Die Überfälle generalstaatischer Streifparteien im Rheinland belasteten nun schon seit einigen Jahren die Bevölkerung und vor allem auch den Handel in dieser Region. Niemand konnte vor diesen umherstreifenden Reitertrupps sicher sein1, und im Frühjahr 1624 traf es insbesondere Kaufleute aus dem Kurfürstentum Köln.
Konkret ging es um Fuhrleute aus Uerdingen, die zu Beginn des Jahres 1624 für Bürger aus Rheinberg Gerste transportierten, als sie bei Neuß von generalstaatischen Soldaten überfallen wurden. Diese nahmen drei Fuhrleute gefangen und führten sie nach Rees, wo sich die betreffende generalstaatische Garnison befand, zu der der Streiftrupp gehörte. Nicht nur waren diese Fuhrleute nun Geiseln der Reeser Besatzung, auch das Getreide war offenbar zurückgehalten worden, so daß sich die Rheinberger Kaufleute endlich entschlossen, „dern gestern vnd übermeßig auftriebener kösten halber”, die geforderte Summe Lösegeld zu bezahlen.
Die Angelegenheit war damit aber keineswegs beendet, denn alle Geschädigten waren kurkölnische Untertanen und wußten sich unter dem Schutz Kurkölner Neutralität. Entsprechend erwarteten sie auch die Erstattung der aufgewendeten Gelder, „so sich mit dem pretio der gerstenn vnnd auffgewendeten atzungs kostenn auf ein merckliches ertragt”. Dies aber war von den Reeser Soldaten keineswegs zu erwarten, und so hatten sich die betroffenen Kaufleute an den Kurfürsten, ihren Landesherrn, gewandt.
Ferdinand von Köln schaltete seinen in Den Haag sitzenden Agenten Johann van der Veecken ein, der in dieser Sache bei den Generalstaaten und auch Prinz Moritz von Oranien vorstellig werden und klagen sollte, daß „vnsere vnderthanen dergestalt vber gepuer vnnd gegenn die neutralitet“ beschwert würden2. Veecken sollte dazu explizit gegen den „Reesischen vnfüg“ Beschwerde einlegen und dafür Sorge tragen, „damit die abgenotigte gelder restituirt vnnd vnsere vnderthanen inn Vbung Jrer Commercien ferrers nit beschwert werdenn“.
Wie die Episode tatsächlich weiterging, ist leider nicht klar ersichtlich. Die Tätigkeit des kurkölnischen Agenten Johann van der Veecken vor der Versammlung der Herren Staaten in Den Haag läßt sich ganz gut über die edierten Resolutiën der Staten-Generaal 1576-1630 nachvollziehen3, doch im fraglichen Zeitraum ist nicht nachweisbar, daß Veecken für die Rheinbergischen Kaufleute und Uerdinger Fuhrleute diplomatisch demarchierte. Möglicherweise gab es andere, weniger offizielle Wege, um die Frage Kurkölner Neutralität und auch die Wiedergutmachung des wirtschaftlichen Schaden zu regeln. Die Episode ist gleichwohl ein gutes Beispiel für das sog. „Fangen und Spannen”, also die Geiselnahme und Lösegelderpressung, die in diesen Jahren im Rheinland zum Kriegsalltag gehörten.
- Ein etwas früheres Beispiel: Michael Kaiser (2023, 17. Oktober). 14. Oktober 1623: Köln bittet Moritz von Oranien um Hilfe. dk-blog. Abgerufen am 21. April 2024, von https://doi.org/10.58079/nso5 . [↩]
- Kurfürst Ferdinand von Köln an Johann van der Veecken, Bonn 18.5.1624, LA NRW, Abt.Rheinland, Kurköln VII, Kriegssachen 47/3 fol.212-212‘ Ausf. mit Korrekturen. [↩]
- Auch online frei verfügbar: https://resources.huygens.knaw.nl/besluitenstatengeneraal1576-1630 . [↩]
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Michael Kaiser (14. Mai 2024). 18. Mai 1624: Ein kurkölnische Beschwerde wegen eines Überfalls. dk-blog. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/11nza