Mehr als ein Jahr nach der Schlacht am Weißen Berg nahm die Geschichte für Christian II. von Anhalt-Bernburg eine gute Wendung. Bei den Kämpfen am 8. November 1620 war er, der für die böhmische Sache zwei Regimenter in die Schlacht geführt hatte, schwer verwundet in kaiserliche Gefangenschaft geraten. Doch am 5. Dezember ist der anhaltische Prinz aus dem „arrest naher Wien aus befehlch Jhrer Kayserlichen Mayestät durch herrn Commissarium Maximilian Berchtold geführt worden“.
So beschrieb Christian es selbst in seinem Tagebuch, das genau zu diesem Datum (25. November 1621 a.St.) einsetzte1. Anders als die Formulierung es zunächst nahelegte, war der anhaltische Prinz am 5. Dezember noch keineswegs ein freier Mann. Zuvor in Wiener Neustadt unter strengem Arrest gehalten, war er nun in Wien selbst „in ein schön losament“ untergebracht, wo er zu deutlich angenehmeren Bedingungen unterkam und leben durfte.
Dies machten ihm, kaum daß er dort angekommen war, auch zwei kaiserliche Kämmerer klar, die ihn dort besuchten. So war Christian „aus Kayserlicher mild vnd güte“ erlaubt, sich in der Stadt frei zu bewegen („an end vnd ort, da es mir belieben möchte, mich zubegeben“), auch wurden die Wachen an seiner Unterkunft abgezogen2. Allerdings bedeuteten ihm die kaiserlichen Hofleute auch, daß sie ihn nach wie vor „eingezogen zuhalten“ ansahen (also als Gefangenen). Ebenso sollte der Besuch, den Christian empfangen würde, eingeschränkt werden, allein schon um „allerley Practicken vnd bössen verdacht zuvermeiden“.
Dennoch war dieser Tag eine Zäsur in Christians Leben und bedeutete eine eindeutige Besserung. Im Folgenden bekam er durchaus Besuch von ganz unterschiedlichen Personen des Hofes, aber auch Vertretern der reichsfürstlichen Gesellschaft, die gerade in Wien weilten. Ein wichtiges Anliegen war ihm aber die wirkliche Begnadigung. Darauf arbeitete er bereits seit einigen Wochen und Monaten hin, und tatsächlich war ihm für den 12. Dezember a.St. eine Audienz bei Ferdinand II. zugesagt worden.
Christian empfand es jedoch als überaus schwierig, den im Zuge der Audienz geforderten Fußfall vor dem Kaiser zu tun. Doch über diesen Akt ließ sich mit der kaiserlichen Seite nicht wirklich verhandeln. Noch kurz bevor Christian zum Kaiser vorgelassen wurde, befragte ihn Reichsvizekanzler Ulm, ob er bereit sei, Abbitte zu tun. Auch hier wand sich der anhaltische Prinz, bezeichnete sich nur „als ein Auenturier“, der seinem Vater in den Krieg gefolgt sei. Doch kam er am Ende nicht darum herum, „das Jch vfs knie zu sizen kahm“, bevor er seine Rede vor Ferdinand II. hielt, in der er nicht nur um Verzeihung bat, sondern auch, ihn „in dero Kayserlichen protection Vnd schuz nehmen“.
In den Folgejahren blieb Christian II. von Anhalt-Bernburg durchaus ein Reichsfürst, der nicht mehr gegen den Kaiser aufbegehrte, sondern vielmehr „ein stabiles Vertrauensverhältnis“ zu ihm aufbaute3. Seine Aufzeichnungen führte er seitdem weiter, und in ihnen dokumentierte er in den folgenden Jahren seine Erlebnisse, aber auch das, was in diesen Zeiten geschah.
- Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). Wolfenbüttel 2013. (Editiones Electronicae Guelferbytanae) http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm . [↩]
- Siehe die Bemerkung am Ende des Eintrags zum 25. November a.St.: „Als Sie weg gangen haben Sie Musquetirer vom losament weggeschafft.“ [↩]
- Vgl. die Einleitung zur Edition. [↩]
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Michael Kaiser (7. Dezember 2021). 5. Dezember 1621: Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft. dk-blog. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/nsli