Die Zeiten des frühen 17. Jahrhunderts waren an sich schon voller Katastrophen. Doch neben dem Unheil, das sich auf großer politischer Ebene abspielte, gab es dazu vielfaches individuelles Unglück, das einzelne Menschen traf und ihr Schicksal bestimmte. Eine solche Geschichte berichten die Annales Laubenses, also die Jahresgeschichte der Stadt Lauban in der Oberlausitz.
Für den 11. August 1623 berichtet die Stadtchronik davon, daß man “auf dem frauenkirchhoffe” ein totes Kind gefunden habe. Durch das Gericht, das eine “bademutter”, also eine Hebamme, dazuzog, wurde eine Untersuchung eingeleitet. Das Kind war “in ein Mannshembde eingehüllet” und am Kopf “etwas eindrucket”. Letztlich konnte man nur den Tod des Kindes bestätigen1.
Die weiteren Vorgänge der Untersuchung sind in der Notiz der Stadtchronik nicht weiter ausgeführt, aber es war offenbar nicht schwierig, die Hintergründe zu diesem toten Kind zu eruieren. Als Mutter wurde eine gewisse Elene ausgemacht, Tochter des Leinwebers Peter Steuer. Sie war von Christof Weißkopf, einem Leinweber aus Breslau, geschwängert worden – “in Vnehren”, wie hier gleich vermerkt wurde, zumal der Vater auch als “Ehemann” bezeichnet wurde. Elene wurde verhört, allerdings ohne Folter (“beim güttlichen examine”), und hat auch kurz darauf schon “sich dazu bekennet”. Daraufhin wurde sie festgesetzt und “in der gutt vnd scharff examiniret”. Das Verfahren wurde allerdings nicht in Lauban selbst, sondern vor dem Schöppenstuhl zu Leipzig ausgetragen. Er verhängte ein Urteil, das am 11. Oktober in Lauban ausgeführt wurde: Elene wurde “alhier bey vnd von den Mittelbrucken nebenst einem Hane, Katzen vnd Hunde erseuffet”. Nach Vollstreckung des Urteils wurde die tote Delinquentin “im sack mit den thieren” beim Galgen begraben.
Das Schicksal der Elene Steuer aus Lauban ist grausam. Aus heutiger Sicht zudem zutiefst ungerecht. Und doch ist das, was ihr widerfahren ist, für die Zeitgenossen nichts Außergewöhnliches. Nicht nur in Lauban, auch andernorts mußten Frauen, die ein uneheliches Kind zur Welt brachten und töteten, mit einem solchen Prozeß rechnen. Dazu gehörte auch, daß der Vater nicht weiter belangt wurde; wenn er also nicht auftaucht, habe ich in der Wiedergabe des Falls also nichts weggelassen. Neben den Kriegsereignissen gehörten eben auch derartige Vorkommnisse zu dieser Zeit.
- Christoph Wiesner, Annales Laubanenses, Tomus III, 1622-1626, fol. 209’-210, https://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/publication/128962/edition/119030/content . [↩]
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Michael Kaiser (8. August 2023). 11. August 1623: Ein totes Kind in Lauban. dk-blog. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/nsnv