Erben ist eine großartige Sache, wenn man sich denn des Erbes sicher sein kann. Das herauszufinden, ist nicht immer einfach. Ein solcher Fall lag im April 1624 dem Kölner Rat vor. An ihn hatten sich Kölner Bürger gewendet und um Hilfe gebeten, um einen Erbfall möglichst sicher klären zu lassen.
Zu diesem Zweck wandte sich der Rat der Reichsstadt Köln am 15. April 1624 an “Burgermeister vnd Rath der Statt Oschatz zu Sachsen”1. Denn es ging um einen Mann, der aus dieser kursächsischen Stadt stammte: Heinrich Schloßheuer (Henrich Schloßhewer) hatte sich offenbar in den ersten Kriegsjahren als Feldscher verdingt, war also als Wundarzt im Militär tätig gewesen. Er verließ dann die Armee – welche, wurde nicht erwähnt – und ließ sich in Köln nieder. Beruflich blieb er dem Heilberuf verbunden und arbeitete für den Kölner Apotheker Stapedius.
Im Jahr 1622 steckte er sich jedoch an einer “Pestilentische[n] Kranckheit” an, woran er auch verstarb. Gepflegt wurde er von Seelsorgern der Pfarrkirche St. Peter, und deswegen beschloß Schloßheuer vor seinem Tod, dieser Pfarre 500 Taler “zum Gottesdienst” zu vermachen. Dies war sein letzter Wille, den er in Anwesenheit des Seelsorgers und dreier weiterer Zeugen so festgelegt hatte. Formal war also das Testament korrekt aufgesetzt worden, doch wollte die begünstigte Pfarre sichergehen. Und so versuchten namens der Pfarre St. Peter die Kirchherren und Ratsmitglieder Gerhardt Maeß, Goddert Dunwaldt und Johan Munch2 die nächsten Verwandten des Toten und möglichen Erbanwärter zu erreichen.
Dies alles blieb vergebens, und deswegen wurde nun der Kölner Rat eingeschaltet, der sich zur weiteren Aufklärung an die Stadt Oschatz wandte. Wie die Geschichte ausging, ist nicht überliefert. Bemerkenswert ist aber doch, welcher Aufwand betrieben wurde, um bei der Wahrnehmung des Erbes Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Darüberhinaus ist der Lebensweg des Toten bemerkenswert. Der Krieg war für Heinrich Schloßheuer offenkundig Anlaß gewesen, seine Heimat zu verlassen. Allerdings war ein Leben im Feldlager nur für eine kurze Dauer, womöglich nur für eine Feldzugssaison, eine Option gewesen. Die Motive, sich fernab von Sachsen eine Existenz aufzubauen, bleiben im Dunkeln. Wir erfahren nichts über seine Umstände, aber für ein kursächsisches Landeskind können wir annehmen, daß er zumindest im lutherischen Glauben aufgewachsen war. Ob er auch im Heiligen Köln dieser Konfession treu geblieben war? Immerhin ließ er sich, als ihn die tödliche Krankheit heimsuchte, von katholischen Geistlichen die Sakramente bringen. Die Ratskorrespondenz erwähnte diesen Umstand gegenüber dem Oschatzer Rat, der natürlich lutherisch war, ohne auf die konfessionellen Implikationen explizit zu machen.
Vor dem Hintergrund wirft die Erbangelegenheit, wie sie in der Ratskorrespondenz erwähnt wird, ein knappes Schlaglicht auf eine Biographie im Krieg, die vielleicht nicht typisch war, aber doch das große Bild dieser Zeit um ein Mosaik erweitert.
- Alles Folgende dem entsprechenden Schreiben in HAStK Best. 20A entnommen: Briefbücher, Ältere Serie (BrB.), A 138: 5. Januar 1624-13. Dezember 1625, fol. 93’-94’. [↩]
- Siehe Joachim Deeters: Rat und Bürgermeister in Köln 1396-1797. Ein Verzeichnis (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, 99), Köln 2013, dort die Nr. 2403: Gerard Maes und Nr. 716: Goddert Dünwald; ein Johan Munch o.ä. ist nicht verzeichnet. [↩]
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Michael Kaiser (16. April 2024). 15. April 1624: Das Erbe des Feldschers. dk-blog. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/w7zq