Landgraf Moritz von Hessen-Kassel sah sich im Frühjahr 1623 der akuten Bedrohung durch die Armee der Katholischen Liga ausgesetzt. Diese schickte sich an, das hessische Territorium als Durchzugsgebiet für den Marsch in den Niedersächsischen Kreis zu nutzen, plante aber offenbar auch, in Hessen Quartier zu nehmen. Was war nun zu tun? Diese Frage stellte der Landgraf seinen Landständen, die er Mitte April 1623 nach Kassel einberufen hatte.
Dabei hatte Landgraf Moritz sehr konkrete Vorstellung, wie er sich verhalten wollte: er setzte auf eine Bewaffnung des Landes, um sich notfalls gegen Durchzüge und Einquartierungen zur Wehr setzen zu können. Diese Haltung war allgemein bekannt, sowohl der kaiserlichen Seite, die sich schon länger über die Sympathien Moritz‘ für die pfälzische Sache keine Illusionen machte, als auch bei den Landständen von Hessen-Kassel. Diese schätzten die landgräfliche Politik als zu riskant ein und präferierten den Ausgleich mit dem Kaiser. Entsprechend fielen die landständischen Antworten am 18. April 1623 auf die landesherrliche Proposition aus1.
Tatsächlich waren erste Einheiten der Ligaarmee bereits ins Hessische eingerückt. Doch diese dort „abzuschaffen“, faktisch also zu vertreiben, erschien den Ständen als zu gefährlich: „wen ein solches2 zu werck gerichtet werden und geschehen soltte, viel ein gröser unheill doraus entstehen, die gantze armee3 ins land rucken und dasselbig feindlich allerdings ruiniren und verderben mochte“. Vielmehr plädierten die Stände für Verhandlungen durch „darzu verordnede commissarien“, die mit Tilly über die Modalitäten des Durchzugs und die Versorgung seiner Truppen beraten sollten.
Ein zweiter Aspekt, den Landgraf Moritz nachfragte, war die Hilfe, die Hessen-Kassel von auswärts bekommen könnte; hier stand die Möglichkeit im Raum, „die benachbarten kreiße umb hulff [zu] ersuchen“. Doch auch dies kam den Ständen zu riskant vor, denn ihrer Meinung nach war „gentzlich zu besorgen, das dieselbe hulff dem land mehr schaden als nutzen gebähren und dadurch sedes ac moles belli in diese landtte […] wirdt transferiret“. Sie wiesen hier darauf hin, daß auch die angefragte Unterstützung ihren Preis hätte, für den das Land aufkommen müßte.
Und um gar nicht den Anlaß für weitere Eskalation zu bieten, rieten die Stände auch von weiteren Werbungen ab. Die jetzt schon in Dienst gestellten Truppen würden das Land schwer belasten; weitere Truppen würden diese Kosten noch erhöhen. Vor allem aber wiesen die Landstände darauf hin, daß „man doch nicht gnug sein [würde], der grosen macht zu widderstehen“. Deswegen sollte man einfach „mit gutem willen den paß und durchzug“ gestatten.
Zwei Tage später, also am 20. April 1623, erklärten sich die Landstände noch auf die Anfrage Landgraf Moritz‘, wie Hessen-Kassel auf den kaiserlichen Entscheid im sog. Marburger Successionsstreit reagieren sollte. Auch hier blieben die Stände konsequent: sie plädierten für die Annahme des Urteils, dem man mit Rechtsmitteln begegnen könnte, nicht aber mit Waffengewalt.
Für Landgraf Moritz machten diese Reaktionen deutlich, daß er in der Auseinandersetzung mit dem Kaiser praktisch gar nicht auf die Unterstützung seiner Landstände rechnen konnte. Diese wollten eine eskalierende Politik keineswegs mittragen, hatten wahrscheinlich sogar einige Sympathien für die kaiserliche Haltung und vor allem auch für landgräfliche Linie Hessen-Darmstadt4.
- Landkommunikationstag zu Kassel, 16.-23. April 1623, in: Günter Hollenberg (Hg.): Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen, Bd. 33), Marburg 2007, Nr. 44, S. 181-186. [↩]
- Also die Abwehrmaßnahmen. [↩]
- erg. der Katholische Liga unter Tilly. [↩]
- Für den Kontext siehe die knapp, aber instruktiv die Einleitung in Hollenberg, Hessische Landtagsabschiede. 1605-1647, 11-16. [↩]
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Michael Kaiser (18. April 2023). 18. April 1623: „dem land mehr schaden als nutzen gebähren“ – die Stände verweigern Landgraf Moritz von Hessen-Kassel die Unterstützung. dk-blog. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nsnf