Der Fall Heidelbergs war eine symbolträchtige Niederlage der pfälzischen Partei. Mit dem Verlust der Residenz wurde klar, daß die Stammlande für Friedrich von der Pfalz nicht zu halten sein würden. Gleichwohl leisteten noch andere wenige Plätze Widerstand, wichtig waren hier die verteidigungsstarken Orte Frankenthal und Mannheim.
Tilly selbst zog von Heidelberg neckarabwärts gen Mannheim und nahm die Stadt am 18. Oktober 1622 mit stürmender Hand ein. Damit hatte er aber noch nicht die ganze Kontrolle über diesen Ort, denn in der Zitadelle hielt sich eine Garnison hauptsächlich englischer Söldner unter Horace de Vere. Der ligistische Feldherr fürchtete anfangs noch, daß sich die Belagerung der Zitadelle länger hinziehen würde. Doch offenkundig war die Besatzung keineswegs so gut auf eine längere Belagerung eingestellt, wie Tilly vermutete1. So kam es zu Verhandlungen, die am 2. November 1622 in einen Übergabevertrag mündeten, den Tilly und Vere abschlossen2.
Die Bestimmungen der Kapitulation (oder „Accorto“, wie das Wort im Text selbst lautete) enthielten alle Merkmale eines ehrenvollen Abzugs. Die Garnison konnte mit „ihren Waffen, fliegenden Fändlein, samt Kugeln im Mund, brennenten Lunten3 und Trommelschlag“ die Festung verlassen. Die Besitztümer des Militärs sollten mitgenommen werden, während „alle dem Herren Pfalzgrafen zugehörigen Sachen […] in der Festung unverrückt, und unverwendet verbleiben sollen.“ Überhaupt sollten alle mitkommen, die es wollten, d.h. auch die Frauen und Kinder der Garnison. Eine Ausnahme aber bestand für die, „welche ihrer K. Mt. zu dienen begehren“: diese sollten also auf die Seite des Sieges wechseln dürfen4.
Geregelt wurde nicht nur der Abzug selbst, sondern auch der weitere Fortzug. Um sicherzustellen, daß die abziehenden Söldner unterwegs nicht requirieren würden, sollten sie 200 Malter Mehl und 30 Fuder Wein mitnehmen können. Der Weg sollte dann über Hessen-Darmstadt führen, wo man auch „notwendige Victualien“ bereithalten sollte. Dieser Aspekt war in diesem Vertrag natürlich eine Abmachung zu Lasten Dritter, denn der Landgraf von Hessen-Darmstadt war in diese Verhandlungen nicht einbezogen worden, hatte aber den Abmachungen zufolge Leistungen zu erbringen.
Dann sollte es weiter nach Frankfurt gehen, wobei explizit betont wurde, daß es sich tatsächlich um die Reichsstadt Frankfurt handelte, nicht der pfälzische Ort Frankenthal. Tilly wollte also klar stellen, daß die abziehenden Soldaten nicht noch die andere Festung in der Pfalz verstärkten. Genauso schloß der Vertrag aus, daß Vere und seine Soldaten der Pfaffenmütz Sukkurs brächten5. Es war eindeutig, daß sie einfach in die Niederlande ziehen und somit das Kriegstheater im Reich verlassen sollten.
Den in Mannheim Verbliebenen sollte Schutz vor Plünderung gewährt werden, auch die konfessionellen Verhältnisse sollten unangetastet bleiben – „bis uf ihrer K. Mt. Resolution“, eine Einschränkung, die sich später als entscheidendes Schlupfloch erweisen sollte. Doch insgesamt waren dies Bestimmungen, die potentiellen Ausschreitungen und Übergriffen jede Rechtsgrundlage zu entziehen suchten. Ob sich dies gerade auf dem weiteren Weg nach Norden so realisieren ließ, blieb abzuwarten. Doch insgesamt war es ein ehrenvoller Akkord, den Vere ausgehandelt hatte und der am 3., spätestens am 4. November vollzogen werden sollte. So blieb nur noch Frankenthal als letzter kurpfälzischer Ort, der Widerstand leistete. Erst im kommenden Jahr sollte diese Festung aufgeben.
- Knapp dazu Onno Klopp, Der dreißigjährige Krieg bis zum Tode Gustav Adolfs 1632. Zweite Ausgabe des Werkes: Tilly im dreißigjährigen Kriege, Bd. 2: Vom Beginne 1621 an bis zur Übertragung des Herzogthums Mecklenburg an Wallenstein 1628, Paderborn 1893, S. 220 f. [↩]
- Vertrag über die Kapitulation der Festung Mannheim, in: Documenta Bohemica bellum tricennale illustrantia, Bd. 3: Quellen zur Geschichte des Pfälzisch-Niederländisch-Ungarischen Krieges 1621-1625, hrsg. von Miloš Kouřil u.a., Prag 1976, Nr. 444, S. 144-147. [↩]
- D.h. mit geladenen und schußbereiten Musketen. [↩]
- Zum weitverbreiteten Phänomen, Söldnern des Feindes den Dienst in der eigenen Armee anzubieten, siehe auch “9. April 1621: Aus Mansfeldern werden Ligisten”, in: dk-blog, 6. April 2021, https://dkblog.hypotheses.org/2969 . [↩]
- Zur Pfaffenmütz siehe “25. Juli 1622: „Pfaffenmütz“ und „Kuck in die Mütz“”, in: dk-blog, 19. Juli 2022, https://dkblog.hypotheses.org/3556 . [↩]
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Michael Kaiser (1. November 2022). 2. November 1622: Die Festung Mannheim kapituliert. dk-blog. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/nsms
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