Mit der Schlacht bei Höchst und dem Rückzug der Truppen Christians von Braunschweig und Mansfelds vom Mittelrhein schwand auch die Bedrohung für Hessen-Kassel: Wer sollte dort jetzt noch einfallen und Hessen zum Kriegsschauplatz machen? Deswegen fragten die hessischen Landstände, warum Landgraf Moritz noch für teures Geld Truppen unterhielt.
Dies war die Hauptfrage, die auf dem Kasseler Landkommunikationstag vom 8. bis zum 15. August 1622 debattiert wurde, nämlich „ob deß von s.f.g.1 geworbenes undt bißhero in soldt gehaltenes kriegsvolck zu roß undt feß lenger zu underhalten oder abzudancken sey“2. Die Landstände wünschten sich zu Beginn der Verhandlung sogar, daß nicht nur die angeworbenen Söldner aus dem Dienst entlassen werden sollten; auch das Landesaufgebot („lehnpferde und die landtreutter“) sollte nicht weiter in Bereitschaft stehen, sondern nach Hause geschickt werden, schließlich könne man es „uf den nothfall zu ieder zeit“ wieder mobilisieren (§ 1).
Landgraf Moritz schätzte die Situation naturgemäß anders als die Stände ein und hielt dagegen: er sprach, wie der Abschied festhielt, offenbar persönlich zu den Ständevertretern und pochte darauf, daß die Abdankung derzeit „ohne große gefahr nicht geschehen könne“, vor allem dürfe sie „nicht so plötzlich“ vollzogen werden. Tatsächlich gab es schon im Vorfeld der Verhandlungen einen Disput in dieser Frage, in der sich vor allem 14 adlige Standesvertreter („Ritter“) unbedingt für die Abdankung aussprachen: Landgraf Moritz war über deren Haltung so erbost, daß diese Landstände bei der Eröffnung des Landtags explizit nicht begrüßt wurden3.
Wie so oft eskalierte Moritz also die Situation mit seinen Landständen, eine Art, die eigentlich wenig geeignet war, den eigenen Standpunkt gütlich zu vermitteln. Trotzdem gelang es der hessen-kasselischen Landesobrigkeit in dem Fall, ihr Grundanliegen durchzusetzen. Die Landstände akzeptierten, daß die Söldner weiterhin im Dienst gehalten wurden. Allerdings sollte es Erleichterungen für die Bevölkerung geben; so sollten „die underthanen mit der speisung verschonet“ bleiben, sollten also den Unterhalt an Sachleistungen für die Truppen nicht mehr aufbringen müssen. Auch wollte man generell sicherstellen, daß diese Verköstigung für die Söldner „nicht so hoch ahngeschlagen werde“. Und das Landesaufgebot sollte – hier setzten sich die Landstände komplett durch – tatsächlich nach Hause geschickt werden, „mit vorbehalt ihrer wiedererforderung undt einstellung uf den nothfall“: aber das verstand sich ja von selbst.
Bemerkenswert ist darüberhinaus, daß die Landstände sich zu einer weiteren Finanzierung des Militärs bereiterklärten (§ 2). Zu den bereits im März beschlossenen Steuern wurden noch einmal 50.000 Reichstaler zusätzlich bewilligt4, von denen die Stände „biß uf zwantzig- oder funfundzwantzigtausent gulden“ auf Kredit aufzunehmen bereit waren.
Ein Grund für dieses landständische Einlenken war sicher auch die Befürchtung, daß Truppen der Liga im anstehenden Winter Quartiere in Hessen einnehmen würden: in der Konstellation war es ohne Zweifel ratsam, wenn das Territorium nicht ganz schutzlos wäre. Landgraf Moritz hatte konkret vor diesem Szenario gewarnt, das den Ständen offenbar einleuchtete.
Allerdings hatte er auch zugestimmt, daß die Landstände eine Delegation an den Kurfürsten von Sachsen schickten: auswärtige Kontakte durch Landstände waren eine heikle Sache, denn dieses Politikfeld reklamierte eine Landesherrschaft grundsätzlich exklusiv für sich. Auch wenn Moritz zustimmte, sollte für ihn deutlich werden, daß seine Landstände einen politischen Eifer an den Tag legten, der ihm nicht gefallen konnte. Zukünftige Konflikte deuteten sich bereits hier an.
- = Landgraf Moritz von Hessen-Kassel. [↩]
- Landtagsabschied von Hessen-Kassel, Kassel 15. August 1622, in: Günter Hollenberg (Hg.): Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen, Bd. 33), Marburg 2007, Nr. 40, S. 171-173. [↩]
- Siehe Hollenberg (Hg.): Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647, S. 171 Anm. 277. [↩]
- Siehe dazu den Abschied vom 5. März 1622 bei Hollenberg (Hg.): Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647, Nr. 35, S. 155-161. [↩]
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Michael Kaiser (16. August 2022). 15. August 1622: Hessen-Kassel verschiebt die Abdankung seiner Truppen. dk-blog. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nsmh