Das Verzeichnis des Tillyschen Gefolges aus dem Jahr 1623 ist, wie sich gezeigt hat, eine sperrige Quelle. Ein letztes Mal möchte ich mich diesem Dokument widmen, um jetzt der Frage nachzugehen, wie die Unterbringung der hier aufgeführten Personen organisiert war. Der Ausgangspunkt dafür war, um noch einmal daran zu erinnern, daß Tilly gegenüber dem Fürstabt von Fulda feststellte, daß die ursprünglich vorgesehenen Quartiere nicht ausreichten; eben deswegen mußten weitere „Dorfschaften“, wie es hieß, mit Kontributionen belastet werden.
Die im Verzeichnis genannten Personen wurden nun einzelnen Orten zugewiesen, die hier eigens am Rand aufgeführt wurden. Für Lerchenfeld war der Ort Mackenzell vorgesehen, für Leiningen Kämmerzell, während dem Generalprofoß „vndt 2 seiner officyrer“ Großenlüder zugewiesen wurde. Bei anderen des Gefolges waren es die Orte Salzschlirf, Bimbach und Müs; Großenlüder und Mackenzell tauchten noch häufiger auf, einen Ortsnamen konnte ich nicht verifizieren. Alle diese Namen lassen sich im Umkreis von Fulda verorten. Durchweg handelt es sich dabei um kleine Siedlungen, „Dorfschaften“ eben, die heutzutage meist Stadtteile größerer Gemeinden sind.
Aber waren die im Verzeichnis genannten Personen tatsächlich in diesen Ortschaften untergebracht? Dies erscheint mir nicht wahrscheinlich. Zwar lagen Salzschlirf, Müs, Großenlüder, Bimbach und auch Kämmerzell westlich von Fulda einigermaßen nahe beieinander, doch immer noch einige Kilometer voneinander entfernt; Mackenzell hingegen lag doch deutlich weiter, nahe Hünfeld. Warum aber sollten die genannten Kommissare so weit voneinander entfernt logiert sein? Erst recht waren sie weit weg von Tilly, dem sie doch zuarbeiten sollten. Denn dieser logierte in Hersfeld – also deutlich mehr als 30 Kilometer nördlich von Fulda. Der Generalleutnant benötigte aber sein Gefolge in seinem unmittelbaren Hauptquartier, also in Hersfeld.
Gehen wir also davon aus, daß die Kommissare Lerchenfeld und Lainingen, aber wohl auch die anderen ebendort ihre Unterkunft genommen haben. Was war dann aber mit den genannten Dörfern? Sie waren offenbar nicht als Unterbringungsorte vorgesehen, vielmehr war es ausschließlich ihre Aufgabe, die im Verzeichnis aufgeführten entsprechenden Leistungen (siehe dazu den vorigen blogpost) für die Genannten zu erbringen. Dies erklärt wohl auch, daß bei manchen Orten noch der jeweilige Magistrat der Landschaft genannt war: Mal war es der Vogt, mal der Zehntgraf. Sie hatten offenbar als Mittler zwischen den Dörfern und den Militärs die Aufbringung der Kontributionen zu organisieren.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (25. März 2014). Zum Hofstaat Tillys, III: Unterbringung. dk-blog. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/nsbc