Köln war nicht nur eine Reichsstadt, sondern vor allem als Wirtschafts- und Handelszentrum von herausragender Bedeutung. Dies zeigte sich nicht nur in der unmittelbaren Region, sondern wurde auch durch die vielfältigen und weitreichenden Handelsbeziehungen deutlich.
So gab es auch kaufmännische Beziehungen bis nach Spanien. Konkret ging es im vorliegenden Fall um Geschäfte, die in Sevilla getätigt wurden. Hier war Johann Boland aktiv, doch hatte er dieses Unternehmen nicht allein geführt, sondern zusammen mit Friedrich Solderbeck, einem Bürger der klevischen Stadt Duisburg. Beide waren nicht selbst in Spanien tätig, sondern hatten Johann Wilhelmsen als ihren Bevollmächtigten dorthin entsandt. Probleme tauchten auf, als Wilhelmsen ungefähr Ende 1623 in Sevilla verstarb. Daraufhin schickte Solderbeck einen seiner Vertrauten, einen gewissen Friedrich Henkel nach Sevilla, um die „hindergehabte Waaren, gelt, Schulden vnd Bucher” zu sichten und „daruber ein Jnuentarium” aufzustellen. Doch auch Boland selbst begab sich „Jn eigener Person zu richtigmachung der Sachen nach Siuiliam”, wo mit Henkel als Sollderbecks Vertreter „ein schrifftlich Accordt vnd vertrag getroffen, wie zu verhutung mehrern kostens vnd vngelegenheit Jre Rechnungen vnd praetensiones alhie zu coln endtlich […] beygelegt werden sollen”. Es ging dabei u.a. um 22.500 spanische Real, die Boland „zu Siuilia an barem gelt deponirt” hatte.
Nun war aber „hinzwischen g[emelte]r Sollderbeck Jn den Hern entschlaffen vnd der zeit vast verlauffet”, so daß eine endgültige Klärung der geschäftlichen Verhältnisse, wie sie zwischen Henkel und Boland schon in Sevilla verabredet worden war, um so dringender wurde. Dies mußte nun aber mit Solderbecks Witwe und Erben erfolgen; es war nicht nur eine Bereinigung im Nachgang zum Tod von Johann Wilhelmsen, sondern auch eine Nachlaßregelung für den verstorbenen Geschäftspartner Solderbeck. In diesem Moment kam nun der Rat der Freien und Reichsstadt Köln ins Spiel, der sich am 26. April 1625 an den Rat der Stadt Duisburg wandte mit der Bitte, daß er Bolands „gute vnd auffrechtige Jntention notificirn vnd sie gunstiglich erJnnern wollen gehen Jn der Person oder durch andere Vollmechtige zuerscheinen, die Rechnung Jrer Compagneyen betreffendt, darab die Bucher vnd schrifften alhie vorhanden richtig machen zu helffen, vnd das Jenig was Jre vnd Jren Kinderen von solcher Compagney geberen oder herauß kommen mochte, zugewarten.”1 Die Kölner rechneten mit Verzögerung und Hindernissen, denn offenbar hatten die Erben Solderbecks bislang nicht reagiert – dies war der Anlaß für den Kölner Rat, hier aktiv zu werden. Die Kölner schlugen gleich einen formalen Weg vor, indem ein „deputirte[r] Secretarium oder Notarium gegen zahlung der gebuhr” sich dieser Sachen annehmen und bei der Witwe Solderbeck vorstellig werden sollte. Insgesamt, so führte der Kölner Rat aus, sei es für Boland auch in Ordnung, wenn die laut Vertrag festgelegte Frist noch um drei bis vier Monate ausgedehnt würde.
Johann Boland sah offenbar keinen anderen Weg, als seine geschäftlichen Probleme nun mit Hilfe des Rats der Stadt Köln zu klären. Dies war für ihn insofern einfach, als er auch in dieser Zeit in den Rat der Freien und Reichsstadt gewählt worden war2: hier hatte er also direkten Einfluß und konnte diese Verbindungen gleich zum eigenen Vorteil nutzen. Natürlich waren es private Schwierigkeiten, die den Ratsherrn Boland plagten. Aber für eine Handelsmetropole wie Köln war es mehr als naheliegend, sich für ihre Kaufleute und deren wirtschaftliche Interessen einzusetzen. Genau in dem Sinne sprach die Kölner Bitte auch die Ratsherren von Duisburg an und appellierte an den „nachpaarlichen guten willen”. Die Nachlaßregelung hing letztlich an den beiden privaten Parteien, doch die allgemeine kaufmännische Dimension dahinter konnte auch der Rat der Stadt nicht ausblenden.
- Bürgermeister und Rat des Heiligen Reichs freien Stadt Köln an die Stadt Duisburg, Köln 26. April 1625, HAStK Best. 20A (Briefbücher, Ältere Serie), A 139, 3. Januar 1625 – 31. Dezember 1625, fol. 85-86. – Nach diesem Brief läßt sich der hier geschilderte Vorgang ableiten. [↩]
- Siehe Joachim Deeters: Rat und Bürgermeister in Köln 1396-1797. Ein Verzeichnis (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, 99), Köln 2013, S. 316. [↩]
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Michael Kaiser (29. April 2025). 26. April 1625: Amtshilfe bei einer Nachlaßregelung. dk-blog. Abgerufen am 17. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/13uhj