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23. Juni 1624: “Ein tragicus casus” in Bautzen

Es waren schlimme Zeiten, voller Bedrückungen und Gefahren. Aber manche Unglücke passierten, ohne daß die gefährlichen Zeitläufte damit in einem (erkennbaren) Zusammenhang standen. So verhielt es sich auch bei dem “tragicus casus”, den die Budissiner Chronik für den Juni festhielt1.

Am Vorabend des Johannistages, also am 23. Juni, waren in Bautzen der Stadtmedicus Andreas Gärtner, der Stadtschreiber M. Röhrscheidt und der Syndicus Peter Benignus Möller “in bona Charitate” beisammen. “Lustig vndt frölich auch in gutten vertrawen” besprach man verschiedenste Dinge, um dann um 9 Uhr abends von einander “einen gutten abscheidt” zu nehmen. Nichts deutete auf etwas Schlimmes hin, “in wenigsten einige Melancholey”, “doch durch des bösen feindes antrieb vndt anreitzung”2 angestachelt, nahm sich der Syndicus einen Strick, befestigte ihn an seinem Bettkasten, so daß er sich damit “erbermlicher weise strangulirt[e]”.

Nicht nur, daß es keinerlei Anzeichen im Vorhinein gab, es hatte auch niemand etwas davon mitbekommen. Sein Schreiber, dessen Schlafkammer ganz in der Nähe war, hörte nichts, und auch sein Wirt Oswald Nitsch, dessen Schlafgemach in der Etage direkt unter ihm lag, hatte nichts gehört. Das Unglück bemerkte man erst, als der Bürgermeister Heinrich Gärtner nach ihm schicken ließ. Denn der Syndicus sollte nach der Predigt den neuen Kollegen M. Scholler “installiren”, ein Vorgang, zu dem man noch auf dem Schreibtisch des Toten das entsprechende Schreiben fand.

Mit Erlaubnis des Landeshauptmann und auf Bitten des Rats wurde der Leichnam dann erst abends abgenommen und “in der Kalckhütten biß auf weiter anordnung der obrigkeit” verwahrt. Zwei Tage später, also am 26. Juni, haben die Totengräber ihn dann vor dort abgeholt und bei der Kirche zum Heiligen Geist beigesetzt, aber dort, “da man die malefitz Personen hinzulegen pfleget” – immerhin galt ein Selbstmord als Sünde, die eine reguläre Bestattung unmöglich machte.

Der Tod des Syndicus hatte in Bautzen ganz offenbar einen tiefen Schock ausgelöst; allein die ausführliche Darstellung des Falls in der Stadtchronik läßt erkennen, wie groß die Anteilnahme war. Auch findet sich im gesamten Bericht dazu kein Wort des Vorwurfs oder gar der Verurteilung. Im Gegenteil, der Hinweis auf das Wirken des Teufels deutet klar darauf, daß man den Syndius möglichst nicht beschuldigen wollte.

In der Budissiner Chronik gibt es noch den Hinweis, daß man ihm, trotz der unehrenhaften Bestattung (um die man nicht umhin konnte), ein Epitaph errichtet hat. Die Chronik will dies eigentlich zitieren, doch dieser Hinweis fehlt dann. Daß der Tod des Syndicus Möller auch über die Stadt Bautzen hinaus Aufmerksamkeit erregte, zeigt eine entsprechende Notiz in der Görlitzer Jahrgeschichte, die ebenfalls den Vorfall zumindest knapp berichtet3.

  1. Budissiner Chronik, Teil III, fol. 330 (neue Foliierung 464), https://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/publication/103575/edition/98967/content . []
  2. Eine Umschreibung für den Teufel, der für diesen Selbstmord verantwortlich gemacht wurde. []
  3. Ernst Mylius, Görlitzische Jahrgeschichte, fol. 419 https://bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/publication/137630/edition/128671 . []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (28. Juni 2024). 23. Juni 1624: “Ein tragicus casus” in Bautzen. dk-blog. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/11wdk


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