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28. Februar 1622: Die Predigt vom Feigenbaum

Landtage boten üblicherweise die Bühne für die Auseinandersetzung zwischen dem Landesherrn und den Landständen. Eine klassische Situation, in der die Interessen beider Seiten abgewogen und in eine Balance gebracht werden mußten – was sich meist in vielfältigen Konflikten niederschlug. Gleichzeitig war ein Landtag aber immer auch die Bühne, um sich als politischer Akteur zu präsentieren und dabei seine Überzeugungen und Standpunkte unmißverständlich kundzutun. Genau dies passierte auf dem kursächsischen Landtag, der am 18. Februar 1622 in Torgau begann.

Eröffnet wurde der Landtag mit einem Gottesdienst, in dem der Hofprediger Matthias Hoë von Hoënegg predigte. In seiner Funktion vermittelte er – wenig überraschend – die strikt landesherrliche Sicht auf die Dinge. Welche dies im vorliegenden Fall konkret war, deutete der Leitbegriff an, unter dem diese Predigt gehalten wurde. Er fand sich bereits im Titel wieder, unter dem der Predigttext dann auch im Druck verbreitet wurde1: Chursächsischer Edler Feigenbaum.

Die gesamte Predigt zielte darauf ab, den Landständen, die die vornehmsten Adressaten dieses Textes waren, auf die gebotene Gehorsamspflicht gegenüber der Landesobrigkeit hinzuweisen. In der Einleitungspartie der Predigt wurde die Kernfrage wie folgt formuliert: „Was trewen Vnterthanen / vnd Landständen / gegen jhre Obrigkeit gebüre / vnd oblige? Oder worzu sie derselben verbunden / vnd verpflichtet seyen?“ Und so fanden sich immer wieder Aussagen, meist aus der Bibel geschöpft, wie „Wer Gottesförchtig ist / der haltet seinen Regenten in allen Ehren“. Vor allem aber zielte die Predigt darauf ab, aus den vielen verschiedenen Begriffen für eine gute Obrigkeit dann den des Feigenbaums herauszustellen, eine Metapher, die sich ebenfalls aus der Heiligen Schrift ableiten ließ. Aber auch naturkundlich wußte Hoë von Hoënegg zu berichten: „GOTT schonet des Feigenbawms / vnd lasst jhn nicht leichtlich vom Himmel auß durch einen Donner / oder Blitz nidergeschlagen werden“.

Der Hofprediger hatte keine Probleme, die politisch-sozialen Verhältnisse der eigenen Gegenwart mit denen zu biblischen Zeit gleichzusetzen, und fand deswegen entsprechende Parallelen: „Zu Sauls Zeiten wolten die Landtstände jhrem Herrn auch nichts entzihen oder nemen lassen / sondern erschienen heuffig / wie ein Mann“. Immerhin verschwieg die Predigt nicht, daß es auch Aufgabe der Landstände war, die Obrigkeit zu warnen und zu nötigem Regierungshandeln zu veranlassen: „da waren trewe Patrioten verhanden / die warneten jhn2 dißmal darfür / zeigeten jhm an / was für Vnraht drauß entstehen möchte / David nam es auch wol auff / vnd folgete der Warnung“. Aber auch die Bereitschaft „bey jhrer Herrschafft auff- vnd zusetzen / jhr Haab vnd Gut / jhr Leib vnd Leben“, wurde herausgestellt. Dies galt insbesondere für Kriegszeiten, für das als biblisches Vorbild die Stämme Israels Gad und Ruben angeführt wurden: „wir deine Knechte wollen alle gerüst zum Heer in den Streit zihen“.

Im Schlußteil kam Hoë von Hoënegg darauf zu sprechen, was denn nun das Ergebnis dieser guten Zusammenarbeit von Obrigkeit und Landständen sei. Oder in der Sprache des Hofpredigers: „Was sind nun die süssen Frücht von dem löblichen Regentenbawm?“ Hier verwies die Predigt auf Ruhm und Ehre, in dieser Weise für die Landesobrigkeit zu dienen, zumal dies immer auch Dienst an der göttlichen Ordnung wäre. Konkret wurde in der Predigt aber noch der „Beharrliche[.] Landtfriede“ als konkrete Frucht des Feigenbaums benannt. Im Weiteren verwies der Text noch auf die Justiz, die Religion und die Policey, aber auch auch das „Ansehen dieses vnsers Sächsischen Feigenbawms“, was sich auch zugunsten des Heiligen Römischen Reichs, ja „gesambten wehrten Christenheit“ auszahle. Am Ende stand daher folgerichtig der Gedanke, daß es nur recht sei, daß man „GOTT auff den Knien billich darfür dancken“ solle für diese Obrigkeit.

So bildete diese Predigt eine fulminante Einstimmung auf das politische Alltagsgeschäft des Landtags. Sicherlich wird sie Eindruck auf die versammelten Landstände gemacht haben, aber der Kurfürst wird deswegen nicht ohne weiteres leichtes Spiel gehabt haben. Durch die Kriegszeit war Kursachsen bis dahin gut durchgekommen, aber ein Preis hatte auch dieses Territorium zu zahlen. Denn genau in diesen Jahren gab es durch die massive Münzverschlechterung erhebliche wirtschaftliche Schäden auch in Sachsen. Und dies bedeutete naturgemäß auch eine gewaltige Belastung für die kursächsische Steuerpolitik, ein Thema, das auch auf dem Landtag zur Sprache kam.



  1. Hoë von Hoënegg, Matthias: ChurSächsischer Edler Feigenbawm Auff dem den 18. Februarii 1622. zu Torgaw angegangenem LandTag/ In der SchloßKirchen daselbst erkläret / Durch Matthiam Hoe von Hoenegg/ der H. Schrifft Doctorn, Churfürstlichen Sächsischen Oberhofe Predigern zu Dreßden/ [et]c., Wittemberg 1622 [unpaginiert], VD17 14:009020K, http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10900787-8 . []
  2. Gemeint ist hier König David. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (22. Februar 2022). 28. Februar 1622: Die Predigt vom Feigenbaum. dk-blog. Abgerufen am 12. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/nsls


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