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12. Januar 1623: Lauban reguliert Hochzeitsfeiern

Der Rat der Stadt Lauban in der Oberlausitz nahm sich zu Beginn des Jahres 1623 eines Mißstands an, den man unbedingt aus der Welt schaffen wollte. Es ging um Auswüchse bei Hochzeiten, die man mit obrigkeitlichen Maßnahmen zu bekämpfen dachte.

Im Kern ging es um das „weggeben der speisen von den tischen“, zum zweiten aber um die Kränze, „so von den hochzeit Jungfern den gesellen vmb des tanzens willen geschicket vnd grosse Vnkosten mit ihrem vnd ihrer eltern schaden aufgewendet werden zum oftersten aber vergebens geschickt vnd nur spott damit erlangen, oder auch zuzeiten gar nicht angenomen werden“. Am 12. Januar beriet der Rat über diese Probleme und verfügte kurzerhand ein Verbot dieser Praktiken. Dazu erließ der Rat ein entsprechendes Patent1.

Der Zeitpunkt erschien dem Rat günstig, denn am folgenden Sonntag sollte es im Evangelium um die Hochzeit zu Kana gehen. Entsprechend wurde der Prediger instruiert, „das er solcher Vnordnungen auch gedencken die leutte dauon abmahnen vnd zu gutter ordnung, so vom Rath geschlossen dieselbe zu halten alles Vleisses anmahnen wolle“. Ein eindrückliches Beispiel dafür, wie obrigkeitliches Handeln sich kirchlicher Autorität bediente und auch der sonntägliche Gottesdienst eine nützliche Gelegenheit darstellte, um Verlautbarungen und Verordnungen unter den Leuten bekannt zu machen.

Der Hintergrund dieser Regulierung ist in den „Annales Laubanenses“ nicht weiter ausgeleuchtet. Auch welche Unkosten und Auswüchse die beiden aufgeführten Praktiken auslösten, ist nicht erkennbar. Klar ist aber, daß der Rat, wie man es von einer guten Regierung erwartete, auch auf diese Lebensbereiche ein waches Auge hielt und im Sinne der „guten Policey“ steuernd eingriff.


  1. Die Nachricht ist in den Annales Laubanenses, Tomus III, 1622-1626, fol. 200’, überliefert. Verfasser ist der Laubaner Bürgermeister und Syndicus Christoph Wiesner; https://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/publication/128962/edition/119030/content . []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (10. Januar 2023). 12. Januar 1623: Lauban reguliert Hochzeitsfeiern. dk-blog. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nsn1


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