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21. Oktober 1621: Jammerei wegen eines Krautkopfes

Wo immer auch Kriegsvolk auftauchte, gab es Übergriffe des Militärs, Ausschreitungen und Zusammenstöße mit der Bevölkerung. Letztere reagierte durchweg mit großem Wehklagen über all das, was sie von den Söldnern zu erdulden hatte. Doch waren diese Klagen angemessen? Oder waren es haltlose Übertreibungen? Die unterschiedlichen Blickweisen auf das, was sich zwischen Militär und Bevölkerung abspielte, spiegelte ein kurzer Briefwechsel im Oktober 1621.

Zu dieser Zeit waren die Truppen der Katholischen Liga in die Oberpfalz eingerückt, doch auch fränkische Territorien gerieten ebenfalls in den Schlagkreis dieser Operationen, insofern sich militärische Bewegungen kaum an territorialen Grenzen stoppen ließen. Im ligistischen Hauptquartier, in dem sich auch Maximilian von Bayern befand, langten schon sehr bald Nachrichten über Ausschreitungen der unter dem Kommando der Liga operierenden Einheiten an. Am 19. Oktober leitete der Herzog und als Bundesoberst der Liga auch Oberkommandierende dieser Armee Beschwerden aus dem Markgrafentum Brandenburg-Kulmbach an seinen Feldherrn weiter1.

Maximilian war zu dem Zeitpunkt über die Exzesse, die seinen Truppen zur Last gelegt wurden, so erbost, daß er drastische Maßnahmen verordnete. So sollten mit dem Generalschultheißen, dem Generalprofosen und dem Rumormeister alle Amtsinhaber in der Armee, die mit der Wahrung von guter Disziplin betraut waren, aktiviert werden: Sie sollten „auf vnderschidliche strassen mit notwendiger Conuoÿ vnd Reütterej […] ausgeschikht, auf die verbrecher guette obacht geben“. Der Bundesoberst stattete die militärischen Behörden nicht ohne Grund mit eigenen Soldaten aus. Denn ihre Aufgabe war es, daß die Übeltäter „gleich in flagranti crimine ohne allen fernern process vnd Respect ernstlich gestrafft werden“. Maximilian wollte also ein klares Zeichen setzen und wenig Federlesens mit Marodeuren und Plünderern machen, wobei er ausdrücklich die Aussetzung von sonst üblichen Rechtsverfahren in Kauf nahm.

Tilly reagierte auf diese harschen Anweisungen mit einer sehr nüchternen Antwort am 21. Oktober2. Ihm zufolge konnte er mit den Klagen, die vom Pfalzgrafen von Neuburg geäußert wurden, wenig anfangen: „weil dann weder die Soldaten, vnter waß für Regiment sie seÿen, wie auch die örtter, in welchen dergleichen thaten fürüber gangen sein sollen, mir nit benennt werden, alß wirdt denselben nachfrag zuhaben mir sehr schwähr fallen“. Wo also keine genauen Tathergänge und Täter ausgemacht werden konnten, fühlte sich der Generalleutnant nicht in der Lage einzuschreiten. Bei den kulmbachischen Beschwerden verhielt es sich anders, und hier konnte Tilly den Vollzug der disziplinarischen Härte vermelden, den Maximilian von ihm erwartete: Gestern seien sieben Söldner „ausgeloffen“ und hätten entsprechende Exzesse verübt; hier sei umgehend „die Justitia mit Jhnen vorgenohmen, vnd [sie seien] in angsicht deß ganzen Regiments exequirt, vnd aufgehenckht worden“.

Doch Tilly beließ es keineswegs bei dieser Nachricht. Er fügte noch Hinweise an, die die Not seiner Soldaten beschrieben. Es herrschte massiver Mangel an Brot und Fleisch, wofür er die ausbleibenden Lieferungen aus der Reichsstadt Nürnberg verantwortlich machte. Dazu kämen ausgesprochen unangenehme Umstände; die Truppen befänden sich permanent in großer Nässe und hätten nicht einmal Stroh, um sich des Nachts damit zuzudecken. Der Feldherr mutmaßte, „was für vngelegenheitten es caussiern wurde“ – ein klarer Hinweis darauf, daß er, Tilly, es den Soldaten kaum verdenken könne, sich die nötigen Dinge des Lebens zu besorgen.

Und der Feldherr legte nochmals nach: Die Nürnberger und andere Nachbarn wären „deß kriegswesens so gar nit gewohnt, für das wenigste ia so gar nur für ainen krautkhropf, vnd aine Rueben, so ihnen von den Soldaten abgeprochen, oder außgerissen wirdt (wie ich selbs mit augen gesehen) in sehr hohe lamentation einfiehren vnd vorbringen dörffen“. Hier spielte Tilly den Vorwurf der Ausschreitungen zurück: Die betroffenen Territorien sollten sich mal nicht so anstellen. Wenn man nur den Söldnern eine entsprechend akzeptable Lebensgrundlage böte, könnte man die Exzesse gut unter Kontrolle bringen. Entsprechend empfahl er, die ligistischen Einheiten einfach in die Nürnbergischen Dörfer einzuquartieren.

Die Beschwerden, so schwang unausgesprochen mit, seien wohl zu ignorieren; so schlimm sei es ja nicht. Letztlich legte Tilly als gehorsamer Offizier aber alles in die Hände seines Oberbefehlshabers und wartete auf Anweisungen, „wessen ich mich fehrers zuuerhalten“. Mochte also Maximilian von Bayern diesen Konflikt lösen, der offenbar komplexer war, als daß einfach eine radikale Disziplinierung der Truppen helfen konnte. Bemerkenswert an diesem Konflikt war aber die Rolle, die Tilly hier einnahm: sicher führte er die Befehle seines Dienstherrn aus, aber er blieb auch ein Anwalt der ihm unterstellen Soldaten, und das war das, was ihm bei seinen Kriegsknechten den Beinamen des ‚Vater Jean‘ einbrachte.

 

  1. Maximilian von Bayern an Generalleutnant Tilly, Neumarkt in der Oberpfalz 19.10.1621, BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv 2297 fol. 348 Konzept. []
  2. Generalleutnant Tilly an Maximilian von Bayern, Fürth 21.10.1621, BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv 2297 fol. 353-354 Ausfertigung. []

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Michael Kaiser (19. Oktober 2021). 21. Oktober 1621: Jammerei wegen eines Krautkopfes. dk-blog. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nslb


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