Militärisch war die Sache längst erledigt: Der geächtete Pfalzgraf hatte nach Böhmen längst auch die Oberpfalz verloren, jetzt ging es nur noch um die Kontrolle über die rheinpfälzischen Stammlande. Doch was sollte mit der Oberpfalz geschehen?
Zu der Frage äußerte sich der Reichshofrat am 17. Januar 1622 in einem Gutachten für Ferdinand II.1. Die Frage nach dem Schicksal der Oberpfalz war auf den ersten Blick sehr einfach zu beantworten. Denn der Besitz eines Geächteten fiel automatisch an den obersten Lehensherrn zurück, wäre also tatsächlich zur Verfügungsmasse Ferdinands II. hinzukommen. Doch konkret gab es noch andere Aspekte zu erwägen, und letztlich empfahlen die Reichshofräte, die Oberpfalz unter Kontrolle des bayerischen Herzogs zu belassen, dessen Truppen dieses Territorium besetzt hielten.
Für Maximilian stand vor allem die Frage der Kriegskostenerstattung im Vordergrund. Die Katholische Liga hatte stets die Finanzierung der Truppen zu gewährleisten, die für den Kaiser zu Felde gezogen waren. Die hier aufzubringenden Geldmittel waren beständige Quelle hitziger ligainterner Diskussionen, und auch Maximilian selbst schoß einiges aus seinen Mitteln zum Unterhalt des Militärs dazu. Der Zugriff auf die Oberpfalz bedeutete auch hier eine Möglichkeit, die ligistischen Truppen unterzubringen. Und so waren seit der Besetzung dieses Territoriums ligistische Truppen hier einquartiert, es begannen auch bayerische Verwaltungsbeamte sich um administrative Vorgänge zu kümmern2.
Hier sah das Gutachten vom 17. Januar allerdings nur beschränkte Möglichkeiten, denn die Oberpfalz galt schon zu diesem Zeitpunkt als ausgesogenes Land, das nur in begrenztem Umfang Truppen würde ernähren können. Aber auch das werteten die Reichshofräte als Argument für einen Verbleib dieses Territoriums vorerst in der Hand Maximilians. Dahinter stand im Reichshofrat auch das Kalkül, daß man irgendwie die Kontrolle über ein Land sicherstellen mußte, das zutiefst calvinistisch geprägt war: ohne Einquartierungen war man sich der Oberpfalz nicht sicher. Und hier erschien es besser, wenn dies ohnehin die Bayern übernahmen, die dann auch irgendwie die Versorgung ihres Militärs sicherstellen sollten. Geostrategische Bedeutung maß der Reichshofrat der Oberpfalz insofern zu, als sie „gleichsam eine vormauer“ für Böhmen darstelle: Bevor also habsburgische Gebiete direkt angegriffen werden würden, wäre es gut, das Vorfeld, in dem Fall also die Oberpfalz, zu kontrollieren.
Und gegen eine direkte Übernahme des Territoriums durch den Kaiser sprach auch die gegenwärtige Stimmung im Reich. Die Reichshofräte machten sich Sorgen wegen „der grossen gelosia3, welche dies werk auf sich tregt“. Schließlich gab es noch vertragliche Verpflichtungen, weswegen der Kaiser dem bayerischen Herzog die Oberpfalz belassen sollte. Denn im Münchner Vertrag war Maximilian die Kriegskostenerstattung zugesichert worden, bis zu deren Vollzug er eroberte Gebiete durch das „ius retentionis“ behalten sollte4. Die Oberpfalz war also ein solches Territorium, das für den Auftragnehmer der kaiserlichen Militärexekution gewissermaßen als Faustpfand diente.
Es sollte noch einige Jahre dauern, bis das Schicksal der Oberpfalz, aber auch des nach wie vor ligistisch-bayerisch besetzten Oberösterreich abschließend geklärt werden würde. Und dabei ging es nicht nur um Kriegskosten, sondern auch um die Frage nach territorialer Erweiterung, also einem echten Kriegsgewinn.
- Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, Bd. 1,2, Nr. 163, S. 451-452; http://d-nb.info/456190198 . [↩]
- Zur bayerischen Besetzung der Oberpfalz siehe Dieter Albrecht: Maximilian I. von Bayern 1573-1651, München/Wien 1998, S. 590-596, sowie “29. August 1621: Der bayerische Kriegsrat beschließt den Einfall in die Oberpfalz”, in: dk-blog, 31. August 2021, https://dkblog.hypotheses.org/3097 und “10. Oktober 1621: Mansfeld kann die Oberpfalz nicht halten”, in: dk-blog, 12. Oktober 2021, https://dkblog.hypotheses.org/3121 . [↩]
- Also Neid, Eifersucht. [↩]
- Vgl. “Ein Vertrag zu Lasten Dritter”, in: dk-blog, 25. April 2017, https://dkblog.hypotheses.org/1089 . [↩]
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Michael Kaiser (18. Januar 2022). 17. Januar 1622: Der Reichshofrat gutachtet zur Oberpfalz. dk-blog. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nsln