Es waren hektische Tage gerade auch in der bayerischen Kanzlei. Am 18. August ließ Maximilian von Bayern allein drei Briefe an Tilly abgehen. Einmal wies der Herzog seinen Feldherrn an, weitere Angriffsvorbereitungen auf die Oberpfalz zu stoppen; ein zweiter Brief thematisierte die offenkundig schwierige Neubesetzung eine vakanten Oberstencharge1. Und in einem dritten Schreiben tauchte das ewig aktuelle Thema soldatischer Ausschreitungen und entsprechender Strafmaßnahmen auf.
Die Sachlage war in dem Fall eindeutig. Es ging um drei Reiter aus der Kompagnie des Rittmeisters Stollberg, mit Namen Johann Roß, Eberhardt Jochhagl und Wilhelm Kori2. Bekannt für anderweitig „begangene[.] Misshandlungen“ waren sie ohnehin; das Faß zum Überlaufen brachte ihre letzte Tat, als sie eine „Salua Guardia wider alles verbot nit allain angegriffen, sonder auch dieselb gar zu Todt geschlagen“ hatten. Maximilian lobte seinen Generalleutnant, daß er die Delinquenten für dieses „delictum“ aburteilen lassen wollte. Die Verurteilten, die fraglos die Hinrichtung zu erwarten hatten (das war hier nicht explizit erwähnt, verstand sich aber von selbst), hatten sich aber mit einer Supplik an Maximilian gewandt und um Gnade gebeten.
Der bayerische Fürst war wirklich nicht als ein weichlicher Herrscher bekannt, der gerne mal Gnade vor Recht ergehen ließ. Um so mehr überrascht es, daß Maximilian ganz verständnisvoll reagierte: Immerhin hätten sie ihre Schuld von sich aus eingestanden, hätten sich auch „freÿ willig deferirt“ (also gestellt) und um „aussönung“ gebeten. Den Ausschlag für den Fürsten gab aber, daß „Sÿ die ersten, so dergleichen Perdon beÿ mir gesuecht“. Dies alles war ihm Grund genug, die drei Missetäter zu begnadigen. Maximilian schob gleich hinterher, daß deswegen niemand versuchen sollte, „in gleichen delictis alher zulauffen, vnd eben dergleichen zusuechen“: einen Nachahmeeffekt wollte der Fürst schon vermieden sehen.
Trotzdem bleibt der Gnadenentscheid überraschend. Die Auflösung folgte aber unmittelbar in diesem Schreiben. Denn Maximilian hatte keineswegs vor, die drei Verurteilten einfach nur freizulassen. Vielmehr sollten sie sich bewähren, und deswegen wies er Tilly an, daß er einen von ihnen, den er für geeignet hielt, des „erlangten Perdons halber“ ins Mansfeldische Lager schicken sollte. Dort sollte er die feindlichen Truppen auskundschaften und über die Stärke der Armee und die Beschaffenheit des Lagers berichten. Gleich hinterher schob Maximilian den Gedanken, daß alle drei zu den Mansfeldern gehen sollten „vnter dem schein, als wann sie entloffen“. Besonders die englischen Söldner hatte der bayerische Fürst dabei im Blick: „weil die Engelender ohne dz etwz malcontent“, sollten die drei Freigelassenen schauen, „wie dieselbe zu einer mutination zubringen sein“.
Die Gnade des bayerischen Kriegsherrn war also relativ: die Übeltäter waren zwar der unmittelbaren Hinrichtung entgangen, doch schickte sie Maximilian gezielt auf ein Himmelfahrtskommando, auf dem sie sich bewähren sollten. Ob dieses Kalkül aufging, bleibt unklar. Denn Maximilian und Tilly mußten auch damit rechnen, daß die drei Begnadigten nicht einfach nur so taten, als ob sie „entlaufen“, also desertiert waren; vielmehr war gar nicht auszuschließen, daß sie tatsächlich die Seiten wechselten und nun ihr Glück beim Mansfelder suchen würden. Insofern blieb ein Risiko auf beiden Seiten.
- Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, Bd. 1,2, Nr. 104, S. 328 f.; http://d-nb.info/456190198; BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv 2297 fol. 70 Konzept. [↩]
- Maximilian von Bayern an Generalleutnant Tilly, Straubing 18. August 1621, BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv 2297 fol. 68-68‘ Konzept. [↩]
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Michael Kaiser (17. August 2021). 18. August 1621: Ein Gnadenerweis und ein Himmelfahrtskommando. dk-blog. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nsl2