Maximilian von Bayern legte von jeher großen Wert darauf, seine politischen Schritte reichsrechtlich abzusichern. Am liebsten war es ihm, wenn er die Verantwortung auf andere Schultern verteilen konnte. Dies zeigte sich auch zu Beginn des Jahres 1625, als es um die militärische Kontrolle Hessen-Kassels ging.
Schon seit zwei Jahren waren befanden sich Truppen der Liga im Umfeld und auf dem Gebiet der hessischen Landgrafschaft, und Tilly hatte auch schon seit vielen Monaten sein Hauptquartier in Hersfeld1. Hier hatte er nicht nur einen unmittelbaren Zugriff auf das Territorium des Landgrafen, sondern befand sich auch in der Nähe zum Niedersächsischen Reichskreis, in dem sich das nächste Bedrohungsszenario für die kaiserliche Seite und damit auch die Katholische Liga entwickelte. Für die Kontrolle über ein Territorium wesentlich war aber auch der Zugriff auf die Landesfestung: der zentrale Ort also, in den sich der Landesherr zurückziehen und von dem aus er die Verteidigung organisieren konnte.
Für Hessen-Kassel waren diese gleich zwei Orte, nämlich Kassel und Ziegenhain. Doch um sich dieser beiden Festungen zu versichern, wünschte sich Maximilian als Bundesoberst der Katholischen Liga entsprechende kaiserliche Bevollmächtigungen. Zwar hatte er bereits kaiserliche Mandate aus Wien erhalten, deren Drucke Tilly als ligistischer Generalleutnant nicht nur im Land verbreiten ließ, sondern über die er am 29. Januar 1625 auch Landgraf Moritz informierte2. Darin wurde der Landgraf allerdings nur ermahnt, sich kaisertreu zu verhalten. Daß er seine Landesfestungen den Truppen Tillys zu öffnen hatte, war nicht festgelegt. Aus diesen Patenten das Recht für Tilly abzuleiten, Ziegenhain und Kassel zu besetzen, blieb schwierig.
Entsprechend bemühte sich der bayerische Kurfürst, vom Kaiser eine weitergehende Vollmacht zu bekommen. Dies entsprach auch der Einschätzung seines Feldherrn, der wenig Hoffnung hatte, daß die kaiserlichen Patente ausreichen würden, um Hessen-Kassel auf der kaiserlichen Seite zu halten3. Am 9. Januar hatte sich deswegen Maximilian an Wien gewandt mit der Bitte um eine entsprechende Vollmacht für Tilly4.
Tatsächlich reagierte Ferdinand II. sehr zügig, und schon am 26. Januar 1625 war das gewünschte Dokument auf dem Weg nach München. Der bayerische Kurfürst bestätigte am 15. Februar 1625 dessen Eingang5. In seiner Antwort bedankte sich Maximilian nicht nur, sondern führte auch sein Rechtsverständnis aus: Der Schritt bedeutete in seinen Augen, daß der Kaiser sich in seiner „Treu vätterlicher vorsorg […] die algemaine wolfahrt des Röm: Reichs Jro angelegen sein” lasse – die mögliche militärische Aktion stelle also eine Maßnahme zur Sicherung der Reichsinteressen dar. Gleichwohl blieb diese „Kay: Plenipotenz” ein starker Eingriff in die landesfürstliche Hoheit; entsprechend versicherte Maximilian dem Kaiser auch, daß er diese Vollmacht zunächst in seinen Händen behalten und nur „auf erhaischen [!] nottfahl, pro re nata“ von ihr Gebrauch machen werde.
Tatsächlich verschlimmerte sich aus Tillys Sicht die Lage in Hessen; er bat weiterhin darum, daß ihm eine solche Vollmacht direkt zugeschickt werde. Bezeichnenderweise schätzte man wenig später sowohl in München als auch in Wien die Situation ähnlich brisant ein; der Kaiser schickte dem Feldherrn direkt die Plenipotenz, und auch Maximilian übersandte sein Exemplar an ihn6.
- Zur Situation in Hessen-Kassel siehe auch 4. Februar 1625: Tilly beruft die hessischen Landstände ein. dk-blog. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/138hk . [↩]
- Generalleutnant Tilly an Landgraf Moritz von Hessen-Kassel, Hersfeld 29.1.1625, BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv 2353 fol. 228-228’ Kopie. [↩]
- Tillys Nachricht an Maximilian von Bayern am 26. Januar 1625, in: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618-1651, Neue Folge, Bd. 2,2: 1625, mit Unterstützung von Fritz Endres bearb. von Walter Goetz, Leipzig 1918, S. 8 Anm. 1. [↩]
- Ebenda. [↩]
- Maximilian von Bayern an Kaiser Ferdinand II., München 15. Februar 1625, BayHStA Kasten schwarz 49 fol. 71 Konzept, Vermerk „gesch.”. [↩]
- Siehe die Darstellung in Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618-1651, Neue Folge, Bd. 2,2: 1625, mit Unterstützung von Fritz Endres bearb. von Walter Goetz, Leipzig 1918, S. 68 Anm. 1. [↩]
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Michael Kaiser (18. Februar 2025). 15. Februar: Eine kaiserliche Vollmacht für die Katholische Liga. dk-blog. Abgerufen am 19. April 2025 von https://doi.org/10.58079/13cc4