Bereits im Frühherbst hatte Landgraf Moritz von Hessen-Kassel mit den Landständen seines Territoriums über die Bewilligung von Geldern für den Unterhalt von Truppen gestritten1. Das Thema war im Oktober keineswegs beigelegt, und so war die Frage der Truppenfinanzierung auch zum Jahresende wieder auf der politischen Agenda.
Schon Anfang November 1621 hatte Landgraf Moritz die Stände zusammenrufen lassen. Entgegen den üblichen ständischen Vorstellungen war es kein allgemeiner hessischer Landtag, sondern ein sog. „Landkommunikationstag“2. In dieser Situation waren aber auch die Stände keineswegs dazu aufgelegt, verfahrensbezogene Fragen zu diskutieren. Aus den Beratungen, die am 20. November begonnen hatten, traten sie selbst – nicht die landesherrliche Seite – mit einem Entwurf für einen Landtagsabschied hervor3: bezeichnend, daß die Stände ihrerseits einen positiven Abschluß der Verhandlungen herbeiführen wollten. Ganz offenbar empfanden sie selbst in diesem Moment die Situation als derartig bedrohlich, daß die landesherrliche Aufforderung zur Finanzierung des Militärs im Grunde nicht mehr hinterfragt wurde.
Dementsprechend gingen sie auf „daß landtverderbliche kriegswesen ahn dem Reinstromb, in der Churpfaltz undt andern daherumb gelegenen landtschafften“ ein und sahen die „vor augen schwebende gefahr mit durchzugen, einlagerungen, brandtschatzungen und andern dergleichen trangsahlen“. Der Forderung des Landgrafen, 60.000 Reichstaler für die Bezahlung von Kriegsvolk aufzubringen, wollten sie deswegen Folge leisten. Auslöser für ihren Sinneswandel war im Übrigen ein sehr konkreter Anlaß gewesen, nämlich die „in newligkeit von den Spannischen understandenen, aber durch hulff deß Allmechtigen wieder abgewendte gewaltsahme occupation der schantze bey Reinfelß“.
Wenn die Stände sich zur Steuerzahlung bereit erklärten, taten sie dies natürlich nicht, ohne auch an die Leiden des Landes zu erinnern, das bereits vollkommen durch steuerliche Belastungen und Kriegseinwirkungen erschöpft sei. Ebenso sprachen sie weitere Probleme an, wie eben die Unkosten bei Truppendurchzügen zu verrechnen seien oder Zahlungen für einquartiertes Militär. Auch die „ungewißheit im muntzwesen“ sprachen sie an und vergaßen auch nicht, den Landesherrn an die landständischen Gravamina zu erinnern, die ihm seit 1620 vorlagen und immer noch nicht erledigt waren.
All dies war Anlaß genug für Landgraf Moritz, den vorgelegten Entwurf „mit heftigen Randglossen“ zu kommentieren4. Trotzdem war bemerkenswert, daß beide Seiten die aktuelle Situation ähnlich prekär einschätzten. Dabei wiesen die Landstände den Landgrafen noch auf eine andere Sache hin: Sie wünschten sich eine „abschickung oder schreiben ahn kay[serliche] may[estä]t undt deren generale“, damit „dadurch deren landten albereits zuwalzendes großes unglugk abgewendet“ werde. Die Landstände blickten also durchaus auch über die Landesgrenzen hinweg und wollten nicht nur eine militärische Option verfolgen, sondern vor allem die politischen Kontakte nicht abreißen lassen. Dieser Ansatz sollte noch in späteren Jahren für Hessen-Kassel und seine Landstände wichtig werden.
- “30. Oktober 1621: Landgraf Moritz streitet mit Ständen und Räten”, in: dk-blog, 2. November 2021, https://dkblog.hypotheses.org/3146 . [↩]
- Siehe zu den Versammlungstypen Günter Hollenberg (Hg.): Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen, Bd. 33), Marburg 2007, S. 4 f. [↩]
- Entwurf eines Landtagsabschieds, Kassel 12. Dezember 1621, in: Günter Hollenberg (Hg.): Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen, Bd. 33), Marburg 2007, Nr. 32, S. 145-150. [↩]
- Ebd. S. 145 Anm. 241. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (14. Dezember 2021). 12. Dezember 1621: Hessische Sorgen vor dem Krieg. dk-blog. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nslj