Nicht jeder versteht Spaß, und in manchen Fällen kommt einem eine Belustigung, die ganz harmlos gemeint war, doch teuer zu stehen. So etwas geschah in Görlitz am 11. Februar 1624, wie es Ernst Mylius in seiner Görlitzer Stadtgeschichte aufgezeichnet hat1.
Es war schon spät an diesem Tag, etwa 19 Uhr, als achtzehn “Junge Bürger vnd Studiosi” eine Schlittenfahrt in der Stadt veranstalteten. Dies geschah “in einer ziehrlichen Mascarada”, und dazu hatten die junge Leute noch einige Instrumente mitgebracht2. So ausgestattet fuhren die Schlittenfahrer auf den Görlitzer Gassen “auff vnd nieder”. Doch vor den Häusern der “Eltisten” hielten sie an und spielten auf ihren Instrumenten, “solches einem Rath zu ehren”.
Der Effekt war allerdings ein anderer, denn die Ratsmitglieder fühlten sich offenbar zum wenigsten geehrt; im Gegenteil reagierten sie auf diese Aktion ausgesprochen verschnupft. Von den achtzehn an der Schlittenfahrt Beteiligten wurden siebzehn „ins Rathes Straff genommen“ in der Weise, daß sie binnen vierzehn Tagen 10 Reichstaler Strafe zu zahlen hätten. Auch wenn davon noch einmal „einem ieglichen 2 thal[er] genommen“, also offenbar abgezogen wurden, war dies eine empfindliche Buße3.
Die Hintergründe dieser Schlittenfahrt bleiben dabei im Dunkeln. Ob dies mit einem karnevalistischen Treiben zu tun hatte4? Auffällig ist, daß Mylius in seinem Bericht keineswegs die Kritik an dem Treiben der jungen Leute teilt. Er stellt klar heraus, daß die ganze Aktion “wolmeinender weise” und “ohn alles tumultuiren” vonstatten ging. Daß er eine politisch motivierte Aktivität durchaus als “Tumult” bezeichnen konnte, hatte er bereits in der Schilderung der Zünfteunruhen im Sommer 1622 gezeigt5. Hier aber handelte es sich, zumindest in Mylius’ Darstellung, lediglich um einen Mummenschanz, der die Herrschaft des Rats keineswegs in Frage stellen wollte.
Mylius selbst beschloß die Schilderung des Vorfalls mit einer lateinischen Sentenz:
“Sic saepe optime cogitata pessime interpretamur.”
Damit erwies er sich als Vertreter einer klassischen Geschichtsschreibung, die aus den einzelnen Vorfällen entsprechende Lehren vermitteln wollte. In dem Fall war es also das Pech, daß etwas, das nur gut gemeint war, völlig falsch verstanden wurde und entsprechend negative Reaktionen heraufbeschwörte.
- Ernst Mylius, Görlitzische Jahrgeschichte, pag. 418 https://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/publication/137630/edition/128671/content . [↩]
- “mit vnterschiederlicher Musica instrumentali”. [↩]
- Oder sollte der Hinweis so verstanden werden, daß von der verhängten Strafe der 10 Reichstaler am Ende nur jeweils 2 Reichstaler eingezogen wurde, also das Strafmaß doch erheblich reduziert wurden? Mir ist es hier nicht ganz klar. [↩]
- Was ich hier nur blind vermuten kann. – Der Aschermittwoch sollte in diesem Jahr am Aschermittwoch 21. Februar 1624 sein. [↩]
- Siehe “11. August 1622: Ein Tumult in Görlitz”, in: dk-blog, 9. August 2022, https://dkblog.hypotheses.org/3580 . [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (13. Februar 2024). 11. Februar 1624: Ein mißverständlicher Spaß in Görlitz. dk-blog. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/vtm6