Der Krieg machte das Leben für jeden Händler und Kaufmann schwierig genug. Daneben gab es auch sonst eine Fülle von Abgaben und Steuern, die zu den üblichen Instrumenten einer Wirtschaftspolitik gehörten, dabei aber den Warenverkehr über Gebühr belasteten. Im Herbst 1623 unternahmen die Kölner deswegen eine Initiative, um die Situation hier zu verbessern.
Ausgangspunkt war eine kaiserliche Regelung gewesen, die vom 23. März 1623 datierte. Damals hatte der Kaiser im Rahmen des Regensburger Deputationstags ein Mandat „vmb cassation vnd abschaffung etlich vngewohnlicher angestelter Zoll Licenten vngelt vorkauff vnd dergleichen newerungen“ erlassen. Darauf bezog sich ein Schreiben des Kölner Rats am 22. November 1623, das an die Städte Hamburg, Lübeck, Amsterdam, Wesel, Antwerpen und Lüttich abgeschickt wurde1. Einen Hinweis darauf, wie es zu diesem Verteiler kam und warum genau diese Städte, aber andere nicht angeschrieben wurden, findet sich nicht. Auslöser waren nun die Erfahrungen auf der vergangenen Frankfurter Herbstmesse. Dort hatten die Kölner Kaufleute feststellen müssen, „das daselbst dem hochst angeregtem Kayserlichen mandate nicht parirt sondern vnsere Mitburgere vnd andere Handelsleute mit vnertraglichen exactionibus vnd [..] vnerhorten verzollungen noch weiter beschwert vnd belagt […] vnd gegen das alte herkommen Jn mehrwege verfahren worden“.
Diesen Mißstand hatte man dem kaiserlichen Fiskal gemeldet, der seinerseits „aller beschaffenheit volligen bericht begert“. Köln hatte daraufhin von einer Reihe betroffener Kaufleute entsprechende Berichte zusammenstellen lassen. Da man sich aber bewußt war, daß dies kein spezifisches Kölner Problem war, sondern auch Kaufleute aus anderen Städten betreffen mußte, wollte man sich nun an die angeschriebenen Kommunen wenden. Der Kölner Vorschlag ging nun dahin, daß alle angesprochenen Städte ihre Kaufleute „wegen dieser erhebung vnd exactionen mit fleiß [..] verhoren, was ein Jeder von dem Fuder Wein, ballen Seiden vnd in genere et in specie von allerhandt naß vnd truckenen waaren zu g.m Franckfurt Wormbs Speyr oder andern orten Jn negstvorigen dreyen Jahren vnd in specie auch bey der Jungst vorigen beiden Herbst vnd Fastenmeßen des 1622 vnd Jetz lauffenden Jahrs an der Pforten, Cränen vnd auff der Wagen geben vnd zalen mußen, fleißig auffzuzeichnen“. Diesen Auflistung sollten die Städte dann versiegelt nach Köln schicken.
Explizit sprach das Kölner Anschreiben den nächsten Schritt gar nicht an, doch war auch unausgesprochen klar, daß sich die Kölner in diesem Fall um das gemeinsame Interesse aller hier involvierter Städte kümmern wollten: eine konzertierte Aktion, die von Köln initiiert und organisiert wurde, um die wirtschaftlichen Bedingungen im Reich gemäß einer erst jüngst erlassenen Ordnung zugunsten von Handelserleichterungen zu verbessern. Ob es hier nur um die Anliegen der Kaufmannschaft ging oder ob Köln auch sehr bewußt die Rolle eines Fürsprechers wichtiger Handelsstädte im Reich übernahm und damit seine Bedeutung auf Reichsebene betont sehen wollte, lassen wir dahin gestellt. Zugleich wurde hier aber auch deutlich, daß die betroffenen Städte die kaiserliche Initiative für Steuerreduzierungen und Handelserleichterungen sehr positiv aufnahmen und für die Durchsetzung dieses Poenalmandats warben.
- Köln an die Städte Hamburg, Lübeck, Amsterdam, Wesel, Antwerpen und Lüttich, 22. November 1623, HAStK Best. 20A (Briefbücher, Ältere Serie), A 137: 2. Januar 1623 bis 27. Dezember 1623, fol. 307’-308’. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (21. November 2023). 22. November 1623: Eine Kölner Initiative für Steuererleichterung im Handel. dk-blog. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/nsoa