorzustellen – das biblische Leitmotiv „Fürchtet Gott / Ehret den König“ zu Beginn war mit Bedacht gewählt8.
Allein der zweite Teil zum Thema „was wir dann vnserer Obrigkeit schuldig seyen“9 versammelte Bibelstellen, aus denen der Oberhofprediger die Notwendigkeit ableitete, der Obrigkeit Gehorsam zu schulden. Hoë von Hoënegg faßte die Konsequenz aus der tags zuvor geleisteten Huldigung dann in der Erwartung zusammen, „sie [= die Landstände der Oberlausitz; M.K.] haben sampt vnd sonders auch den Christlichen fürsatz / sich gegen dem Allerhöchsten / Gottfürchtig / vnd gegen jhrem König vnd Herrn Ehrerbietig vnd Trew hinfüro zu erzeigen / darmit sie dessen reichlich hinwieder von Gott genießen mögen“. Als weitere Begründung verwies die Predigt auf die „hohe bemühung“, mit der der Kurfürst „dieses Land wiederumb in Ruhe gebracht / dasselbe für dem feindlichen Kriegsvolck beschützet / vnnd von allerhand besorglicher Gefahr errettet“ habe10.
Schließlich verwies der Oberhofprediger darauf, daß der Kurfürst den Ständen alle ihre Privilegien bestätigt und dabei auch „die statliche Assecuration des freyen Exercitii der wahren Evangelischen Confession“ gewährt habe. Tatsächlich sollte die Wahrung der lutherischen Konfession aus landständischer Sicht der Gewinn sein, den der Übergang von der habsburgischen zur sächsischen Obrigkeit mit sich brachte. Die übrigen Erbländer erlebten eine Konfessionalisierung im Sinne einer Rekatholisierung, wie sie der Oberlausitz erspart bleiben sollte. Das war allerdings nicht schon 1621, sondern erst am Ende des Kriegs absehbar.
- Einschlägig dazu die ältere Studie von Hermann Knothe, Der Antheil der Oberlausitz an den Anfängen des 30jährigen Krieges, 1618–1623, in: Neues Lausitzisches Magazin 56 (1880), S. 1–95, sowie Frank Müller, S. 458-462. [↩]
- Knothe, S. 78. [↩]
- Vgl. “28. Mai 1621: Eine Warnung an die Feinde des Kaisers”, in: dk-blog, 1. Juni 2021, https://dkblog.hypotheses.org/3026 . [↩]
- Knothe, S. 78-81. [↩]
- Nach Knothe, S. 78. [↩]
- Matthias Hoë von Hoënegg: „Oberlaußnitzische Huldigungs und LandtagsPredigt : Als Der Römischen Keyserlichen/ auch zu Hungern und Böhemb Königlichen Majestät/ Hochansehlichster vollmächtiger Commissarius, Der Durchlauchtigste/ Hochgeborne Fürst und Herr/ Herr Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen … Churfürst … nach beschehener Huldigung/ der löblichen Stände im Marggraffthumb Oberlaußnitz/ von Praelaten/ Herren/ Rittern und Städten/ einen allgemeinen Landtag angestellet/ und glücklich vollendet hat. In Hochansehlicher und Volckreicher Versamlung/ den 3/13 Iulii 1621. zu Camentz gehalten/ und auff begehren in Druck verfertiget“, Leipzig (Lamberg) 1621, VD 17 39:103418M, urn:nbn:de:gbv:3:1-41010. [↩]
- Huldigungs und LandtagsPredigt, S. 3. [↩]
- Huldigungs und LandtagsPredigt, S. 4. [↩]
- Huldigungs und LandtagsPredigt, S. 28 ff. [↩]
- Huldigungs und LandtagsPredigt, S. 47 [↩]
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Michael Kaiser (13. Juli 2021). 13. Juli 1621: „Fürchtet Gott, ehret den König!“. dk-blog. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/nskx
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