Der Krieg erschwerte immer wieder den Handel. Gerade eine wirtschaftliche Metropole wie die Reichsstadt Köln war davon betroffen. Südlich von ihr störte die generalstaatisch besetzte Rheininsel Pfaffenmütz den Warenverkehr1, doch auch weiter im Norden gab es immer wieder Behinderungen.
Am 2. September 1622 wandte sich deswegen der Rat der Stadt Köln an Gerlach Russius, seines Zeichens Rechenmeister der Geldrischen Rechenkammer und Aufseher über den Zoll, der bei Rheinberg eingenommen wurde2. Er stand also in Diensten der Infantin in Brüssel und verwaltete auf seinem Posten auch ein Gebiet, das seit einigen Jahren von spanischen Truppen besetzt war. Im konkreten Fall ging es um Waren, die Kölner Kaufleute in die nördlichen Niederlande transportieren wollten. Sie hatten dazu einen niederländischen Schiffer beauftragt, der ihre Handelsgüter übernommen hatte. Dieser war jedoch in Wesel, das eine starke spanische Garnison hatte, festgesetzt worden. Und damit hingen die auch die Kölner Güter fest.
Der Kölner Rat stellte zunächst klar, daß die fraglichen Waren „vnuerdechtig vnd vnuerpotten“ seien, vor allem aber wären „vnsere angehorige als des heyligen Reichs Neutrale vnderthanen pillig frey” ihrer Handelstätigkeit nachgegangen, hätten dabei „auch nichts verwirckt oder vbertretten, sondern mit Jrer handlung vnd kauffmanschafft vnd deren vortschickung, herbrachter maßen auffrichtig vnd vnuerweißlich gehandlet“. Entsprechend bat der Rat den geldrischen Rechenmeister darum, daß „die angehaltene Ballen Caßen vnd Packen den proprietarys wider gefolgt, Jn ein ander Schiff geladen vnd der gestalt hin vnder an gehörig ort gefuhrt werden mogen“.
Was Köln hier unternahm, war nichts Außergewöhnliches. Es war im Interesse der Stadt, daß der Handel florierte – etliche Ratsherren waren ja hier selbst engagiert. Auf politischer Ebene zu demarchieren, um beschlagnahmte Güter freizubekommen, war ein alltäglicher Vorgang und in gewisser Weise auch eine Routineangelegenheit. Das Schreiben selbst ist deswegen auch als Formsache zu betrachten; es enthält keine spezifischen Angaben, die diesen Fall in irgendeiner Weise hervorheben. Die betroffenen Kölner Kaufleute sind namentlich erwähnt3, sie hatten sich ja an den Rat gewandt, daß dieser sich für ihre Interessen verwendet.
Etwas schwach wirkte die Eingabe, insofern sie lediglich behauptete, daß die beschlagnahmten Güter unverdächtig und nicht verboten seien: aber um was es sich konkret handelte, wurde nicht explizit gemacht. Ebenso wenig wurde der Zielort der Güter benannt; wohin der Transport erfolgen sollte, blieb unbekannt. Vielleicht wußte der Rat dies alles gar nicht? Auffällig ist auch, daß die Eingabe gezielt auf die Freigabe der festgesetzten Waren abhob. Was mit dem Schiffer passieren sollte, war nicht Gegenstand des Kölner Schreibens. Im Gegenteil, die Bitte formulierte ausdrücklich, daß die Waren „Jn ein ander Schiff geladen“ und dann weitertransportiert werden sollten. Möglicherweise war man sich in Köln darüber im Klaren, daß man die Waren freibekommen könnte, der betroffene niederländische Kapitän sich aber noch für andere Dinge verantworten mußte?
- “6. August 1622: Die Reichsstadt Köln beschwert sich wegen der „Pfaffenmütz“”, in: dk-blog, 2. August 2022, https://dkblog.hypotheses.org/3619 . [↩]
- Rat der Stadt Köln an Rechenmeister Gerlach Russius zu Roermond, 2.9.1622, HAStK Best. 20A: Briefbücher, Ältere Serie (BrB.), A 136 fol. 238-238‘. [↩]
- Folgende Namen sind aufgeführt: Jeremias Sander, Francisco von Jmem (?), Johann Anselmus, Johan von Colln, Dietrich Kamp und Henrich Kramer. [↩]
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Michael Kaiser (6. September 2022). 2. September 1622: Kölner Waren hängen in Wesel fest. dk-blog. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/nsmk