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17. Juni 1623: Der bayerische Kurfürst will einen Befehl

Im Frühsommer war die Armee der Katholischen Liga in einer schwierigen Situation. Tilly stand mit seinen Truppen nicht weit entfernt von den Territorien des Niedersächsischen Reichskreises, wo sich die Armee Christians von Braunschweig befand. Dieser wurde zwar als Bedrohung wahrgenommen, verhielt sich aber keineswegs offen feindselig. Was sollte der Feldherr der Liga nun unternehmen?

Militärisch war die Armee Tillys für einen Vormarsch und einen Kampf gut vorbereitet. Zu den Truppen, die der Feldherr direkt unter seinem Kommando hatte, konnten auch noch die ligistischen Regimenter unter dem Kommando Anholts hinzustoßen, falls die Situation es erforderte. Doch genau in dieser Truppenmassierung lag auch ein Problem, denn schon die Konzentration der Regimenter von Tillys Hauptarmee verursachten Versorgungsprobleme. Das war ein sehr einfacher Mechanismus in der Kriegführung: Für einen Feldzug durfte man die Einheiten nicht über die Lande verteilen, sondern mußte sie zusammenführen. Kaum hatte man dies getan, war man praktisch gezwungen, binnen kurzem loszuschlagen. Oder man riskierte eine Unterversorgung und damit den Zerfall der Armee, wenn man sie nicht doch wieder verteilte.

Tilly hatte diese Option wie üblich bei seinem Oberkommandierenden Maximilian von Bayern vorgebracht. Doch dieser scheute vor einer direkten Anweisung an seinen Feldherrn. Denn der Befehl zum Vorrücken würde – daran bestand kein Zweifel – der Auftakt zu einer neuerlichen Ausweitung des Kriegs sein, der sich dann in den Norden des Reiches ausdehnen würde. Die Verantwortung dafür wollte der Bundesoberst der Katholischen Liga aber nicht übernehmen. Er war zwar mit dem Kaiser verbündet, doch verstand sich die Ligaarmee als ausführendes Organ der kaiserlichen Politik: sie führte Krieg für Ferdinand II., doch dies sollte durch kaiserliche Befehle gedeckt sein1.

Dies war die Konstellation, als Maximilian von Bayern sich an den Kaiser wandte2. Der Kurfürst schilderte die Zwangslage, in der sich Tilly befand: wenn dieser losschlägt, drohe eine weitere Eskalation, in der neben dem Niedersächsischen Kreis auch der Obersächsische hinzukommen würde; auch ein Eingreifen Dänemarks sei wahrscheinlich. Gegen diese Feinde sei Tilly nicht gewappnet; er müßte in dem Fall das Korps Anholt dazunehmen, wodurch aber die westliche Flanke der Liga gegenüber Mansfeld offen stehen würde3.

Ein weiteres Abwarten, wie Christian von Braunschweig sich verhalten werde, sei aber auch kaum zu verantworten: „mit solchem cunctiren nichts gewunen, sonder die sachen nur schwerer und gefarlicher gemacht“. Denn die Quartiere, in denen Tillys Truppen derzeit lägen, seien erschöpft; Alternativen gebe es nicht – es sei denn, die Ligaarmee rücke in den Niedersächsischen Kreis. Dort sei der Gegner, der ja doch nur auf Zeit spiele.

Insgesamt war die Lage für den Kurfürsten sehr riskant, und deswegen hielt er explizit fest, daß er, Maximilian, sich in dieser Situation „ohne des Kaisers Wissen nicht entscheiden kann“. Doch präzisierte Maximilian seine Erwartung an den Kaiser, daß er keineswegs von ihm ein Gutachten und eine Einschätzung wolle; vielmehr ging es darum, daß Ferdinand II. „mir einen austruckenlichen entlichen bevelch“ gebe. Ein bemerkenswerter Vorgang, denn der Kurfürst beharrte sonst sehr darauf, in seinen Entscheidungen frei zu sein.

Wie sehr Maximilian von Bayern hier eine auch reichspolitisch offenkundige Verantwortung scheute, zeigte sich in der Erwartung, daß Ferdinand II. im Falle eines Befehls zum Vorrücken diese Entscheidung auch gleich an den Nieder- wie auch Obersächsischen Reichskreis mitteilen sollte. Und natürlich bat der Kurfürst um absolute Diskretion, daß dieses sein Schreiben nicht weiter publik gemacht werde.


  1. Siehe dazu auch Kaiser, Politik und Kriegführung, S. 239-241. []
  2. Kurfürst Maximilian an Kaiser Ferdinand II., München 17. Juni 1623, in: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618-1651, Neue Folge, Bd. 2,1, hrsg. von Walter Goetz, Leipzig 1907, Nr. 80, S. 211-214. []
  3. Siehe dazu “25. Mai 1623: Schutz für die westfälischen Lande”, in: dk-blog, 23. Mai 2023, https://dkblog.hypotheses.org/4064 . []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (20. Juni 2023). 17. Juni 1623: Der bayerische Kurfürst will einen Befehl. dk-blog. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nsno


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