In den Winterquartieren, die die Ligatruppen bezogen hatten, gab es im Winter 1622/23 Ärger. Aus den betroffenen Territorien gelangten Beschwerden an die Militärverwaltung der Ligaarmee. Zu Beginn des Jahres 1623 war dies insbesondere im Westerwald der Fall, wo über die „Disorder“ bei den Soldaten geklagt wurde.
Dieser Begriff tauchte in einem Schreiben auf, das der Generalwachtmeister der Ligaarmee Adam von Herberstorff im Februar an Johann Ludwig von Nassau-Hadamar schickte1. Auslöser war ein Überfall auf einen Reiter in Diensten des Grafen von Nassau-Hadamar. Auf die Vorgänge selbst ging Herberstorff nicht weiter ein, doch reagierte er auf den Vorfall sehr bestimmt: Daß es diesen Übergriff gegeben hatte, bestritt er nicht. Doch daß es Söldner der Liga gewesen seien, hielt der ligistische Generalwachtmeister für nicht bestätigt. Stattdessen vermutete er, daß hier „viel bosse Puben (..) vntter den Namen der Soldaten“ solche Überfälle verübten. Entsprechend wies er darauf hin, „were sehr gut gewest, dz der verwunde Reitter (…) were gefragt worden, vnter wz Regiement vndt Compania soliche gehort“. Herberstorff bat deswegen darum, den Überfallenen nochmals zu befragen („da er noch nicht gestorben“) und die Informationen an ihn, Herberstorff, zu übermitteln.
Tatsächlich hatte der ligistische Offizier hier einen guten Punkt angesprochen. Denn bei Übergriffen und Überfällen war es stets schwierig, die Herkunft der Übeltäter zu identifizieren und damit auch die Verantwortlichkeit in puncto mangelnder Disziplin an die richtige Adresse zu wenden. Da es keine Uniformen gab, waren Bewaffnete letztlich kaum eindeutig einer Armee zuzuordnen. Und genauso war es möglich, daß es sich um abgedankte Soldaten handelte, die ohne Soldvertrag umherstreiften, eine Gegend unsicher machten, ihre Untaten aber Garnisonen in der Nähe anhängten.
Generalwachtmeister Herberstorff hatte aber noch ein anderes Thema, das er Graf Johann Ludwig nahebringen wollte. Denn angesichts der offenbaren Gefahrenlage für sein Territorium plante Nassau-Hadamar, die eigenen Bauern zu bewaffnen oder ihnen zumindest die Freiheit zu lassen, gegen streifende Söldner eigenmächtig vorzugehen. Herberstorff hielt es für „bedencklich“, „den vntterthanen licent zu geben, die wehr in die handt zunemen, weilen sie nit alzeit die discretion haben“. Einschränkend räumte der Offizier ein, daß sich die Bauern, wenn ihnen „vbel gwalt geschicht“, auch wehren sollten. Herberstorff insistierte aber darauf, daß, wenn „man soliches thuet, vf solichen fahl die straifent [sc. Soldaten] gefenckhlich in verwahrung nemen, alle vmbstente erkhundigen, vnter wz Regiment oder Compag[nien] soliche gehören, vndt mich als dan berichten sollen“. Herberstorff versicherte, daß er sich dann der Sache annehmen wolle, und gegenüber Graf Johann Ludwig versicherte er, „dz ich geneigt [bin] den armen leith wider allen gewalt zu schuzen, vndt vnrecht zu straffen“. Immerhin hatte er bereits den Offizieren der im Westerwald einquartierten Truppen einen entsprechenden Befehl gegeben, daß sie auf Disziplin achten sollten2.
Der Appell, daß die Bauern nicht selbst das Recht in die Hand nehmen sollten, kam nicht von ungefähr. Die Militärs fürchteten vielfach, daß die Landbevölkerung gegen einquartierte Truppen Front machen würde. Auch wenn die Soldaten sich letztlich behaupten würden, würde es zu blutigen Zusammenstößen kommen. Der Offizier versuchte also hier, die Situation zu beruhigen, indem er auf die Einhaltung von Disziplin und Recht verwies, für das er einzutreten versprach.
Welch desaströsen Ausmaße für alle Beteiligten der Konflikt zwischen einquartierten Truppen und der Landbevölkerung annehmen konnte, sollte Herberstorff selbst noch erfahren. Bereits seit Sommer 1620 war er zum Statthalter des an Bayern verpfändeten Oberösterreich bestallt worden3. 1625/26 sollten dann in Oberösterreich aufgrund der harten Verwaltung, für die Herberstorff verantwortlich war, große Unruhen ausbrechen, die im Oberösterreichischen Bauernaufstand gipfelten; der Widerstand gegen die Soldaten eskalierte derart, daß die Ligaarmee einen eigenen Feldzug gegen die Bauern führen mußte.
Anfang 1623 allerdings war Herberstorff, der noch ein Infanterie- und ein Reiterregiment besaß, bei der Armee der Liga im Reich; Tilly als eigentlicher Kommandeur im Feld befand sich in diesen Tagen in Heidelberg und sollte er erst einige Zeit später ins ligistische Hauptquartier ins wetterauische Assenheim zurückkehren. Deswegen war Herberstorff im Februar der Offizier, der sich um die Beschwerden kümmerte, die aus den benachbarten Territorien ankamen.
- Generalwachtmeister Adam von Herberstorff an Johann Ludwig Graf von Nassau-Hadamar, Assenheim 3.2.1623, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Bestand 171, Nr. K 797 (Nassau-Oranien: Akten = Altes Dillenburger Archiv): Kriegsnöte der Grafschaft Nassau-Hadamar, Bd. 2: 1623, fol. 17 Kopie. [↩]
- Die Ordonanz datierte vom 2.3.1623 und war dem Schreiben an Graf Johann Ludwig beigefügt, ebd. fol. 18-18‘, mit Dorsalvermerk „Herbersdorfische general wachtmeister ordonanz wegen die straßenreuber“. – Eine Übersicht über die Winterquartiere der Ligaarmee im Winter 1622/1623 bei Heilmann, Kriegsgeschichte, S. 154 Anm. *, hier waren besonders die Grafschaften Hanau, Isenburg und Solms betroffen, aber auch die Fürstabtei Fulda; Nassau-Hadamar war nicht explizit erwähnt. [↩]
- Zu ihm allgemein Hans Sturmberger, Adam Graf Herberstorff. Herrschaft und Freiheit im konfessionellen Zeitalter, München 1976; in aller Knappheit ders., Herberstorff, Adam Graf von, in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 580-581 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118549480.html#ndbcontent . [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (14. Februar 2023). Februar 1623: Straßenräuber im Westerwald. dk-blog. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/nsn6
Könnte es handschriftlich evtl. anstatt “den vntterthanen licent zu geben” geheißen haben: “den vntterthanen licenC zu geben”?
Weiterhin viel Vergnügen und gutes Gelingen
Danke für den Hinweis! Ich hatte hier tatsächlich ein Endungs-t gelesen, und es hat mich nicht gewundert, da orthographisch in diesen Zeiten schlichtweg alles möglich ist. Meine Lesung muß aber nicht korrekt sein, und diesen Zweifel kann und will ich auch nicht wegwischen. Sie und jeder andere kann gern selbst nachschauen, da dieser Bestand des Hessisches Hauptstaatsarchivs glücklicherweise online frei verfügbar ist.