Die von niederländischen Truppen besetzte und stark befestigte Rheininsel an der Siegmündung, „Pfaffenmütz“ genannt, bereitete den Anrainern in dieser Gegend im wachsenden Maße Schwierigkeiten. Während Pfalz-Neuburg mit Hilfe der Spanier militärische Maßnahmen einleitete1, suchte die Reichsstadt Köln einen diplomatischen Ausweg.
Die Kölner standen dafür im Austausch mit dem Kommandeur der generalstaatischen Besatzung, gleichzeitig aktivierten sie die Kontakte nach Den Haag. Hier bemühten sie die Dienste eines Mannes, der in diesen Jahren einer der entscheidenden Mittlerinstanzen im politischen Geschäft mit den Generalstaaten war: Johann van der Veecken. Er fungierte als Agent, also als diplomatischer Vertreter unteren Rangs, in erster Linie für Kurköln; gleichzeitig nahm er die Interessen auch anderer Reichsstände und einzelner Landstädte in dieser Region wahr. Seine zentrale Aufgabe war zunächst der Nachrichtenaustausch: er war bestens über die Vorgänge im generalstaatischen Herrschaftszentrum informiert und sammelte dazu Nachrichten, die er exklusiv an seine Auftraggeber weiterleitete. Dazu nahm er auch konkret diplomatische Aufträge wahr, indem er bestimmte Anliegen an die Versammlung der Herren Staaten weiterleitete, dort in den Sitzungen vortrug oder auch in Einzelgesprächen verhandelte2.
Köln bediente sich also eines absoluten Profis, um seine Anliegen in Den Haag voranzubringen. In einem Schreiben vom 6. August 1622 wird die Sachlage klar3: Die staatische Garnison der Pfaffenmütz drangsalierte nicht nur die unmittelbare Nachbarschaft mit Überfällen, sondern störte auch erheblich den Schiffs- und Warenverkehr auf dem Rhein – dies vor allem war die Ursache für die Kölner Klagen. Hier ging es auch konkret um Gelder, die die Pfaffenmützer Besatzung von vorbeifahrenden Kölner Kaufleuten abgepreßt hatte. Allein für die Zeit vom 2. Juni bis zum 28. Juli ging es um 26 Goldgulden und fast 300 Reichstaler. Die Kölner Seite hatte auch direkt mit dem Kommandeur der Festung Pfaffenmütz Kontakt aufgenommen: Dieser beschwerte sich natürlich, daß sich die Kölner über diese Aktionen in Den Haag beklagt hätten, denn er wisse davon gar nichts. Überhaupt sei es auch „kein bezwang oder abnotigung, sonder nur eine gutwillig erkendnus oder recompens verehrung gewesen“.
Die hier implizierte Unterstellung, daß die Geldzahlungen, wenn es solche überhaupt gegeben habe, nicht unter Zwang, sondern freiwillig erfolgt seien, war bereits eine kühne Behauptung4. Allerdings war in Aussicht gestellt worden, daß solche Maßnahmen gegenüber den Kaufleuten nicht mehr vorkommen sollten. Allerdings sei darauf „nicht fruchtbarliches erfolgt“, vor allem seien „die vnsere nicht klagloß gestelt“ worden, wie die Kölner Seite feststellte.
Deswegen, so der Kölner Rat an den Agenten Veecken, „muste das werck an seinem ort furter verfolgt vnd außgefuhrt werden“. Entsprechend erging an den Agenten im Haag die Anweisung, „diese beschaffenheit an gebuhrenden orter ferner anzugeben“. Johann van der Veecken sollte also weiterhin für die Kölner Belange bei den Generalstaaten demarchieren. Der Erfolg solcher Aktivitäten läßt sich dabei nur schwer ermessen. Wichtig war aber zweifellos, daß auf diese Weise diplomatischer Druck ausgeübt wurde, denn ein florierender Handel war ein Argument, das auch in Den Haag Gewicht hatte.
- “25. Juli 1622: „Pfaffenmütz“ und „Kuck in die Mütz“”, in: dk-blog, 9. Juli 2022, https://dkblog.hypotheses.org/?p=3556 . [↩]
- Siehe dazu allgemein Michael Kaiser: Nachrichten aus Den Haag. Johann van der Veecken als kurkölnischer Agent zur Zeit des Dreißigjährigen Kriegs, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 217 (2014), S. 63-147, und ders.: Vom Verschwinden des Schreibers hinter seinen Berichten. Das Beispiel Johanns van der Veecken im Dreißigjährigen Krieg, in: Berichten als kommunikative Herausforderung. Europäische Gesandtenberichte der Frühen Neuzeit in praxeologischer Perspektive, hrsg. von Thomas Dorfner, Thomas Kirchner und Christine Roll (Externa, 16), Göttingen 2021, S. 63-78. [↩]
- Rat der Stadt Köln an Johann van der Veecken, 6.8.1622, HAStK Best. 20A: Briefbücher, Ältere Serie (BrB.), A 136 fol. 203-204. [↩]
- Aufschlußreich ist im Kölner Brief die Korrektur, die das Wort „recompens“ tilgt: denn dieser Begriff setzt eine Leistung voraus, die vergütet wird; aber davon konnte bei der generalstaatischen Besatzung nicht die Rede sein. Der dafür eingesetzte Begriff der „verehrung“ umfaßt genau die Freiwilligkeit, die der Kommandant der Pfaffenmütz reklamierte. [↩]
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Michael Kaiser (2. August 2022). 6. August 1622: Die Reichsstadt Köln beschwert sich wegen der „Pfaffenmütz“. dk-blog. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nsmf
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