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8. Februar 1623: Tilly soll Waldeck verschonen

Eine Reichsversammlung war immer auch eine Gelegenheit, beim Kaiser vorstellig zu werden und dort für die eigenen Belange etwas zu erreichen. Genau dies gelang der Grafschaft Waldeck, die am 8. Februar 1623 einen Schutzbrief erlangte1.

Das Dokument war in seiner Funktion nach ein Schutzbrief2, formal allerdings war, wie es dort selbst heißt, von einem „Erstmeinende[n] Befehl“ die Rede. Dieser richtete sich auch direkt an den „Generaln Leutenant Grauen von Tilly“. Diesem wurde aufgetragen, die Ämter Waldecks, zu denen Waldeck, Wildungen, Landau, Wetterburg, Isenburg, Arolsen, Rhoden3 und Eilhausen gehörten, mit Kriegslasten zu verschonen. Konkret sollten sich die Tillyschen Truppen „mit Einfallen / Angreiffen / Plünderung / auch aller Exactionen, vnd sonsten anderen Beschwerden“ enthalten. Widrigenfalls wurden „höchste[.] Vngnad / vnd ohnaußpleibende[.] scharpffe[.] Straff“ angedroht.

Die Grafschaft Waldeck war damals geteilt zwischen den beiden Brüdern Christian und Wolrad IV. Beide wurden in diesem Schutzbrief auch namentlich erwähnt; hier wurde auch die Rolle als kaiserlicher „Cammerer“ angesprochen, ein (Ehren-)Amt, das Christian von Waldeck erst im Jahr zuvor erhalten hatte4. Zu diesem Zeitpunkt, als es um Schutz vor auswärtiger Gefahr ging, konnte er auf die sichtbare Nähe zum Kaiser verweisen. In den Jahren zuvor war es Landgraf Moritz von Hessen-Kassel gewesen, der nicht nur der Fürst in der Nachbarschaft Waldecks war, sondern die eigentliche Bedrohung für die Grafschaft darstellte. 1622 waren sogar hessische Truppen in Waldeck eingerückt, ein Umstand, der vielleicht auch das Streben nach der im Kämmereramt sichtbar gewordenen Nähe zum Kaiserhof ausgelöst hatte.

Diese Sorge war im Moment passé; die hessischen Truppen hatten Waldeck verlassen5, aber die Truppen der Liga waren in die Nähe gerückt. Teilweise ging es darum, die westfälischen Hochstifte, die zu Kurköln gehörten, zu schützen, teilweise aber war auch Hessen-Kassel selbst das Ziel, da dieses Territorium aus Sicht der Liga zunehmen als Gefahrenherd identifiziert wurde. Daß der Schutzbrief Tilly direkt adressierte und ihm die Order gab, Waldeck zu verschonen, war jedenfalls keine dieser Optionen aus der Luft gegriffen.

Christian von Waldeck und seine Gemahlin waren übrigens auch auf der Reichsversammlung in Regensburg; Christian II. von Anhalt-Bernburg traf die beiden jedenfalls dort an, allerdings ohne einen Hinweis auf die mögliche politische Agenda zu geben6. Den edierten Akten zum Regensburger Fürstentag ist kein Hinweis auf Waldeck zu entnehmen, doch das Thema tauchte in den Feldkorrespondenzen der Liga in dieser Zeit immer wieder auf. Und im September des Jahres 1623 bat Tilly Kurfürst Maximilian, frühzeitig beim Kaiserhof die Frage der Winterquartiere für die Ligaarmee zu klären: mit auf der Wunschliste für ligistische Quartiere stand auch die Grafschaft Waldeck7. Mochte der Kaiser also einen Schutzbrief für dieses Territorium ausgestellt haben, änderte dies nichts an der militärischen Notwendigkeit, wie sie sich für Tilly darstellte.


  1. Auß der Römischen Keyserlichen, Auch zu Hungarn vnd Böheimb Königlichen May. Allergnädigst Ernstmeinendem Befehl, wird hiemit durch ihre Gnaden Herrn Generaln Leutenant Grauen von Tilly ahngefügt, beyder Herrn Christian, vnd Herrn Wolraden Gebrüder, Grauen vnd Herrn zu Waldeck, … angehöriger Ampter, … Angreiffen, Plünderung, auch aller Exactionen, vnd sonsten anderen Beschwerden, bey höchster Vngnad, … zuverschonen, vnd in allwege zu entheben, vnd ohnmolestirt zulassen, Darnach sich die Soldatesca gemeintlich zu richten, vnd vor Straff vnd Schaden zu hüten wissen würden Signatum Regespurg, den achten Februarii Anno 1623, o.O. 1623; VD17 12:754098A ; urn:nbn:de:bvb:12-bsb00095761-6 . []
  2. Und auch in den Metadaten des MDZ taucht dieser Begriff zur Klassifikation des Schriftstücks auf: https://www.digitale-sammlungen.de/en/view/bsb00095761?page=,1 . []
  3. Hier als „Roden“ geschrieben. []
  4. Siehe Constantin von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich, Bd. 52, Graz 1885, S. 172, http://www.literature.at/alo?objid=11711 . []
  5. Siehe : Günter Hollenberg (Hg.): Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647 (Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen, 33), Marburg 2007, S. 13, 171 f., daß bereits im Sommer 1622 der Abzug der hessischen Truppen im Raum stand. []
  6. Siehe sein Tagebuch zum 5./15. Dezember 1622, in: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656), http://diglib.hab.de/wdb.php?dir=edoc/ed000228&distype=start&pvID=start . []
  7. Generalleutnant Tilly an Kurfürst Maximilian, „Huntlohe“ 25.9.1623, Maximilian Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618-1651, Neue Folge, Bd. 2,1, hrsg. von Walter Goetz, Leipzig 1907, Nr. 131, S. 329. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (7. Februar 2023). 8. Februar 1623: Tilly soll Waldeck verschonen. dk-blog. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nsn5


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