Im Oktober kündigte sich in Budissin (Bautzen) hoher Besuch an: eine kaiserliche Gesandtschaft kam am 15. Oktober in die Stadt, um mit den Landständen der Oberlausitz zu verhandeln.
Es handelte sich um die kaiserlichen Kommissare Friedrich von Thallenberg und Otto Melander, wie in der Budissiner Chronik berichtet wurde1. Ihr Anliegen leitete sich aus dem Wunsch des Kaisers ab, „das verpfendete Landt vndt Städte des Marggraffthumb Oberlaußniz vor Jhr Churf G zu Sachsen wieder an sich lösen wolle“. Dafür mußten aber die Kriegskosten, die Kursachsen zugunsten der kaiserlichen Sache aufgewandt hatte, beglichen werden. Konkret erwartete die kaiserliche Seite von der Oberlausitzt eine Leistung von 2 Millionen Gulden.
Die Oberlausitzer Ständevertreter waren offenkundig von diesem Vorstoß überrascht. Adlige Vertreter waren kaum zugegen; sie mußten erst „bei großer Straffe herein citirt werden“. Dann wurde auch noch der Landeshauptmann „sehr kranck“, doch hielt dies die kaiserlichen Kommissare nicht davon ab, daß „in deliberando continuiert“ wurde. Am 19. Oktober gab es einen Vorschlag, der jedoch auf heftigen Widerstand der städtischen Vertreter stieß; in den Verhandlungen waren die Ständevertreter untereinander „hart zusammen gerathen, biß entlich das Landt den Städten sich Accomodirt vndt beschloßen nemlich das Landt vndt Städte Jhr Kaiserl. Maiest: zum lehn bewilliget ein Tonnen goldes in Jahr vndt tag abzutragen.“ Allerdings sollte diese Summe mit den „jährlichen Contributionibus“ verrechnet werden. Am 25. Oktober 1622 wurden diese Beratungen in diesem Sinne abgeschlossen, die Kaiserlichen brachen auf und reisten weiter in die Niederlausitz.
Ein ganz normaler Vorgang? Mitnichten. Denn in der damaligen Situation war ein Besuch kaiserlicher Abgesandter ungewöhnlich. Deswegen war es auch kein Landtag im herkömmlichen Sinn. In der Budissiner Chronik taucht der Begriff „vornehmer Kaiserlicher Landttag“ auf, auch wenn an anderer Stelle das Wort Landtag steht2. Aber der Kaiser war zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr Landesherr, zumindest war nun der Kurfürst von Sachsen derjenige, der die Oberlausitz regierte und deswegen reguläre Landtage einberufen konnte. Zwar wartete Kursachsen noch auf die eigentliche Immission, also die Pfandeinweisung Kursachsens in die Ober- und Niederlausitz, die der Kaiser fest zugesagt hatte.
Doch Wien war nach wie vor bemüht, diese Verpfändung zu umgehend. Dazu mußte vor allem Geld aufgetrieben werden, um die kursächsischen Kriegskosten zu begleichen. Im Juli 1622 waren landständische Gesandte aus der Ober- und Niederlausitz in Wien gewesen, denen die kaiserliche Seite bedeutet hatte, daß mit der Aufbringung der nötigen Gelder der Wechsel in der Landesherrschaft überflüssig sei. Dies war also die Vorgeschichte zur Oktobermission der beiden Kommissare, deren Anliegen in Bautzen eigentlich nicht wirklich überrascht haben dürfte. Vermutlich aber waren die Landstände über die Konstruktion der Verpfändung nicht wirklich im Bilde und deswegen entsprechend verwirrt.
Wirklich verschnupft war man hingegen in Dresden über die kaiserliche Aktion in Bautzen. Der Kurfürst erkannte klar den Versuch, die Pfandüberschreibung erneut hinauszuzögern oder zu umgehen. Es änderte aber nichts am Willen Johann Georgs, die Lausitzen als Gewinn für sein Engagement auf Habsburger Seite einzustreichen.
- Budissiner Chronik, Teil III (1527-1628), Budissiner Chronik. Teil III – Digital Library of University of Wroclaw (bibliotekacyfrowa.pl), Akc. 1948/578, hier fol. 441-441‘. [↩]
- Zu den Vorgängen allgemein Hermann Knothe, Der Antheil der Oberlausitz an den Anfängen des 30jährigen Krieges, 1618–1623, in: Neues Lausitzisches Magazin 56 (1880), S. 1–95, bes. S. 83 und 89 f., der hier von einem „ständischen Ausschuß“ spricht. [↩]
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Michael Kaiser (25. Oktober 2022). 25. Oktober 1622: Ein Landtag zu Bautzen. dk-blog. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/nsmr