Seit dem März 1622 bestand eine Allianz zwischen den Generalstaaten und Brandenburg1. Gerade für den Kurfürsten Georg Wilhelm war dies ein ganz wesentlicher Schritt gewesen, mit dem er seine Position als Erbprätendent auf das Jülicher Erbe verteidigen konnte. Allerdings waren die Bestimmung in vielem unklar und gaben Anlaß zu Zwistigkeiten zwischen den Partnern.
Deswegen wurde am 23. Oktober 1624 ein weiterer Vertrag geschlossen, der als „Declaration“ einige Inhalte der Allianz von 1622 präzisieren sollte2. Aus brandenburgischer Sicht war die Situation dafür günstig, denn erst wenige Monate zuvor hatte es einen Provisionalvergleich zwischen Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg gegeben, in dem sich die beiden Erbkonkurrenten bemühten, eine Art Modus vivendi zu finden und damit die Spannungen einzuhegen. Das war durchaus ein diplomatischer Erfolg, der die Konkurrenz zwischen den beiden Erbanwärtern milderte und somit die generalstaatische Unterstützung für Brandenburg nicht mehr ganz so dringend erscheinen ließ. Vor dem Hintergrund konnte Adam von Schwarzenberg, der sich in diesen Monaten am Niederrhein aufhielt, auch erfolgreich mit den Generalstaaten das gemeinsame Bündnis nachverhandeln3.
Einige Präzisierungen betrafen die Erhebung und Verwaltung der Kontributionen, also aller Gelder und Steuerleistungen, die in den betroffenen Ländern erhoben wurden; der neue Vertrag bot einige sehr konkrete Verfahren auf, die die Verfahren im Alltag am Niederrhein eindeutig festlegten. Wichtig waren ebenso Klarstellungen beim Zugriff auf das Militär. Bislang hatte hier ein niederländisches Übergewicht existiert; nun aber sollten etwa bei Musterungen immer auch kurbrandenburgische Kommissare oder Offiziere hinzugezogen werden – auf den ersten Blick eine Formalie, die aber die brandenburgische Präsenz in Kleve und Mark stärker betonte. Keine Petitesse für einen Reichsfürsten, der sich als Landesherr in diesen Territorien nach wie vor erst durchsetzen mußte.
Ohnehin ging es bei diesem Bündnis vor allem um brandenburgische Belange. Denn die Allianz wollte in erster Linie die Ansprüche der Hohenzollern auf das niederrheinische Erbe wahren. Doch ganz so einseitig war diese Vertragskonstruktion auch nicht. Den Generalstaaten half das Engagement, den spanischen Einfluß in diesem Raum zumindest aufzuhalten und vielleicht sogar zurückzudrängen. Wenn sich beide Bündnispartner nun noch genauer abstimmen konnten, wie es im Oktober 1624 der Fall war, war dies auch dem eigentlichen Zweck der Allianz nur förderlich.
- Siehe Theodor von Moerner (Bearb.), Kurbrandenburgs Staatsverträge von 1601 bis 1700. Nach den Originalen des Königl. Geh. Staats-Archivs, Berlin 1867, Nr. 40, S. 78-80: Allianz vom 10. März 1622. [↩]
- Bei Moerner, Staatsverträge, Nr. 45, S. 92-94; auch in LA NRW, Abt.Rheinland, Kleve-Mark, Akten Nr. 178 fol. 151-158 Kopie. [↩]
- Zum Kontext Ulrich Kober, Eine Karriere im Krieg. Graf Adam von Schwarzenberg und die kurbrandenburgische Politik von 1619 bis 1641 (Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte, 24), Berlin 2004, S. 134-140. [↩]
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Michael Kaiser (30. Oktober 2024). 23. Oktober 1624: Ein verbesserter Vertrag für Brandenburg. dk-blog. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/12lfw