Die pfandweise Überschreibung der Oberlausitz an Kursachsen war eigentlich schon längst vollzogen1. Doch die kaiserliche Seite versuchte hartnäckig, die Lausitzen für das Haus Habsburg zu halten. Im Juli 1623 war es dann aber soweit, daß die Oberlausitz dem Kurfürsten von Sachsen “in völligen Posseß” übertragen wurde2.
Im Juli 1621 war nämlich nur eine Interimshuldigung erfolgt. Es bestand nach wie vor die Möglichkeit, daß die kaiserliche Seite durch Aufbringung entsprechender Gelder die Kriegsschulden an Kursachsen abtrug und damit die Verpfändung der Lausitzen vermeiden konnte. Als gesetzte Fristen verstrichen, ohne daß Wien die nötigen Finanzen aufzubringen vermochte, mußten sich die Kaiserlichen im Frühjahr tatsächlich dazu bequemen, die Überlassung an Kursachsen vorzubereiten. Ergebnis war der sog. Immissionsrezeß vom 23. Juni 1623, der nochmals die Möglichkeit der kaiserlichen Auslösung dieser verpfändeten Länder erwähnte, für die Überlassung an Kursachsen aber auch die Wahrung aller Privilegien in den betroffenen Territorien hervorhob3.
Das war der Rahmen, in dem sich am 28. Juli 1623 die Huldigung der Stadt Görlitz abspielte. Daß die Oberlausitz von nun an nicht mehr so leicht unter habsburgische Herrschaft zurückkommen sollte, wurde nun deutlicher. Für das gesamte Territorium und damit auch für eine Stadt wie Görlitz war dies ein Einschnitt, den Ernst Mylius als Verfasser der Görlitzer Stadtgeschichte entsprechend eingehend beschrieben hat4.
Am 28. Juli kamen zwei kursächsische Abgesandte in Görlitz an, “von vns in ihren Churf Gn Namen die Huldigung zunemen”. Es handelte sich dabei um Adolph von Gersdorff und Sigismund von Gersdorff; ersterer war eine zentrale Persönlichkeit der Oberlausitz, der auch über die Brüche der vergangenen Jahre hinweg seinen politischen Stellenwert hatte erhalten können und Landeshauptmann geblieben war. Über Sigismund ist weniger bekannt, er ist für 1621 als Landesältester der Oberlausitzer bei einer Gesandtschaft in Dresden nachgewiesen5. In welchem verwandtschaftlichen Verhältnis beide zueinander standen, ist mir nicht klar; deutlich ist aber, daß die Familie Gersdorff auch unter kursächsischer Herrschaft zu den führenden Geschlechtern in diesem Territorium gehörte.
Um acht Uhr morgens trafen beide im Rathaus zu Görlitz ein, wohin sie auch die gesamte Bürgerschaft beordert hatten. Und tatsächlich hatten sich die Bürger “auch in gutter zahl eingestellet”. Vor diesen hielt Adolph von Gersdorff nun “eine schöne sermon”, in der er die Vorgänge referierte, die zum jetzigen Herrschaftswechsel führten, nämlich daß Kursachsen dem Kaiser “mit grossen vnkosten in diesen kriegsempörungen vnd vnruhe assistiret” und deswegen “zum vnterpfandt” die Ober- und Niederlausitz übergeben wird, bis die kaiserliche Seite “die kriegs vnkosten neben den interesse” wieder bezahlen könnten.
Daraufhin wurde der Bürgerschaft die Eidesleistung abgefordert. Zuerst wurde das Juramentum, also der Eidestext, vorgelesen – Mylius hat ihn übrigens an dieser Stelle im Wortlauf eingefügt (pag. 415-416), wie auch die Pfandverschreibung Ferdinands II. vom 6. Juli 1620 als zentrales Dokument wiedergegeben ist (pag. 413-415). Ein gesonderter Eid – auch er ist der Görlitzer Stadtgeschichte inseriert – wurde der Landvogtei, der Landeshauptmannschaft und dem Kammerfiscalamt abverlangt. Den Eid haben dann alle Bürger “mit 2 auffgereckten finger zugleich nach sagen vnd leisten müssen”, dazu kam noch eine weitere Handlung: die Treueversicherung hat “ein ieder den H[erren] abgesandten zusagen vnd die hand geben müssen”.
Was in Görlitz geschah, hat sich auch andernorts in der Lausitz abspielen müssen. Ein Herrscherwechsel war eben ein aufwendiger Akt, der auch diese persönliche Form der Treueverpflichtung einschloß. Mochte auch die kaiserliche Seite immer wieder noch die Möglichkeit der Pfandauslösung betonen, wurde den Oberlausitzern immer deutlicher vor Augen geführt, daß ihr Herrscher nun in Dresden saß.
- Siehe dazu “13. Juli 1621: „Fürchtet Gott, ehret den König!“”, in: dk-blog, 13. Juli 2021, https://dkblog.hypotheses.org/3050 . [↩]
- So in der kaiserlichen Verpfändungsurkunde vom 6. Juli 1623, zitiert bei Hermann Knothe, Der Antheil der Oberlausitz an den Anfängen des 30jährigen Krieges, 1618–1623, in: Neues Lausitzisches Magazin 56 (1880), S. 1–95, hier S. 92. [↩]
- Der Vorgang im Kontext bei Knothe, S. 88-95. [↩]
- Ernst Mylius, Görlitzische Stadtgeschichte, pag. 412-417, https://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/publication/137630/edition/128671/content . [↩]
- Siehe Frank Müller, S. 417. [↩]
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Michael Kaiser (25. Juli 2023). 28. Juli 1623: Görlitz huldigt Kursachsen. dk-blog. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nsnt
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