Ein Krieg brachte immer Hindernisse für den Handel mit sich. Gravierend waren die Überfälle auf Handelskonvois, die den Warenaustausch insgesamt gefährdeten und die Geschäfte verteuerten1. Zu den vielfältigen Problemen, die eine Kriegssituation für Kaufleute mit sich brachte, liefert die Episode Kölner Händler aus dem Sommer 1624 eine weitere Nuance.
Geschildert wurde der Vorfall in einem Schreiben der Reichsstadt Köln an die Infantin in Brüssel, in dem die Stadt für ihre Händler eintrat und um Wiedergutmachung bat; die Ereignisse waren offenbar noch ganz frisch, „vor wenig Tagen“ erst hatte sich alles abgespielt2. Betroffen waren Kölner Kaufleute, die „aller handt Waaren vnd gutter nacher E[uer] d[urc]h[leuchtig]keit gehorsamen Prouincien zufuhren“ vorhatten. Dazu hatten sie einen Konvoy von an die 30 Karren gebildet, der dann Richtung Maastricht losgeschickt wurde. Dort kam er auch ohne Zwischenfälle an.
Als der Kölner Konvoy weiter den Weg nach Brabant fortsetzen wollte, setzten ihm spanische Reiter nach, die „die Karrichen alzumahl wider zuruck nacher Mastricht gezwungen”. Die Reiter hatten dabei gezielt vier Karren im Auge, die vier Geschütze transportierten. Doch hielten die Soldaten nicht nur diese Geschütze an, sondern behielten auch die „dabey befundenen gutteren” mit ein: und dies stellte aus Kölner Sicht den Grund für die Beschwerde bei der Infantin dar.
Denn laut Kölner Petition wußten die anderen Kaufleute gar nicht von den hier transportierten Geschützen; sie hatten dazu schlichtweg „kein wißenschafft gehabt“. Dies erläuterten die Kölner mit dem Hinweis, daß der Treck in Richtung Maastricht und Brabant von Fuhrleuten organisiert wurde, die „darzu sonderlich angeordnete Personen vmb gewohnliche belohnung angedingt“ hatten; es wäre auch üblich, daß diese „Personen“ von verschiedenen Fuhrleuten gemeinsam angeheuert werden würden, um Kosten zu sparen („Damit einer von den andern nicht vberladen wurden“).
Daß nun also die Geschütze gemeinsam mit anderen, harmloseren Handelsgütern transportiert wurden, konnten die Kölner – so argumentierte die Petition des Magistrats – nicht wissen. Die Kölner beriefen sich auf ihr Unwissen über die von diesem Konvoy transportierten Güter, leiteten daraus ihre Unschuld ab und baten um die Rückerstattung der in ihren Augen irrtümlich requirierten Waren.
Wie die Episode ausging, ist nicht klar. Ohnehin bleiben einige Punkte offen: Waren es also Nicht-Kölner, die die Geschütze transportieren wollten? Und an wen sollten diese Waffen überhaupt geliefert werden? Denn wenn der Konvoy nach Brabant ging, blieben die Waffen zumindest zunächst im Herrschaftsbereich der spanischen Macht. Oder bestand die Gefahr, daß diese Geschütze auch noch an die Gegenseite, also die Generalstaaten, geliefert werden würden? Dies würde erklären, warum die Kölner sich konsequent für unwissend erklärten, was diese militärischen Güter anging.
Dabei war Köln bekanntermaßen ein wichtiger Umschlagplatz für Waffen und Kriegszubehör aller Art. Es waren Güter, mit denen große Profite erzielt werden konnten. Allerdings war das Risiko, wie diese Episode zeigt, auch nicht gering.
- Vgl. etwa auch 6. Dezember 1623: Eine Kölner Bitte um Schutzbriefe. dk-blog. https://doi.org/10.58079/nsoc und 18. Mai 1624: Ein kurkölnische Beschwerde wegen eines Überfalls. dk-blog. https://doi.org/10.58079/11nza . [↩]
- Die Stadt Köln an die Infantin, 22. August 1624, HAStK Best. 20A: Briefbücher, Ältere Serie (BrB.), A 138: 5. Januar 1624-13. Dezember 1625, fol. 217-218; . [↩]
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Michael Kaiser (20. August 2024). 22. August 1624: Geschütze als Handelsgut. dk-blog. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/126l3